08-09-2013 19:20
Nachdem ich einen Artikel wiedereingestellt habe, bekam ich heute am Sonntag ca 19:00 folgende Mail von Ebay:
Grund MC036
Es ist verboten, Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Grundsätze verstößt, auf dem eBay-Marktplatz anzubieten. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.
Es geht um folgende Auktion: 251335853933. Wie dias Angebot vorher aussah, kann ich nicht zeigen, denn es wurde von Ebay entfernt. Die Meldung von Ebay hat mir überhaupt nicht geholfen. Ist es anstößig Doll**bleep**eine anzubieten und verstößt damit gegen die guten Sitten ?
Ich habe das Angebot jetzt verändert, fürchte aber, Ebay wird es wieder streichen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, was es zu beanstanden gab ?
Achja, ich versuchte 2 Minuten nach der Mail dort anzurufen, erhielt aber die Meldung, dass ich ausserhalb der Arbeitszeit anrufe. Wer hat also das Knöpfchen gedrückt ?
Vielen Dank für Community
Ich habe das Angebot jetzt verändert, fürchte aber, Ebay wird es wieder streichen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, was es zu beanstanden gab ?
Achja, ich versuchte 2 Minuten nach der Mail dort anzurufen, erhielt aber die Meldung, dass ich ausserhalb der Arbeitszeit anrufe. Wer hat also das Knöpfchen gedrückt ?
es muss niemand das "Knöpfchen" drücken.....
wenn die Ebay-Saftware die Angebote durchforstet werden Deine - nicht zulässigen Angebote- auffallen.....
jetzt - durch Deine Meldung im Forum- musst Du damit rechnen das "es" schneller gehen wird.....
schmeiß` die beiden Angebote der Dollarnoten selber raus -
diese sind noch nicht beboten - also ist eine vorzeitige Beendigung problemlos möglich....
warum forderst Du den Zoff auch noch heraus - es ist nicht zulässig offizielle Zahlungsmittel als "Artikel" zum Verkauf anzubieten -
gleichzeitig führst Du das auch noch in Deiner Artikelbeschreibung auf:
"Diese Scheine sind offizielles Zahlungsmittel !!!"
nicht wundern wenn Dich Ebay - falls die AG`s weiterlaufen- reglementiert.....
zu Recht - wohlgemerkt!