02-10-2014 09:25
Hallo,
Ein säumiger Käufer wurde nach Schließung des Falls und Kündigung des Kaufvertrages gesperrt.
Später kaufte er den Artikel mit neuem Account und zahlte, als wieder ein Fall eröffnet wurde (noch offen) und der Kaufvertrag aufgrund von Nichtvertragseinhaltung gekündigt war.
Der Käufer war gemeldet, aber von Ebayseite ist scheinbar nichts passiert.
So einen Fall hatte ich noch nicht und bin jetzt verständlicher Weise etwas irretiert. Versende ich oder schicke ich das Geld zurück?
Sollte ich den Käufer erneut melden?
Vielen Dank erst einmal ![]()
Guten Morgen,
ich habe alle anderen Antworten nicht gelesen, evtl. ist meine Antwort irgendwo schon vorher von jemand anderen zu lesen.
Ein gesperrter Bieter erhält ja eine Nachricht, dass er nicht bieten kann.
So, und damit ist das Ding auch schon durch, denn gesperrte Bieter dürfen nicht mit anderen Accounts bieten.
Diese Mär, du müsstest die Person erst informieren, dass sie gesperrt ist, kannst du vergessen.
Gesperrte Käufer
Verkäufer können ausgewählte Käufer daran hindern, Gebote für ihre Angebote abzugeben. Die gesperrten Käufer werden durch eine Meldung darauf hingewiesen, dass sie nicht berechtigt sind, Gebote für die Artikel des betreffenden Verkäufers abzugeben.
Wenn Sie für ein Angebot gesperrt wurden und dies mit dem Verkäufer diskutieren möchten, klicken Sie auf den Mitgliedsnamen des Verkäufers oder auf der Angebotsseite auf den Link „Frage an den Verkäufer“.
Hinweis:Gesperrte Käufer dürfen auch nicht unter einem anderen Mitgliedsnamen Artikel dieses Verkäufers kaufen. Ein solcher Verstoß kann den dauerhaften Ausschluss von eBay zur Folge haben.
Und ja, ich würde das Mitglied erneut melden und zwar wegen unerwünschtem und böswilligen Bieten.
booty: falsch. Ein gesperrter Bieter erhält erst bei einem erneuten Bietversuch eine Info, dass er nicht bieten kann und den Hinweis, er möge sich mit dem VK kurzschliessen.
Bietet der gesperrte account nicht mehr, erfährt er nichts von der Sperrung. Kann er mit jedem anderen account immer noch bieten.
Das Märchen, dass der Verkäufer den gesperrten Bieter informieren muß, wenn er ihn als Person sperren will, findest Du im BGB.
@kuchenkruemel.2012, ich habe keine Lust auf das Gesabbele von timmi weiter einzugehen.
Wenn du noch irgendwelche Unsicherheiten wegen der Geschichte hast, dann schreib einfach mal Steffi per Mail an und hol dir dort die nötigen Infos. 😉
> Diese Mär, du müsstest die Person erst informieren, dass sie gesperrt ist, kannst du vergessen.
Moin booty und kruemel
oh nein, das würde ich so nicht sagen . . . wieso Mär und wieso vergessen?
Es macht SEHR wohl Sinn, dem Gesperrten mitzuteilen,
DASS er gesperrt wurde, eben WEIL die Sperre personenbezogen ist
und weil Du ihn nur DANN belangen kannst,
wenn er mit einem anderen Account erneut bei Dir bietet.
Denn Du WEISST ja gar nicht, ob er mit dem gesperrten Account erneut versucht hat zu bieten
( das wird Dir hier nämlich NICHT angezeigt
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerRequirementsActivityLog&guest=1http:/ )
sodass Du also gar nicht WISSEN kannst, ob er GESEHEN hat, DASS er gesperrt wurde
sondern evtl. gleich mit seinem anderen Account geboten hat . . . aus welchen Gründen auch immer.
Kannst Du bitte mal mit dem Blödsinn aufhören,
ich hatte Dich vorhin gerade gebeten,
mich NICHT per @iwi.750 in Postings zu erwähnen
und schon gar nicht in URALTEN Postings . . .
Wenn Du hier bist, um Stimmung zu machen, bitte schön, aber OHNE mich.
Bei einem TE kann man davon ausgehen,
dass er Schwierigkeiten hat, seinen Thread / sein EP wieder zu finden.
So kann man ihm helfen, indem man in der Antwort seinen Nicknamen mit @ erwähnt,
aber bei Usern, die hier öften / regelmässig schreiben, ist das überflüssig,
die finden entsprechende Postings auch ohne nervige Hilfe.
Sebst wenn nicht immer darauf geantwortet wird, heisst es nicht im Umkehrschluss,
dass derjenige es nicht dennoch gelesen hat . . . manchmal lohnt eine erneute Antwort einfach nicht.
So auch hier . . .für mich jedenfalls . . .