02-10-2014 09:25
Hallo,
Ein säumiger Käufer wurde nach Schließung des Falls und Kündigung des Kaufvertrages gesperrt.
Später kaufte er den Artikel mit neuem Account und zahlte, als wieder ein Fall eröffnet wurde (noch offen) und der Kaufvertrag aufgrund von Nichtvertragseinhaltung gekündigt war.
Der Käufer war gemeldet, aber von Ebayseite ist scheinbar nichts passiert.
So einen Fall hatte ich noch nicht und bin jetzt verständlicher Weise etwas irretiert. Versende ich oder schicke ich das Geld zurück?
Sollte ich den Käufer erneut melden?
Vielen Dank erst einmal ![]()
Hi,
ich bin ja sonst nachsichtig. In diesem Fall würde ich es mir wirklich überlegen, versenden zu wollen.Zudem, wenn der KV von Dir bereits gekündigt wurde Ich hätte einfach kein gutes Gefühl kommend von "nicht erhalten" bis "weicht ab" oder sonstiger Unzufriedenheit. Wer kauft schon erneut, wenn er bereits gesperrt wurde? Ich hatte sowas auch noch nicht, ausser Nichtzahler, die nach Kündigung und Fallschliessung noch bezahlt haben. Die kriegen jedoch konsequent das Geld wieder retour.
Wenn die Möglichkeit zur Nichzahlerfallschliessung mit dem Zahlungseingang relativ nah einander liegt, würde ich schliessen und mit dem Vermerk, dass der KV gekündigt wurde, zurücküberweisen. Wenn die Zahlung fristgerecht eingegangen ist und die Fallschliessung mit Nichtzahlervermerk von mir nicht zu rechtfertigen wäre, würde ich per E-Mail ebay kontaktieren und um Lösung bitten. Erfüllen wollte ich nicht.
Einen erneuten Bietversuch des bereits gesperrten accounts dürfte man in der Bieterliste gesperrter Käufer nachvollziehen können. Aber ansonsten ist die Kiste leicht schwierig, auch wenn ich rechtliche Schritte des Bieters als unwahrscheinlich sehen würde.
Viel Erfolg!:-)
@kuchenkruemel.2012
Deine Frage regt mich durchaus zum Nachdenken an, wie sinnvoll bzw. welchen Nutzen die persönliche Sperrlistenpflege hat... Ich habs bisher nur auf Nichtzahler nach Vermerk angewandt. Aber auch selbst diesen Aufwand könnte man sich doch eigtl. sparen. Ein guter Anteil dieses Nutzerkreises bekommt mit meinem Vermerk wahrsch. den Zweiten und dann ist autom. sakko, sofern man den eingeschr. Käuferkreis aktiviert hat. Der Rest hat halt nochmals einen Versuch, selbst hat man aber auch das erhöhte Risiko eines mit Vermerk geschmähten Käufers.
...oder man teilt die Sperrung gleich mit Kündigung des KV mit und müsste dann auch konsequent sein. Was manchmal durchaus schwierig werden kann, siehe Dein Fall.
Nicht ganz einfach die Frage. Umso mehr man selektiv sperrt, umso mehr dürften sich wahrsch. auch erst motiviert fühlen, eine Sperre zu umgehen...