11-12-2012 13:32
Hallo zusammen,
ich habe einen Artikel versteigert und der Käufer/die Käuferin zahlt nicht. Leider scheinen solche Leute zur Weihnachtszeit überhand zu nehmen, aber damit muss man wohl leben...
Was mich aber wundert: Wie oft muss ein Käufer eigentlich in seinem Mitgliedskonto einen Vermerk bekommen, damit er gesperrt wird?
Dieser Käufer hat x "positive" Bewertungen, in denen steht, dass er/sie nicht zahlt - warum wird so eine/r nicht spätestens nach der 5. Falleröffnung gesperrt?????
Ich habe langsam echt keine Lust mehr - früher konnte man solche Leute negativ bewerten, heutzutage ist nicht mal eine neutrale Bewertung möglich, um andere zu warnen, denn wer hat schon die Zeit und denkt drüber nach sich 100% positive Bewertungen durchzulesen?
Ich kann doch nicht jeden Artikel für einen Euro zur Anzeige bringen - obwohl ich inzwischen sogar so weit bin - aber hat jeder von euch die Zeit dazu?
Fallschließung durch Ebay und Anzeige sind unabhängig voneinander.
Insgesamt vermischt du mir zu viele Dinge.
Sei doch einfach konsequent:
1. In deinem Mitgliedskonto/Einstellungen/Eingeschränkter Käuferkreis Käufer mit 2 Vermerk(en) wegen nicht bezahlter Artikel ausschließen.
2. Bei Nichtzahlern einen Fall eröffnen und nach 4 Tagen mit Vewarnung (Vermerk) für den Käufer schließen.
3. Keine Energie mehr auf nicht-grüne Bewertungen verschwenden. Die von dir gewählten Formulierungen können auf Antrag des K von Ebay ohnehin gelöscht werden.
schnucki, natürlich melde ich die alle !! die meisten tun das sicher, da sie ja sonst ihre provision nicht erstattet bekommen...
hier hat es mal nur 5 monate gedauert...
hier schert es auch keinen...
und wolfsburg aus #1 treibt seit april sein unwesen und hat schätzungsweise 100 artikel nicht bezahlt !! :_|
@schnucki
DU hast es absolut nicht verstanden.
Nichtzahlen ist und bleibt keine Straftat. Da kannst du anzeigen so oft und so viel du willst.
Da lacht schon die Polizei, wenn du damit ankommst.
Nichtzahlen ist eine zivilrechtliche Sache, d.h. du kannst deine Rechte einklagen.
Abgesehen vom Hausverbot, das du erhalten wirst, wenn du nach dem Einscannen nicht zahlen willst, könnte auch hier der Verkäufer Klage erheben.
och nöööööööööööööö..... :_|
Ich habe diesen Artikel bereits verkauft gehabt.
Leider hat der Käufer nicht bezahlt und muss daher mit einer Anzeige rechnen.
Bitte denken Sie darüber nach, bevor Sie bieten!!!
Ich scheue mich nicht, auch wegen eines Betrages von 1 Euro Anzeige zu erstatten!!!
hohles Gewäsch oder machst du es auch ?
der Kaufvertrag besteht mit jedem deiner (nicht-zahlenden Käufer) solange, bis du diesen unter der setzung einer angemessenen Frist (10 Werktage) schriftlich und nachweisbar aufhebst
vorher darfst du natürlich nicht mehr über die Ware verfügen
ziemlich lächerlich machst du dich damit natürlich auch noch, das "nicht-zahlen" ist keine Straftat, sondern eine rein zivilrechtliche Angelegenheit !
deine BW, verstößt zudem gegen die Bewertungsgrundsätze, und kann auf Antrag des K gelöscht werden
ACHTUNG!!! ZAHLT NICHT!!! REAGIERT NICHT AUF MAILS!!! NIE WIEDER!!!
hast also letztlich selbst einen Vermerkt wegen des Verstosses in deinem Account vermerkt 😞
Warum bist Du zu faul, das Geld einzufordern?
Warum hast Du als angeblich privater VK ständig Neuware im Angebot?
warte nicht auf Ebay, sondern sorge für dich selbst.....
überarbeite deine Einstellungen und schließe Käufer mit mehr als 2 Verwarnungen innerhalb der letzten 6 Monate aus
diese grünlich gehaltenen Bewertungen, bedeuten nicht, das die Käufer die Fälle selbst aktiv mit Verwarnung geschlossen haben (dann könnten sie nämlich nicht mehr bewerten)
sie warten auf Ebay, die schließen dann jedoch ohne Verwarnung
ich lebe mit sowas - schont meine nerven...
und ebay interessiert das doch alles nicht....
mein paradebeispiel...
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=wolfsburg30m&_trksid=p3984.m1559.l2776
Solange auch Du die Käufer positiv bewertest mit negativem Text wird sich leider nichts ändern. Ziehe die Verwarnung durch und fertig.
Danke ek, das sind doch mal klare Ansagen, die sogar ich verstehe 😉
Hab diese Einstellungen auch gefunden, wusste gar nicht, dass es die gibt 😄
Eine Frage habe ich aber noch an Frau Mecker:
Mal abgesehen vom Hausverbot, was ich in dem Laden bekommen werde; warum kann der Verkäufer mich denn anzeigen? Ich habe doch nix Schlimmes gemacht...
Upps, ich habe ein "nicht" vergessen, beim Erstatten der Anzeige...
Ich habe bisher NICHT mehr als einmal Anzeige erstattet, da ging es aber auch um einen etwas höheren Betrag.
@label-dress: Das mache ich ja jedes Mal, aber langsam nervt es halt!
@stairways: Wäre ne Maßnahme, aber dafür reg ich mich zu leicht auf 😉
@benedikt: Ich zum Beispiel habe immer erst bewertet und dann den Fall geschlossen, aber da das ja scheinbar nix bringt... Das mit dem Ausschließen klingt gut - muss ich mal sehen, wie ich das mache - ist glaube ich beim Erstellen der Auktion möglich, oder?
@Herr_Mecker: Ich bin nicht zu faul, nur steht bei einem Euro der Zeitaufwand in keiner Relation zu dem Aufwand, den man mit Erstellen des Mahnbescheids und der und der Anzeige auf sich nimmt. Wenn man drei Kinder hat, hat man nicht jede Woche Zeit, sich um mehr als einen solcher Fälle zu kümmern.
Was meine "ständige" Neuware betrifft, solltest Du vielleicht mal genauer hinsehen.
@benedikt noch mal:
Warum bekomme ich denn nen Vermerk? Ebay achtet doch anscheinend eh nicht drauf, wie jemand bewertet und wie nicht. Und da ich positiv bewertet habe und der Käufer nicht reagiert...
und Deine letzte Antwort:
Anzeige habe ich bisher leider mehr als einmal erstattet, weil ich davon ausgehe, dass ich nach Fallschließung ja kein "Recht" mehr dazu habe - und was Deine angemessene Frist betrifft: Ich lasse in der Regel bis zu zwei Wochen verstreichen (inkl. erst einem Anschreiben und dann einem Anmahnen des Käufers), bevor ich den Fall überhaupt ebay melde. Danach dauert es ja noch einmal, bis ich diesen Fall überhaupt schließen kann - natürlich stelle ich vorher nicht erneut ein, kann ja nix doppelt verkaufen...
Was ich noch gerne wüsste: Nicht-Zahlen ist keine Straftat, richtig. Aber wenn ich Vertragsbruch begehe, doch schon...
Ansonsten könnte ich also demnach nach Belieben in einen Laden gehen, mir den Einkaufswagen voll stopfen und jedes Mal an der Kasse sagen: "Och nö, sie haben zwar jetzt schon alles eingescannt, aber ich will die Sachen doch nicht?"
Schließlich muss ich die Ware ja auch verschicken, wenn sie bezahlt wurde, ich kann dann doch auch nicht einfach das Geld zurück überweisen und sagen: "Ich hab mir das gerade anders überlegt, ich will das Teil gar nicht verkaufen?!?"
Oder doch???