29-06-2013 10:30
Hallo,
Ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden,
um einen Ebay-Shop für gebrauchte Video-Spiele und eventuell Konsolen zu eröffnen.Ich bin auch seit einigen Tagen fleissig am recherchieren und habe gesehen, dass ich z.B. die monatlichen Ebay-Gebühren von der Steuer absetzen kann. Nun gibt es da ein Angebot von Ebay, 300 Euro Shop-Gebühren im Monat zu zahlen, somit wäre ich von den Gebühren befreit und Angebote bleiben solange aktiv bis sie verkauft wurden (Was eine Menge Arbeit ersparen würde). Ich möchte auf dieses Angebot hinarbeiten (Kann ich mir im Moment noch nicht leisten.)
Kann ich diese 300 Euro ebenfalls von der Steuer absetzen? Ich habe leider bisher nichts darüber gefunden. Wenn es stimmt was ich gelesen habe,dann kann ich unter anderem auch Internet-Kosten und Verpackung von der Steuer absetzen.Was noch?
Danke schonmal im vorraus...
aktuell wirst Du ja als privater (?) Vk geführt
das ist nicht so witzig, weil Du mit aktuell 118 Angeboten schon "ein wenig" heftig bist... (jaja, ich weiß, ebay bietet bis zu 100 Freiauktionen bei Startpreis 1€ an...aber ebay ist nicht das FA!)
Du solltest Dich gut informieren, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, zumal wenn Du Dich im Haifischbecken online-Verkauf bei ebay tummeln willst! alle Deine AGB oder WBR etc und was immer hier nötig ist sollten für genau diese Plattform absolut wasserdicht sein!
was gar nicht sein kann, zB ist: PP anbieten und unversichert versenden!! Du weißt warum? Nein? dann lies mal fleißig die Beiträge zum Thema...
Deine ebay-Rechnung beinhaltet als privater/KU die luxemburgische Steuer.. bei KU in D wirst Du erneut die deutsche entrichten müssen.. warum? lies fleisig in den Foren!
um etwas absetzen zu können muß man erst einmal etwas verdienen; wenn Du Deinen gesamten Ertrag für Fehler ausgeben mußt, wird es nix zum Absetzen geben!
Lass Dich beraten!!