02-10-2014 09:25
Hallo,
Ein säumiger Käufer wurde nach Schließung des Falls und Kündigung des Kaufvertrages gesperrt.
Später kaufte er den Artikel mit neuem Account und zahlte, als wieder ein Fall eröffnet wurde (noch offen) und der Kaufvertrag aufgrund von Nichtvertragseinhaltung gekündigt war.
Der Käufer war gemeldet, aber von Ebayseite ist scheinbar nichts passiert.
So einen Fall hatte ich noch nicht und bin jetzt verständlicher Weise etwas irretiert. Versende ich oder schicke ich das Geld zurück?
Sollte ich den Käufer erneut melden?
Vielen Dank erst einmal ![]()
ob der Käufer zuesrt mit dem gesperrten Account nochmal geboten hast, kannst du prüfen...
es gibt eine Liste wo gescheiterte Bietversuche vermerkt sind..
->mein ebay-> ebay-konto-> Einstellungen-> Verkäufereinstellungen-> eingeschränkter Käuferkreis -> ganz rechts auf Einblenden klicken und etwas weiter unten findest du die Liste........der Nick ist zwar nicht zu sehen aber anhand der Bewertungszahl und des Anmeldedatums solltest du nachvollziehen können ob das der gesperrte Account war
ich selbst informiere Mitglieder ehrlich gesagt auch nie wenn ich sie gesperrt habe weil ich dann eher mit provokanten Aktionen rechne....
In deinem Fall würde ich den Artikel, da er bezahlt ist, trotzdem wie sonst auch verschicken......das erscheint mir persönlicher einfacher als die Streiterei ob ihm der Artikel noch zusteht und die etwaige unebantwortete Anfordung der Bankdaten zur Rückerstattung.......den Fall müßtest du sowieso als bezahlt schließen und eine etwaige negative Bewertung bekommst nicht gelöscht......und die Wahrscheinlichkeit einer schlechten BW ist vermutlich höher wenn du nicht verschickst......und zudem bekommst du noch zusätzlich einen Mangel in deine Stausberechnung reingewürgt wegen Nichtlieferung
Hallo,
also ich würde den Artikel, wenn er bezahlt ist, versenden. Du hast ja einen gülten Kaufvertrag. Auch wenn dies mit leichten "Magenschmerzen" wäre. Wenn es ein Rachekauf ist, könnte er dies auch über Bekannte machen.
Vielleicht will er aber Deinen Artikel auf jeden Fall und hat damals "einfach alles verpennt" und konnte mit dem alten Account nicht nochmal kaufen. Es gibt halt auch Menschen, die wenn sie einen Fehler gemacht haben, diesen nicht zugeben möchten und lieber den Kopf in den Sand stecken.
Die Sperrliste ist halt nicht ausgereift, da nur der Account gesperrt ist und nicht die Person. Daher kannst Du Dir vor Rachekäufen nie sicher sein.
Guten Morgen,
ich habe alle anderen Antworten nicht gelesen, evtl. ist meine Antwort irgendwo schon vorher von jemand anderen zu lesen.
Ein gesperrter Bieter erhält ja eine Nachricht, dass er nicht bieten kann.
So, und damit ist das Ding auch schon durch, denn gesperrte Bieter dürfen nicht mit anderen Accounts bieten.
Diese Mär, du müsstest die Person erst informieren, dass sie gesperrt ist, kannst du vergessen.
Gesperrte Käufer
Verkäufer können ausgewählte Käufer daran hindern, Gebote für ihre Angebote abzugeben. Die gesperrten Käufer werden durch eine Meldung darauf hingewiesen, dass sie nicht berechtigt sind, Gebote für die Artikel des betreffenden Verkäufers abzugeben.
Wenn Sie für ein Angebot gesperrt wurden und dies mit dem Verkäufer diskutieren möchten, klicken Sie auf den Mitgliedsnamen des Verkäufers oder auf der Angebotsseite auf den Link „Frage an den Verkäufer“.
Hinweis:Gesperrte Käufer dürfen auch nicht unter einem anderen Mitgliedsnamen Artikel dieses Verkäufers kaufen. Ein solcher Verstoß kann den dauerhaften Ausschluss von eBay zur Folge haben.
Und ja, ich würde das Mitglied erneut melden und zwar wegen unerwünschtem und böswilligen Bieten.
booty: falsch. Ein gesperrter Bieter erhält erst bei einem erneuten Bietversuch eine Info, dass er nicht bieten kann und den Hinweis, er möge sich mit dem VK kurzschliessen.
Bietet der gesperrte account nicht mehr, erfährt er nichts von der Sperrung. Kann er mit jedem anderen account immer noch bieten.
Das Märchen, dass der Verkäufer den gesperrten Bieter informieren muß, wenn er ihn als Person sperren will, findest Du im BGB.
@kuchenkruemel.2012, ich habe keine Lust auf das Gesabbele von timmi weiter einzugehen.
Wenn du noch irgendwelche Unsicherheiten wegen der Geschichte hast, dann schreib einfach mal Steffi per Mail an und hol dir dort die nötigen Infos. 😉
> Diese Mär, du müsstest die Person erst informieren, dass sie gesperrt ist, kannst du vergessen.
Moin booty und kruemel
oh nein, das würde ich so nicht sagen . . . wieso Mär und wieso vergessen?
Es macht SEHR wohl Sinn, dem Gesperrten mitzuteilen,
DASS er gesperrt wurde, eben WEIL die Sperre personenbezogen ist
und weil Du ihn nur DANN belangen kannst,
wenn er mit einem anderen Account erneut bei Dir bietet.
Denn Du WEISST ja gar nicht, ob er mit dem gesperrten Account erneut versucht hat zu bieten
( das wird Dir hier nämlich NICHT angezeigt
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerRequirementsActivityLog&guest=1http:/ )
sodass Du also gar nicht WISSEN kannst, ob er GESEHEN hat, DASS er gesperrt wurde
sondern evtl. gleich mit seinem anderen Account geboten hat . . . aus welchen Gründen auch immer.
Kannst Du bitte mal mit dem Blödsinn aufhören,
ich hatte Dich vorhin gerade gebeten,
mich NICHT per @iwi.750 in Postings zu erwähnen
und schon gar nicht in URALTEN Postings . . .
Wenn Du hier bist, um Stimmung zu machen, bitte schön, aber OHNE mich.
Bei einem TE kann man davon ausgehen,
dass er Schwierigkeiten hat, seinen Thread / sein EP wieder zu finden.
So kann man ihm helfen, indem man in der Antwort seinen Nicknamen mit @ erwähnt,
aber bei Usern, die hier öften / regelmässig schreiben, ist das überflüssig,
die finden entsprechende Postings auch ohne nervige Hilfe.
Sebst wenn nicht immer darauf geantwortet wird, heisst es nicht im Umkehrschluss,
dass derjenige es nicht dennoch gelesen hat . . . manchmal lohnt eine erneute Antwort einfach nicht.
So auch hier . . .für mich jedenfalls . . .
@kuchenkruemel.2012 schrieb:Hallo,
Ein säumiger Käufer wurde nach Schließung des Falls und Kündigung des Kaufvertrages gesperrt.
Später kaufte er den Artikel mit neuem Account und zahlte, als wieder ein Fall eröffnet wurde (noch offen) und der Kaufvertrag aufgrund von Nichtvertragseinhaltung gekündigt war.
Der Käufer war gemeldet, aber von Ebayseite ist scheinbar nichts passiert.
So einen Fall hatte ich noch nicht und bin jetzt verständlicher Weise etwas irretiert. Versende ich oder schicke ich das Geld zurück?
Sollte ich den Käufer erneut melden?
Vielen Dank erst einmal
Servus,
theoretoisch bräuchtest Du nicht zusenden (vorausgesetzt die Daten stimmen TOTAL überein und er wußte es).
Aber - ich würde zusenden, evtl. mit einer Bemerkung.
Hast du dem Käufer beim ersten Mal mitgeteilt, daß er zukünftig "Hasuverbot" bei dir hat ?
Hi,
ich bin ja sonst nachsichtig. In diesem Fall würde ich es mir wirklich überlegen, versenden zu wollen.Zudem, wenn der KV von Dir bereits gekündigt wurde Ich hätte einfach kein gutes Gefühl kommend von "nicht erhalten" bis "weicht ab" oder sonstiger Unzufriedenheit. Wer kauft schon erneut, wenn er bereits gesperrt wurde? Ich hatte sowas auch noch nicht, ausser Nichtzahler, die nach Kündigung und Fallschliessung noch bezahlt haben. Die kriegen jedoch konsequent das Geld wieder retour.
Wenn die Möglichkeit zur Nichzahlerfallschliessung mit dem Zahlungseingang relativ nah einander liegt, würde ich schliessen und mit dem Vermerk, dass der KV gekündigt wurde, zurücküberweisen. Wenn die Zahlung fristgerecht eingegangen ist und die Fallschliessung mit Nichtzahlervermerk von mir nicht zu rechtfertigen wäre, würde ich per E-Mail ebay kontaktieren und um Lösung bitten. Erfüllen wollte ich nicht.
Einen erneuten Bietversuch des bereits gesperrten accounts dürfte man in der Bieterliste gesperrter Käufer nachvollziehen können. Aber ansonsten ist die Kiste leicht schwierig, auch wenn ich rechtliche Schritte des Bieters als unwahrscheinlich sehen würde.
Viel Erfolg!:-)
@kuchenkruemel.2012
Deine Frage regt mich durchaus zum Nachdenken an, wie sinnvoll bzw. welchen Nutzen die persönliche Sperrlistenpflege hat... Ich habs bisher nur auf Nichtzahler nach Vermerk angewandt. Aber auch selbst diesen Aufwand könnte man sich doch eigtl. sparen. Ein guter Anteil dieses Nutzerkreises bekommt mit meinem Vermerk wahrsch. den Zweiten und dann ist autom. sakko, sofern man den eingeschr. Käuferkreis aktiviert hat. Der Rest hat halt nochmals einen Versuch, selbst hat man aber auch das erhöhte Risiko eines mit Vermerk geschmähten Käufers.
...oder man teilt die Sperrung gleich mit Kündigung des KV mit und müsste dann auch konsequent sein. Was manchmal durchaus schwierig werden kann, siehe Dein Fall.
Nicht ganz einfach die Frage. Umso mehr man selektiv sperrt, umso mehr dürften sich wahrsch. auch erst motiviert fühlen, eine Sperre zu umgehen...
Da beißt sich ebay und das BGB.
Eine rechtlich einwandfreie Sperrung eines Bieters ist nur dann gerichtsfest, wenn Du den Bieter darüber informiert hast und dies auch nachweisen kannst.
Wenn der Bieter mit seinem 1. account von Dir zum Bieten gesperrt worden ist, und nie mehr bietet, erfährt er nichts von der Sperre. Dann hast Du die Pflicht zu liefern - wenn Du ihn nicht rechtlich einwandfrei informiert hattest, dass er als Person gesperrt ist.