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Wer ist hier im Recht und wer ist im Unrecht? Verkäufer-Käufer Konflikt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich als Verkäufer habe auf eBay ein Artikel reingestellt bzw. 4 Tickets für eine Arenaführung in der LANXESS Arena in Köln wo Justin Bieber sein Konzert am Samstag den 06.04.2013 hatte. Als Überschrift habe ich genommen "ARENAFÜHRUNG LANXESS ARENA IN KÖLN || JUSTIN BIEBER BACKSTAGE" hier für die jenigen die alles nachlesen wollen: http://www.ebay.de/itm/111045324559?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

So, nun besteht der Käufer darauf eine Führung von Justin Bieber persönlich zu bekommen. Davon habe ich nichts in der Beschreibung stehen. Nun fordert der Käufer eine Einigungsgebühr in Höhe von 100€ um vom Kaufvertrag zurückzutreten, andernfalls wolle er/sie vor Gericht gehen auf meine Kosten.

Aber habe ich ein Fehler gemacht? Ich meine, die Überschrift dient als Lockmittel um potenzielle Kunden anzulocken? Ich habe ja nichts in der Beschreibung davon stehen, dass er die Führung SELBER macht.

Frage: Kann diese Person vor Gericht gehen und kann ich tatsächlich dafür bestraft werden?

Ich danke im Vorraus.

Akzeptiert Lösungen (1)

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111xxx222: Das mit den Autos fahren ist eine andere Sache und bei der gab's bisher keine Probleme !

Und was meinst du mit "soll nicht gelten" ?

Antworten (15)

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Die Sinnhaftigkeit bzw Logik besteht doch darin ob Justin Bieber bei all den verschiedenen genannten Terminen anwesend sein kann.

 

Nach deiner Argumentation wird dies eben nicht vom Gericht berücksichtigt, also kann es sich nur noch um gewollten Betrug handeln oder Justin Bieber muss anwesend sein.

 

 Als Abschluss zu diesem Thema, sag ich nur folgendes:

 

Sein oder nicht Sein, das ist hier die Frage.

 

@manymore-onlinehande..

 

Dein Beitrag:

 

Kongrete Antwort auf deine Frage, wer im Recht ist?

 

Weder Käufer, noch Verkäufer ist zu 100% im Recht. 

 

gut das du dir gleich wieder selbst wiedersprichst:

 

Und beim nächsten Mal einfach nicht so offensichtlich absichtlich irreführende Dinge ins Angebot, geschweige denn in die Artikelbezeichnung schreiben.

 

Denn Irreführung ist sehr wohl strafbar und Backstage ist nicht dehnbar sondern steht für den Begriff "hinter der Bühne/den Kulissen" somit heisst es in der Artikelüberschrift Justin Bieber hinter der Bühne. Ich muss auch ein Verkaufsargument nicht noch einmal in der Artikelbeschreibung zwingend wiederholen, damit es gültig ist. Das bleibt jeden Verkäufer selbst überlassen wie Werbewirksam er seine Verkaufsvorteile präsentiert.

 

Dazu den § 263 aus dem Strafgesetzbuch:

 

1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

 

Kongrete Antwort auf deine Frage, wer im Recht ist?

 

Weder Käufer, noch Verkäufer ist zu 100% im Recht.

 

DU hättest nicht solch einen Quatsch in die Artikelbezeichnung schreiben dürfen, von wegen Justin Bieber Backstage, wenn es nichts mit dem zu tun hat. Nur weil der da mal war, kannst du das nicht so reinschreiben. Schließlich heißt es wie gesagt "Artikelbezeichnung". Wo bei deinem Artikel ist jedoch der Justin Bieber, dass du es in die Bezeichnung des Artikels mit reinschreibst?

 

Zum anderen würde aber sicherlich auch der Verkäufer nicht ganz Recht bekommen, da es in der Artikelbezeichnung nicht steht, dass da irgendwas mit Treffen von Justin Bieber wäre. "Justin Bieber Backstage" kann man im Zweifelsfall sehr weit auslegen, wie du es wahrscheinlich auch gemacht hast. Im Sinne von "Das Backstage besichtigen, wo Justin Bieber auch schonmal war". Alles in allem sehr "Gummi" und keiner von beiden hat wirklich Recht.

 

Du hast deine negative Bewertung bekommen, mehr kommt da schätzungsweise nicht. Und beim nächsten Mal einfach nicht so offensichtlich absichtlich irreführende Dinge ins Angebot, geschweige denn in die Artikelbezeichnung schreiben.

mindestens ein meet and greet könnte man erwarten 😉

 

da hast du dir tatsächlich, ein ganz besonderes Ei ins Nest gelegt 😞

Diese Überschrift suggeriert eher das man Justin Bieber bei der Führung hiter der Bühne trifft:

 

ARENAFÜHRUNG LANXESS ARENA IN KÖLN || JUSTIN BIEBER BACKSTAGE

Käufer hat erst mal zu bezahlen,

dann seine Besichtigung zu machen

dann zum Anwalt zu gehen um sich dann von diesen

aus den Büro werfen zu Lassen.

 

 

nun, dass der kleine nager da ist, hätte ich aber auch nicht angenommen !!!  :^O

Frage: Kann diese Person vor Gericht gehen

 

natürlich

 

und kann ich tatsächlich dafür bestraft werden?

 

Schadensersatz heißt das Zauberwort

 

JUSTIN BIEBER BACKSTAGE

 

stand er denn wenigstens Backstage zur Verfügung ?:|

 

upps, der kommt ja immer so spät, da werden die Kleinen schon wieder abgeholt X-(

etienne_jordan
Auf Erkundungstour

 

So ist das eben wenn man mit der Artikelbeschreibung auf Dummenfang geht. Was hat Dein Angebot mit Justin Bieber zu tun? Warum steht er in der Artikelbezeichnung. Keywordspamming und Dummenfang der übelsten Sorte...

 

 

Ich habe mit dem Auto niocht bis zuende geschrieben, weil es nicht mehr zum Thema gehörte. Am Ende habe ich auch gewonnen gegen die Versicherung, die im übrigen die "Admiral Direkt" ist. Die wollten erst einen Vergleich, aber das habe ich auch nicht eingesehen, wenn ich eindeutig im Recht bin. Der Gegneranwalt hat sich ständig aufgeregt, wegen den "Kleckerbeträgen" von nur 3-stelliger Summe.. tja, ist wohl nicht viel für ihn rausgesprungen bei solch für ihn geringen Wert. Aber dann hätte die Admiral gleich richtig reagiert, wäre es auch nicht zu mehreren Sitzungen gekommen 😉 Soweit dazu noch.

 

Und was Justin Bieber angeht, mag es komisch klingen, wie ich es schrieb. Aber es wird nicht so einfach sein, das Gericht zu bewegen das wirklich als Betrug anzusehen, weil es sehr schwammig auszulegen geht. Deshalb kein Fall, der vor Gericht Sinn machen würde - es geht denen nicht um die Sinnhaftigkeit dahinter, ob es sinnvoll wäre es so einzustellen mit dem Hintergrund falsch suggerieren zu wollen, dass es zum Treffen mit Bieber kommt, oder ob es einfach nur als "der Ort, wo Justin Bieber auch war" gemeint war. Es gibt keinen Beweis dafür, dass es Betrugsabsicht war und auch keinen dagegen, deshalb bekommt keiner zu 100% Recht. 😉

@manymore-onlinehande..

 

das mit deinem Auto ist dumm für dich gelaufen. Ist es aber nicht so das du einen Antragsschein hast, wo das genaue Datum des Beginns der Versicherung steht. hast du auch keinen Versicherungshenkel??? Aber deinen Äusserungen nach schliesse ich auf AXA-Versicherungen, die sind für sowas bekannt.

 

Zum Thema Justin Bieber muss ich schon etwas schmunzeln, denn du schreibst:

 

Wie ich also sagte, es geht beim Gericht nicht um logische Sichtweisen und der Sinnhaftigkeit einer Sache.

Ebenso wird es bei dem Fall "Justin Bieber" auch nicht darum gehen, wie sinnvoll oder logisch das Aufeinandertreffen auf Justin Bieber im Backstagebereich in diesem Fall hier gewesen wäre.

 

Also dann doch nur um die Betrugsabsicht die dahinter steht. 😉

deine Meinung raffke. Ich finde zwar auch, dass es unterste Schublade war das so in die Bezeichnung zu schreiben. Da änder aber nichts an der Tatsache, die ich beschrieben habe, dass keiner von beiden 100% Recht bekommen würde.

Und widersprochen habe ich mir nicht. Wohl eher ist dir die Bedeutung des Wortes "konkret" nicht geläufig. Ich habe eine konkrete Antwort auf die Frage gegeben, denn meine Anwort war KONKRET/GENAU auf die Frage bezogen. Das Wort konkret bedeutet nicht, dass die Antwort eine Entscheidung auf die entweder-oder-Frage gibt. Aber naja, deutsche Sprache, schwere Sprache.

 

Deine Argumentation ist total unsinnig, was die Erklärung von Backstage und Justin Bieber angeht. Klar heißt Backstage "hinter den Kulissen", aber ich habe es doch deutlich erklärt. Man kann es ebenso so auslegen, dass man den ORT ("hinter der Bühne") besichtigt, wo Justin Bieber auch mal war. Also genauer, das "Backstage besichtigt, wo Justin Bieber auch mal war". Aber naja. Dass Gerichte ähnliche Gesichtspunkte haben, wie ich schrieb, scheint hier keinem bekannt zu sein. Bei Gerichten geht es nicht um Logik, dass er das vielleicht geschrieben hat, um auf Kunden- oder Dummenfang zu gehen. Fürs Gericht zählt es nicht, ob etwas einen logischen Sinn macht oder nicht, sondern denen geht es ausschließlich um eindeutige Beweise. So aus eigener Erfahrung. Kein Vergleich zu diesem Fall hier, aber folgender war z.B. mein Fall:

Um Weihnachten rum neues Auto, neue Versicherung. Die war gültig, bevor wir den Versicherungsschein bekommen haben, da es zwischen Weihnachten und Neujahr ja schleppend ist so etwas zu bekommen per Post. Kurz vor Silvester aus Eigenverschulden ein anderes Auto im laufenden Straßenverkehr gestreift. Versicherung angerufen und zu hören bekommen, dass der Kaskoschaden nicht versichert sei, weil Versicherungsschein noch nicht da. Ich dachte auch erst, ich spinne, als ich das hörte. Januar ging ich zum Anwalt, weil die Versicherung das zu erstatten hat. Da die das aber ablehnten bei dem Telefonat noch am Unfallort, suchte ich mir daher eine Werkstatt nach eigenem Ermessen, wo es am billigsten ist, den Schaden beseitigen zu lassen. Parallel ließ ich mir auch einen Kostenvoranschlag einer anderen Werkstatt geben. Anwalt schrieb der Versicherung deshalb. Die haben dann ewig gebraucht zurück zu schreiben, obwohl es eilig war. Denn u.a. war ein Spiegel ab - und da der Wagen über längere Autobahnstrecken immer musste, musste es schnell repariert werden - bei der billigsten Werkstatt. Später kam raus, dass die Versicherung nun doch nicht mehr behauptet Kasko abzulehnen, und dass ich nun aber gegen die Werkstattbindung verstoßen hätte, was zum Abzug führen sollte. Habe ich mir nicht gefallen lassen - Schreiben hin, Schreiben her,.. am Ende vor Gericht. Dabei ist zu bedenken, dass zufällig die ZWEITE Werkstatt, wo ich mir den Kostenvoranschlag geben ließ, die Vertragswerkstatt gewesen wäre. Da die aber teurer war, habe ich es woanders machen lassen, ganz abgesehen davon, dass ich ja nicht wusste, dass es die Vertragswerkstatt gewesen wäre. Und nun wollten die dennoch ablehnen den Schaden voll zu erstatten, dabei hatte ich den Schaden billiger beheben lassen, als die Vertragswerkstatt es gemacht hätte. Klar, die haben Sonderkonditionen bei der Werkstatt, aber rechtlich gesehen dürfen Werkstätten nicht gleiche Leistungen unterschiedlich berechnen, somit darf das rechtlich keine Rolle spielen, ob die tatsächlich dort billiger gekommen wären, weil es eigentlich nicht sein darf, DASS die Werkstatt es dann billiger macht.

Vor Gericht ging es dann mit darum, dass die Versicherung im nachhinein ja sagte, dass die nicht abgelehnt hätten den Kaskoschaden zu beheben. Den Namen der Person am Telefon wusste ich natürlich nicht mehr, als dass man dadurch etwas herausgefunden hätte. Meine Frau hat das Telefonat auch genau mitbekommen gehabt, dass die das verweigerten. Und ich sagte dem Richter ja auch, was es denn bitteschön für einen Sinn machen sollte für mich etwas Falsches zu behaupten? Was macht es für einen Sinn, einen Anwalt einzuschalten, dann eine falsche Werkstatt zu nehmen, um am Ende den mir eigentlich durch die Kaskoversicherung zustehenden Betrag einzuklagen? Wenn die mir das gleich zugesagt hätten, hätte ich mir doch den ganzen Murks ersparen können. Es wäre absolut unsinnig so vorzugehen, wenn die es nicht von Anfang an abgelehnt hätten. Aber dann der Richter, dass es ja gar nicht darum geht, wie logisch oder sinnvoll es gewesen wäre. Es zählen Beweise und Fakten und keine Logik des normalen Menschenverstandes.

Wie ich also sagte, es geht beim Gericht nicht um logische Sichtweisen und der Sinnhaftigkeit einer Sache. Ebenso wird es bei dem Fall "Justin Bieber" auch nicht darum gehen, wie sinnvoll oder logisch das Aufeinandertreffen auf Justin Bieber im Backstagebereich in diesem Fall hier gewesen wäre. Eine 100%ige Schuld wird keiner von beiden Seiten bekommen - so die REALITÄT. Wenn Ihr das alle anders zu wissen meint, dann muss ich euch enttäuschen - so ist das wahre Leben vorm echten Gericht und nicht nur hier im Foum mit bloßen Theorien über mögliche Gerichtssachen.

 

KORRIGIERE:

"...Zum anderen würde aber sicherlich auch der Verkäufer KÄUFER nicht ganz Recht bekommen..."

 

|| JUSTIN BIEBER BACKSTAGE soll nicht gelten.

 

 

 

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