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Warum hat Ebay mein Angebot beendet ?

Nachdem ich einen Artikel wiedereingestellt habe, bekam ich heute am Sonntag ca 19:00 folgende Mail von Ebay:

 

Grund MC036

Es ist verboten, Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Grundsätze verstößt, auf dem eBay-Marktplatz anzubieten. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.

 

Es geht um folgende Auktion: 251335853933. Wie dias Angebot vorher aussah, kann ich nicht zeigen, denn es wurde von Ebay entfernt. Die Meldung von Ebay hat mir überhaupt nicht geholfen. Ist es anstößig Doll**bleep**eine anzubieten und verstößt damit gegen die guten Sitten ?

Ich habe das Angebot jetzt verändert, fürchte aber, Ebay wird es wieder streichen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, was es zu beanstanden gab ?

Achja, ich versuchte 2 Minuten nach der Mail dort anzurufen, erhielt aber die Meldung, dass ich ausserhalb der Arbeitszeit anrufe. Wer hat also das Knöpfchen gedrückt ?

Vielen Dank für Community

Akzeptiert Lösungen (1)

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Ich habe das Angebot jetzt verändert, fürchte aber, Ebay wird es wieder streichen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, was es zu beanstanden gab ?

Achja, ich versuchte 2 Minuten nach der Mail dort anzurufen, erhielt aber die Meldung, dass ich ausserhalb der Arbeitszeit anrufe. Wer hat also das Knöpfchen gedrückt ?


es muss niemand das "Knöpfchen" drücken.....

 

wenn die Ebay-Saftware die Angebote durchforstet werden Deine - nicht zulässigen Angebote- auffallen.....

 

jetzt - durch Deine Meldung im Forum- musst Du damit rechnen das "es" schneller gehen wird.....

 

schmeiß` die beiden Angebote der Dollarnoten selber raus - 

diese sind noch nicht beboten - also ist eine vorzeitige Beendigung problemlos möglich....

 

warum forderst Du den Zoff auch noch heraus - es ist nicht zulässig offizielle Zahlungsmittel als "Artikel" zum Verkauf anzubieten - 

gleichzeitig führst Du das auch noch in Deiner Artikelbeschreibung auf:

 

"Diese Scheine sind offizielles Zahlungsmittel !!!"

 

nicht wundern wenn Dich Ebay - falls die AG`s weiterlaufen- reglementiert.....

 

zu Recht - wohlgemerkt!

 

Antworten (2)

Antworten (2)

 

Deshalb:

 

Es ist verboten, Wertpapiere oder Banknoten anzubieten,

die gesetzliche Zahlungsmittel sind.

 

 

Hallo, ob du dir mit dem erneutem überarbeitendem Angebot einen Gefallen getan hast?

Gültige, wenn auch seltene Banknoten sind verboten.

Lies mal hier:

http://pages.ebay.de/help/policies/stocks.html

 

Wenn ebay dein Angebot nochmal löscht, haben sie dich auf dem Kieker.

Und dem Hausherren in der Beschreibung auch noch öffentlich ans Bein zu **bleep**, kommt wahrscheinlich auch nicht gut an.

 

Muß man denn aus allem einen Euro machen?

 

LG ete210

 

 

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