29-05-2018 08:32
Hallo liebe Community,
ich stehe vor folgendem Problem:
Und zwar habe ich vor ca. 1 Woche das iphone 6s 16GB meiner Frau hier bei ebay verkauft.
Ich habe im Infotext auf alles wichtige hingewiesen - gerne kopiere ich den Text hier rein:
"Apple iPhone 6s - 16GB - Roségold (Ohne Simlock) - gebraucht
Sie bieten hier auf ein gebrauchtes Apple Iphone 6s mit einer Speichergröße von 16GB und der Farbe rosegold.
Es ist ca. 2 Jahre alt und in einem guten Zustand. Auf der Front sind zwei kleine leichte Kratzer, welche ich auf einem Bild versucht habe darzustellen ( mittig, rechts ). Aber da sie sehr fein sind, sind sie kaum zu fotografieren und bei normalem Benutzen des Iphones nicht zu erkennen.
Wir sind ein Nichtraucherhaushalt und um das Gerät war stets von einer Hülle umgeben. Die Kopfhörer möchte ich nach 2-jährigem Gebrauch Niemanden mehr zumuten.
Ansonsten gibt es nicht viel zu sagen. Iphone wurde gelöscht und auch von der Apple ID korrekt getrennt. Simlock ist nicht vorhanden.
Viel Spaß beim bieten.
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Da es sich um eine private Auktion handelt, übernehme ich keine Gewährleistung oder Garantie auf Funktion, Lebensdauer uvm. nach dem Versand oder Schäden welche durch den Versand verursacht wurden.
"
Wie ihr seht weise ich auf alles hin, sogar auf einen Kratzer, welche man kaum sieht. Ansonsten war das Iphone voll funktionsfähig, ohne Mängel. Es wurde lediglich verkauft, da ich meiner Frau ein Iphone mit mehr Speicher gekauft habe.
Artikel im original Karton und Umkarton, gefüllt mit Zewa verschickt. Nun behauptet der Käufer das das Iphone nicht immer auf seine Fingereingaben reagiert.
Ich weiß aber das das Gerät in einem super Zustand war, habe es vorher noch selbst auf Werkseinstellung gesetzt, vorher Bilder gesichert etc. Es lief alles reibungslos.
Ich habe extra darauf hingewiesen das ich keine Garantie übernehmen kann, auch im Angebot habe ich Rücknahmen ausgeschlossen.
Und ich möchte auch ehrlich gesagt kein iphone zurücknehmen, welches vor einer Woche noch super lief und nun bekomme ich dann ein defektes Gerät zurück ?!? Weiß ich ob der Käufer es nicht vielleicht hat fallen lassen ? Klar auf meine Nachfrage hin war seine Aussage das es nicht hingefallen ist.
Ich habe ihm auch sogar schon mehrere Ratschläge mit auf den Weg gegeben - nochmal zurücksetzen, oder evtl. fehlerhaftes Backup eingespielt etc.
Aber er behauptet weiterhin fest das es nicht funktioniert und er es gerne von mir repariert oder sein Geld zurück möchte.
Wie bitte soll ich nun dabei vorgehen ?!?!
Hallo,
"daher werde ich jetzt hier vernünftig rückabwickeln."
Das würde mir im Traum nicht einfallen.
Du wirst sicherlich deine Gründe dafür haben.
Hoffentlich kommt es heile bei dir an.
Warte erst einmal ab.
Zur Not holst du dir das von PayPal an den Käufer erstattete Geld erneut vom Käufer zurück, wie es oben bereits steht.
Auf solche Spielchen würde ich mich gar nicht erst einlassen.
Nun hast du bereits die Rückabwicklung angeboten.
Da an dem Gerät weiter munter rumgespielt wurde und wird, schreibe dem Käufer, dass du nicht rückabwickelst und sollte der PayPal Käuferschutz das Geld erstatten, wirst du es erneut und ggfs gerichtlich zurückverlangen.
du bietest Pay Pal an
du hast die Pay Pal AGB nicht durchgelesen, stimmt es?
ein Käufer hat 180 Tage nach dem Kauf Käuferschutz
und ob gelogen wird
wird von Pay Pal nicht geprüft
schicke dem Käufer das Geld für einen sendungsverfolgten Rückversand
nach Eingang serstattest du über Pay Pal alle Kosten
ja natürlich
hast du dir die Prüfnummer notiert?
Wichtige Informationen
Urteil zum PayPal-Käuferschutz
Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 22. November 2017 entschieden, dass Verkäufer nach einer Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen des PayPal-Käuferschutzprogramms erneut berechtigt sind, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Laut BGH erlösche der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar, wenn dieser vereinbarungsgemäß auf dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die Kaufpreisforderung soll jedoch wiederbegründet werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird. Der BGH geht hier von einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung aus. PayPal lege nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab bei der Beurteilung von Fällen nach der Käuferschutzrichtlinie an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien- anders als das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht – nicht sicherstelle.
Weitere Informationen zu den Urteilen finden Sie hier
ich biete nur Überweisung an
und fahre sehr gut damit!