20-09-2014 09:48
Habe unter Artikel Nr. 261585580258 Felgen mit dem Hinweis "Nur an Selbstabholer" verkauft. Trotz zweimaliger Mail Benachrichtigung meldet sich der Käufer nicht um die Ware abzuholen. Welche Möglichkeit besteht von eBay Seite dem Käufer auf die Sprünge zu helfen?
Wieso räumst Du als "Privater" ein Rückgaberecht ein ??? Absicht ???
Du solltest beim nächsten Einstellen das entsprechende Häkchen mal entfernen !
14 Tage | Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. |
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Rücknahmen akzeptiert |
melde ab Montag einen nichtbezahlten Artikel,
da Du ja in deinem Angebot angegeben hast - spätesten nach 7 Tagen Abholung -!
Du kannst den Fall bei ebay selbst schließen und dabei die Verkaufsprovision zurückfordern.
Schließt ebay ihn, passiert dem Käufer nichts.
Wenn sich bei dem Mitglied eine (für uns nicht sichtbare) Anzahl von Vermerken/Verwarnungen angesammelt haben, kann dieser vorerst nicht mehr bei denen bieten die die nachstehende Funktion (3.) aktiviert haben...
und fliegt nach ca. 5-6 Vermerken bei ebay ganz raus.
Da man Käufer nicht negativ bewerten kann darf, ist ein Vermerk die einzige Möglichkeit dem Nichtzahler etwas mit auf den Weg zu geben....!
Eingeschränkter Käuferkreis (Mitglieder mit 2-5 Vermerken innerhalb der letzten 1-12 Monate werden vom Bieten dann automatisch bei Dir abgewehrt/ausgeschlossen – sie können nicht mehr auf Deine Artikel bieten).
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences (hier entsprechende Häkchen setzen)
Zusätzlich kannst Du den Nicknamen auf Deine persönliche (Bieter-)Sperrliste setzen, damit er ganz sicher nie mehr bei Dir bieten kann. (Falls die Sperre mit dem Einträgen irgendwann verjährt ist...)
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Du mußt zusätzlich noch den Vertrag mit einer (allerletzten) Frist von (ca. 7-10 Tg.) kündigen, (z.B.: ... Sollte keine Terminvereinbarung/Abholung bis zum ...... , zustande kommen,sehe ich den Vertrag als gegenstandslos bzw. gekündigt an...) Dieses am besten per Einschreiben – ansonsten zumindest per Mail,
denn die Fallöffnung/Schließung und der o.g. Ablauf bei ebay hat nichts mit dem privat bestehenden Vertrag zu tun.
Das (vorsorgliche) Kündigungs-Schreiben kannst Du vor, parallel oder nach der Fallöffnung abschicken. Nach der Schließung auch..
Hintergrund: Meldet er sich innerhalb dieser Frist doch noch, oder kommt zur Abholung, mußt Du den Artikel noch herausgeben können!
Meldet/Zahlt sich der Käufer bis zum Ablauf der Frist nicht, kannst Du wieder frei über Deinen Artikel verfügen. Geschafft !!! 😉