05-01-2019 10:46
Hallo.
Ich habe letztes Jahr am 1. Oktober eine Couch bei Ebay verkauft, der Käufer war da, hat bezahlt und wollte innerhalb 14 Tagen die Couch abholen.
Diese Couch steht noch bis heute hier, ich wurde bisher immer vom Käufer vertröstet und mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr.
Wie muss ich mich jetzt verhalten, muss ich das Ding jetzt ewig hier stehen lassen bis der Käufer es mal für nötig hält die Ware zu holen ?
Liebe Gruße
Du musst mit angemessener Fristsetzung Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erkläsren, falls er die Zahlung nicht binnen der (z.B.) nächsten 14 (Wochen-) Tage bezahlt und abholt.
Verstreicht diese ohne weitere Handlung seitens des "Käufers", kannst Du wieder darüber verfügen.
Nicht nur deshalb ist es immer sinnvoller, sowas über die eBay-Kleinanzeigen laufen zu lassen.
Denn hier hast Du vermutlich die Verkaufs-Provision an eBay bezahlt,
die Du wegen Fristverstreichung zum Eröffnen und Schließen eines Nichtzahlerfalls unter Rückerstattung der Verkaufsprovision
nun auch nicht mehr zurückbekommst.
Zum Thema "Zahlung nicht erhalten":