25-07-2012 12:10
Hallo,
ein Käufer hat fristgerecht Wiederruf gestellt. Nun kam heute die Rücksendung bei mir an und ich sollte 15,- bezahlen. Ich habe die Annahme verweigert. Der Warenwert beträgt 6,80€ und Versandkosten für die Rücksendung in Höhe von 0,90-1,45€ wäre völlig ausreichend gewesen. Gibt es da ein Limit oder Vorschriften, wie hoch die Versandkosten sein dürfen? Habe ich richtig gehandelt mit der Verweigerung?
Vielen Dank für Eure Antworten
Ebay-Rechtsportal:
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d. Wer trägt die Kosten für die Hin –und Rücksendung?
Der Verkäufer muss grundsätzlich die Rücksendekosten tragen. Im Falle des Widerrufs können dem Käufer die regelmäßigen Rücksendekosten vertraglich auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt wurde. In diesem Fall reicht der bloße Hinweis auf die Kostentragung innerhalb der Widerrufsbelehrung nicht aus! Sie müssen auch eine entsprechende vertragliche Regelung in Ihre Artikelbeschreibung bzw. Ihre AGB aufnehmen. Hat sich der Verkäufer für das Rückgaberecht entschieden, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Ebenso muss er die Rücksendekosten übernehmen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.
Hinweis: Eine Regelung des Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer nicht angenommen werden, ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2007 – 5 W 15/07). Eine derartige Vorleistungspflicht des Käufers widerspricht der Regelung des § 357 Abs. 2 S. 2 BGB und kann als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden. Dies gilt nach Ansicht des OLG Hamburg auch dann, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt und die Rücksendekosten dem Käufer zulässigerweise vertraglich auferlegt wurden. Auch in diesem Fall dürfe die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts nicht von der vorherigen Frankierung der Sendung abhängig gemacht werden.
Wie der EuGH und der BGH (Urt. v. 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07) mittlerweile entschieden haben, muss der Unternehmer bei einem Widerruf- oder einer Rückgabe der Sache auch die ursprünglichen Hinsendekosten erstatten. Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage, wer die Hinsendekosten zu tragen hat, wenn der Verbraucher nur einen Teil des Vertrages widerruft. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen dazu anwaltlich beraten.
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Die Annahme verweigern darfst du nicht.
Du darfst aber die Kosten für den zusätzlichen Aufwand übers Paketporto hinaus von der Erstattung abziehen.
Was du für ausreichend hältst ist ziemlich egal. Wenn der Käufer sich absichern will und ein Paket schicken würde, damit du nicht behaupten kannst, nichts erhalten zu haben, kannst du nichts machen.
Teure Geschichte - aber für Euch beide, denn dein Käufer bekommt jetzt ja auch nur noch einen Bruchteil erstattet.