08-04-2013 21:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich als Verkäufer habe auf eBay ein Artikel reingestellt bzw. 4 Tickets für eine Arenaführung in der LANXESS Arena in Köln wo Justin Bieber sein Konzert am Samstag den 06.04.2013 hatte. Als Überschrift habe ich genommen "ARENAFÜHRUNG LANXESS ARENA IN KÖLN || JUSTIN BIEBER BACKSTAGE" hier für die jenigen die alles nachlesen wollen: http://www.ebay.de/itm/111045324559?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
So, nun besteht der Käufer darauf eine Führung von Justin Bieber persönlich zu bekommen. Davon habe ich nichts in der Beschreibung stehen. Nun fordert der Käufer eine Einigungsgebühr in Höhe von 100€ um vom Kaufvertrag zurückzutreten, andernfalls wolle er/sie vor Gericht gehen auf meine Kosten.
Aber habe ich ein Fehler gemacht? Ich meine, die Überschrift dient als Lockmittel um potenzielle Kunden anzulocken? Ich habe ja nichts in der Beschreibung davon stehen, dass er die Führung SELBER macht.
Frage: Kann diese Person vor Gericht gehen und kann ich tatsächlich dafür bestraft werden?
Ich danke im Vorraus.
Ich habe mit dem Auto niocht bis zuende geschrieben, weil es nicht mehr zum Thema gehörte. Am Ende habe ich auch gewonnen gegen die Versicherung, die im übrigen die "Admiral Direkt" ist. Die wollten erst einen Vergleich, aber das habe ich auch nicht eingesehen, wenn ich eindeutig im Recht bin. Der Gegneranwalt hat sich ständig aufgeregt, wegen den "Kleckerbeträgen" von nur 3-stelliger Summe.. tja, ist wohl nicht viel für ihn rausgesprungen bei solch für ihn geringen Wert. Aber dann hätte die Admiral gleich richtig reagiert, wäre es auch nicht zu mehreren Sitzungen gekommen 😉 Soweit dazu noch.
Und was Justin Bieber angeht, mag es komisch klingen, wie ich es schrieb. Aber es wird nicht so einfach sein, das Gericht zu bewegen das wirklich als Betrug anzusehen, weil es sehr schwammig auszulegen geht. Deshalb kein Fall, der vor Gericht Sinn machen würde - es geht denen nicht um die Sinnhaftigkeit dahinter, ob es sinnvoll wäre es so einzustellen mit dem Hintergrund falsch suggerieren zu wollen, dass es zum Treffen mit Bieber kommt, oder ob es einfach nur als "der Ort, wo Justin Bieber auch war" gemeint war. Es gibt keinen Beweis dafür, dass es Betrugsabsicht war und auch keinen dagegen, deshalb bekommt keiner zu 100% Recht. 😉