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Widerrufsrecht Rücksendekosten

Hallo,

ein Käufer hat fristgerecht Wiederruf gestellt. Nun kam heute die Rücksendung bei mir an und ich sollte 15,- bezahlen. Ich habe die Annahme verweigert. Der Warenwert beträgt 6,80€ und Versandkosten für die Rücksendung in Höhe von 0,90-1,45€ wäre völlig ausreichend gewesen. Gibt es da ein Limit oder Vorschriften, wie hoch die Versandkosten sein dürfen? Habe ich richtig gehandelt mit der Verweigerung?

Vielen Dank für Eure Antworten

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Antworten (14)

Anonymous
Nicht anwendbar

Sach ich doch...;-)


Moin kogo, heiß heute! 🙂

kogo2004
Auf Erkundungstour

"wenn das Paket wieder zurück zum Käufer ist," -

 

dafür muß der Käufer/Absender das Paket bei DHL erst einmal "auslösen".....

 

DHL hält sich an den Absender, um die Versand-/Zustellkosten zu bekommen:

 

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-versandbedingungen-paket-national-internationa...

 

§ 4.1 -

 

dat wird ein teures "Spielchen".....

 

ja, total übersehen.

 

Also muss TE in Tischkante beißen und kann nichts in Abzug bringen.


Bzw. , wenn das Paket wieder zurück zum Käufer ist, sich mit ihm auseinandersetzen. Manche Käufer nehmen ja direkt nen Anwalt...

 

Naja.

"Warenwert ist ziemlich deutlich unter 40 Euro.
Also kann er die Zusatzkosten von der Erstattung abziehen.
Oder habe ich noch was bersehen?"

 

 

Ja... du hast übersehen, daß VK gar keine 40-Euro-Klausel hat...   😉

 

 

"Du darfst aber die Kosten für den zusätzlichen Aufwand übers Paketporto hinaus von der Erstattung abziehen."

 

Falsch !

 

Hat der VK die Rücksendekosten zu tragen, muss er die gesamten "unfreien" Kosten tragen.

 

Siehe Hinweisblatt des Händlerbundes.

 

_____________________

 

 

Realdealgermany schrieb Widerruf und nicht Reklamation

 

Warenwert ist ziemlich deutlich unter 40 Euro.

 

Also kann er die Zusatzkosten von der Erstattung abziehen.

 

Oder habe ich noch was übersehen?

Nur nebenbei...

 

Hallo,

ein Käufer hat fristgerecht Wiederruf gestellt.

 

Das kann übrigens gar nicht sein... weil bei dir die Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen beginnt.

 

Zumindest solange nicht, bis du die Vorraussetzungen für den Fristbeginnt erfüllst.   😉

 

 

Habe ich richtig gehandelt mit der Verweigerung?

 

Die Anderen haben es zwar schon beantwortet.. aber hier nochmal:

 

Nein.. du hast nicht richtig gehandelt...

 

 

"Du darfst aber die Kosten für den zusätzlichen Aufwand übers Paketporto hinaus von der Erstattung abziehen."

 

Falsch !

 

Hat der VK die Rücksendekosten zu tragen, muss er die gesamten "unfreien" Kosten tragen.

 

Siehe Hinweisblatt des Händlerbundes.

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Die Sache geht ja noch weiter:

Der Käufer bekommt die vom VK nicht angenommene Sache zurück und es entstehen weitere Kosten, die wahrscheinlich vom VK zu tragen sind.

Ebay-Rechtsportal:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html

 

 

d. Wer trägt die Kosten für die Hin –und Rücksendung?

Der Verkäufer muss grundsätzlich die Rücksendekosten tragen. Im Falle des Widerrufs können dem Käufer die regelmäßigen Rücksendekosten vertraglich auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt wurde. In diesem Fall reicht der bloße Hinweis auf die Kostentragung innerhalb der Widerrufsbelehrung nicht aus! Sie müssen auch eine entsprechende vertragliche Regelung in Ihre Artikelbeschreibung bzw. Ihre AGB aufnehmen. Hat sich der Verkäufer für das Rückgaberecht entschieden, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Ebenso muss er die Rücksendekosten übernehmen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.

Hinweis: Eine Regelung des Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer nicht angenommen werden, ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2007 – 5 W 15/07). Eine derartige Vorleistungspflicht des Käufers widerspricht der Regelung des § 357 Abs. 2 S. 2 BGB und kann als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden. Dies gilt nach Ansicht des OLG Hamburg auch dann, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt und die Rücksendekosten dem Käufer zulässigerweise vertraglich auferlegt wurden. Auch in diesem Fall dürfe die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts nicht von der vorherigen Frankierung der Sendung abhängig gemacht werden.

Wie der EuGH und der BGH (Urt. v. 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07) mittlerweile entschieden haben, muss der Unternehmer bei einem Widerruf- oder einer Rückgabe der Sache auch die ursprünglichen Hinsendekosten erstatten. Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage, wer die Hinsendekosten zu tragen hat, wenn der Verbraucher nur einen Teil des Vertrages widerruft. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen dazu anwaltlich beraten.

 

-----

 

Die Annahme verweigern darfst du nicht.


Du darfst aber die Kosten für den zusätzlichen Aufwand übers Paketporto hinaus von der Erstattung abziehen.

 

Was du für ausreichend hältst ist ziemlich egal. Wenn der Käufer sich absichern will und ein Paket schicken würde, damit du nicht behaupten kannst, nichts erhalten zu haben, kannst du nichts machen.

 

Teure Geschichte - aber für Euch beide, denn dein Käufer bekommt jetzt ja auch nur noch einen Bruchteil erstattet.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Nein.

Du bist als gewerblicher VK verpflichtet, auch unfreie Sendungen anzunehmen, die Differenz könntest Du dann dem Käufer in Rechnung stellen.

 

Du hast aber ein ganz anderes Problem:

Deine Pflichtangaben in Deinen AB sind unvollständig; wusstest Du, dass Verstöße gegen die Impressumspflicht bis zu 50.000 Euro kosten können? ?:|

Guten Morgen,

danke für die vielen Antworten. Dann ist das dumm gelaufen, aber was sollte ich machen, als der Briefträger 15,-€ kassieren wollte. Das war ja fast ein Reflex zu sagen, "nein, bezahle ich nicht". Die Ware hat ein Gewicht von nicht mal 50g und auf dem kleinen Umschlag war eine Paketmarke für ein 30kg Paket. Für mich völlig unverständlich. Das war mein erster Widerruf und ist gleich in die Hose gegangen. Ich habe schon mehrmals versucht mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen, aber zwecklos. Wir wurden damals hier im Forum auf unsere Widerrufbelehrung aufmerksam gemacht und haben sie daraufhin geändert. Wir hatten die 40,-€ Klausel drin und haben sie dann entfernt. Was soll da jetzt noch nicht stimmen?

Danke für die zahlreichen Antworten

Die nicht Annahme war nicht gut, obwohl bei der Summe verständlich.

Du hättest die normalen Versandkosten tragen müssen.

War die Rücknahme abgesprochen?

Und du hast dem Käufer auch mitgeteilt, wie  versendet werden sollte?

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