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Wer ist hier im Recht und wer ist im Unrecht? Verkäufer-Käufer Konflikt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich als Verkäufer habe auf eBay ein Artikel reingestellt bzw. 4 Tickets für eine Arenaführung in der LANXESS Arena in Köln wo Justin Bieber sein Konzert am Samstag den 06.04.2013 hatte. Als Überschrift habe ich genommen "ARENAFÜHRUNG LANXESS ARENA IN KÖLN || JUSTIN BIEBER BACKSTAGE" hier für die jenigen die alles nachlesen wollen: http://www.ebay.de/itm/111045324559?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

So, nun besteht der Käufer darauf eine Führung von Justin Bieber persönlich zu bekommen. Davon habe ich nichts in der Beschreibung stehen. Nun fordert der Käufer eine Einigungsgebühr in Höhe von 100€ um vom Kaufvertrag zurückzutreten, andernfalls wolle er/sie vor Gericht gehen auf meine Kosten.

Aber habe ich ein Fehler gemacht? Ich meine, die Überschrift dient als Lockmittel um potenzielle Kunden anzulocken? Ich habe ja nichts in der Beschreibung davon stehen, dass er die Führung SELBER macht.

Frage: Kann diese Person vor Gericht gehen und kann ich tatsächlich dafür bestraft werden?

Ich danke im Vorraus.

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Die Sinnhaftigkeit bzw Logik besteht doch darin ob Justin Bieber bei all den verschiedenen genannten Terminen anwesend sein kann.

 

Nach deiner Argumentation wird dies eben nicht vom Gericht berücksichtigt, also kann es sich nur noch um gewollten Betrug handeln oder Justin Bieber muss anwesend sein.

 

 Als Abschluss zu diesem Thema, sag ich nur folgendes:

 

Sein oder nicht Sein, das ist hier die Frage.

 

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