15-08-2019 03:25
Ich habe nachweislich die Ware an die Käuferin verschickt, DHL das Paket aber verbummelt. Die Käuferin wollte das Ergebnis des Nachforschungsantrages nicht abwarten und hat einen Fall erōffnet. Ohne das ich auch etwas dazu mitteilen konnte, wurde der Fall von ebay zugunsten der Käuferin entschieden und sie erhielt ihr Geld von Paypal wieder. Ebay beruft sich auf die neuen Paypalrichtlinien, Paypal sagt, dass Ebay das nicht dürfe, sondern nach eigenen Richtlinien entscheiden müsse.Ich bin Privatverkäufer und laut BGB liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn das Paket noch gefunden wird, hat die Käuferin nun die Ware und das Geld. Laut ebay kann ich dann nur zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen, wenn diese mir das Geld nicht zurückzahlt. Wie kann es sein, dass ebay gegen deutsches Recht verstossen darf und den ehrlichen Verkäufer in einen Zivilprozess drängt im unguenstigsten Fall???
Ebay verweist in seinen AGB auf die Käufeschutzrichtlinien von Paypal. Insofern ist die Aussage von Paypal korrekt, dass ebay nach seinen eigenen Regeln entscheiden müsse - aber diese Regeln sind die von Paypal. Nach den Paypal-Richtlinien ist es tatsächlich so, dass inzwishcen der Nachweis des Versandes nicht mehr auseicht, sondern die Zustellung belegt werden muss - was bei Dir ja nicht erfolgt ist, da das Paket nicht ankam.
Du hast die AGB von ebay und Paypal akzeptiert. Hättest du ja nicht machen müssen. Denen sind die deutschen Gesetze bezüglich des Gefahrenübergangs bei Privat-Verkäufern egal. Die ziehen ihren eigenen Stiefel durch. Und ja, im ungünstigsten Fall musst du dann tatsächlich selbst zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen.
Und für den ganzen Spaß zahlst Du auch noch ganz freiwillig die Extra-Gebühren und bietest weiterhin munter Paypal an.
Das Problem hättest du nämlich bei Überweisung nicht. Da wäre das Geld auf Deinem Bankkonto und Du allein entscheidest, was damit passiert.