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Verstoss gegen UWG / Anwaltsschreiben / Abmahung / angeblich gewerblicher Verkäufer

Hallo!

 

Ich hoffe jemand hier kann mir helfen?

 

Kurz zur Erklärung:

Ich wohne in Österreich und bin seit einigen Jahren eBay Mitglied - seit ca. 2011 verkaufe ich auch private (meistens gebrauchte) Gegenstände. Im Moment habe ich 151 Bewertungen und würde mal schätzen, dass ich in den 3 Jahren in denen ich verkaufe maximal 200 Artikel verkauft habe.

 

Nun zu meiner Frage:

Ich habe heute ein Schreiben von einem Anwalt bekommen dass ich laut UWG gewerblicher Anbieter sei und er von einem Mitbewerber beauftragt wurde. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 970 Euro Spesen bezahlen.

 

Aus dem insgesamt 3 seitigen Brief:

  • "...Vortäuschung Ihrer Position als Verbraucher bzw. Nicht-Unternehmer nach dem KSchG..."
  • "...In den letzten Monaten haben Sie nachweislich regelmäßig Produkte angeboten und zahlreiche über das normale Maß hinausgehende Geschäfte abgewickelt. Aufgrund der nachweislichen Angebote und Geschäfte sowie der hohen Anzahl an Bewertungen ist von einer gewerblichen Tätigkeit Ihrerseits auszugehen..."

 

Ich bin echt aus allen Wolken gefallen - ich verkaufe fast alle meiner Artikel um 1 Euro (mit ein paar wenigen Ausnahmen) und hab einen ganz "normalen" hauptberuflichen Job.

 

 

 

Hatte jemand von Euch schon einmal mit soetwas zu tun?

Gesamtes Thema betrachten

Hallo andreasmichael_1981

 

meine 1. Antwort auf Deine Frage wird Dir vorerst leider nicht nicht gefallen:

der Abmahner beruft sich sicherlich hierauf: :

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.htm

denn es kommt nicht nur auf die 1,00 € an, sondern auch auf die Anzahl der eingestellten Artikel und auf das dauerhafte Wiedereinstellen: 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&include=0&since=31&rdir=0&rows=25&userid=andrea...

 

Allerdings: Die Unterlassungserklärung mußt Du so nicht hinnehmen.

Geh damit zum Anwalt, und lasse diese in eine "modifizierte UE" ändern.

Dies bedeutet: Anerkennung dem Grunde nach, aber mit Abänderung der aufgeführten Zinsen und ggfl. der Anwaltskosten.

Laß Dich vom Anwalt umgehend beraten (kostet zwar ersteinmal die Gebühr Deines Anwaltes)

 

Oder: Du erkennst die UE so an und bezahlst.

 

Es könnte jedoch noch ein Mahnbescheid mit Vollstreckung folgen.

 

Ist leider so, deshalb mein Ratschlag: Laß Deine Angebote auslaufen ohne Neueinstellung.

Ggfl. könntest Du einen neuen Verkaufs-Account erstellen mit dezenten Angeboten und in unregelmäßiger Zeit.

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