25-12-2014 17:26
Ich bin privater Verkäufer und habe einen Mantel für 1 Eur verkauft. Im Angebot steht ausdrücklich "Rücknahme ausgeschlossen". Die restliche Beschreibung war sehr detailiert mit vielen Abmaßen. Die Käuferin droht mir nun in langen Mails mit einer negativen Bewertung bzw. mit einer neutralen Bewertung für den Fall, dass sie den Mantel auf meine Kosten zurücksenden kann. Als Grund gibt sie an, dass der Mantel kratzt, obwohl er ein Innenfutter hat und nicht so warm hält wie sie dachte!
Daher meine Fragen an Euch: Ist das Rechtens? Verstößt dass nicht gegen die Ebaygrundsätze? Wie kann ich mich wehren? Muß ich den Mantel zurücknehmen, nur weil er ihr nicht gefällt? Sie will außerdem, dass ich noch die Versandkosten hierfür zahle und will mich auf jeden Fall mindestens neutral bewerten.
Es gibt Leute die spekulieren darauf.
wäre nett hier mal den Nicknamen des käufers zu nennen.Das darfst du.
Kannst ihr auch den Mantel überlassen, in der Hoffnung heile aus die Sache rauszukommen.
Einfach nach Ankündigung das Geld zurücküberweisen,auf Rückversand verzichten.Ist die Sache nicht wert.
Dann aber den Käufer auf die Sperrliste nehmen damit er bei dir nicht mehr bieten kann.
Für 1 euro so ne Pleite. Ärgerlich, mir aber auch schon so ergangen.
So verfahre ich bei geringe Wertigkeiten. hat auch immer funktioniert.
dickes.huhn schrieb
:
Ich bin privater Verkäufer
Es fällt mir schon mal schwer das zu glauben .
@dickes.huhn schrieb:
Daher meine Fragen an Euch: Ist das Rechtens? Verstößt dass nicht gegen die Ebaygrundsätze? Wie kann ich mich wehren? Muß ich den Mantel zurücknehmen, nur weil er ihr nicht gefällt? Sie will außerdem, dass ich noch die Versandkosten hierfür zahle und will mich auf jeden Fall mindestens neutral bewerten.
Daß der Mantel kratzt ist sicher eine subjektive Einschätzung eines jeden selbst .
Ich würde nicht zurücknehmen wenn keine anderen Gründe für eine Rücknahme vorliegen .
Mit der Bewertung kann man leben .
Seit jüngster Zeit soll man sich dagegen auch wehren können als Verkäufer .
Du kannst jetzt jeden Käufer melden .
Erpressen lassen würd ich mich auf keinen Fall . Basta........
Privatverkauf?
Ach du dickes.huhn
Wenn der Mantel 1000%ig der Beschreibung entspricht, musst Du nicht zurücknehmen.
Du hast drei Möglichkeiten:
- Du erstattest Hin- und Rückversandkosten und den Kaufpreis (und wartest auf die Rücksendung)
- Du erstattest Kaufpreis und Hinversandkosten (und bittest die Käuferin den Mantel zu entsorgen
- Du lehnst höflich aber bestimmt ab.
In allen Fällen kann dich eine Rotbewertung ereilen. In einem solchen Fall kannst du die Bewertungserpressung jedoch Ebay melden.
Nenn' doch bitte mal den Käufernick, damit man sich anschauen kann, ob die Dame zu den notorischen Nörglern gehört.
Und noch ein - gutgemeinter - Tipp:
Schraub' dein Einstellvolumen mal etwas zurück. So mancer gewerblicher Händler könnte auf den Gedanken kommen, dass Du eben nicht mehr privat handelst.
@dickes.huhn schrieb:Ich bin privater Verkäufer und habe einen Mantel für 1 Eur verkauft. Im Angebot steht ausdrücklich "Rücknahme ausgeschlossen". Die restliche Beschreibung war sehr detailiert mit vielen Abmaßen. Die Käuferin droht mir nun in langen Mails mit einer negativen Bewertung bzw. mit einer neutralen Bewertung für den Fall, dass sie den Mantel auf meine Kosten zurücksenden kann. Als Grund gibt sie an, dass der Mantel kratzt, obwohl er ein Innenfutter hat und nicht so warm hält wie sie dachte!
Daher meine Fragen an Euch: Ist das Rechtens? Verstößt dass nicht gegen die Ebaygrundsätze? Wie kann ich mich wehren? Muß ich den Mantel zurücknehmen, nur weil er ihr nicht gefällt? Sie will außerdem, dass ich noch die Versandkosten hierfür zahle und will mich auf jeden Fall mindestens neutral bewerten.
Hallo 😃
Leider durftest du Zeugin eines Dauerkonflikts hier werden.
Nach der Ankündigung, du werdest auf jeden Fall mind. neutral bewertet, ist das Kind nach meinem Empfinden schon im Brunnen.
Ich kann zwar das Argument verstehen, dass sich Stress für die paar Kröten nicht lohnt - einmal mehr, wenn man vielleicht die eigenen VK über das Jahr dagegenrechnet. ABER: Es kann ja auch mal einem VK so ergehen, der gerade mal eine Hand voll Verkäufe im Jahr tätigt. Wenn der dann 5 Euro irgendwas erstattet und bittet, die Ware zu entsorgen, wird ihn DAS auch nicht eben animieren, sich das hier noch anzutun.
Und wo zieht man da preislich die Grenze?
Und wo zieht man da die Grenze beim Rechtsempfinden???
Das Empfinden von kratzigem Stoff ist extrem subjektiv. Was sie geglaubt hat, wie warm der Mantel hält, ist ebenfalls subjektiv. DAS ist KEIN Rückgabegrund. Man stelle sich vor, dass jemand für DEN Preis überhaupt darauf kommt, sich mit dem VK kabbeln zu wollen!
Wieso nicht selbst wieder einstellen?
Wieso nicht mit dem Risiko leben, dass man bei Kauf aus der Ferne auch mal nen Fehlgriff macht?
Und was soll mir das Ansinnen bei DEM Bietverhalten eigentlich sagen? http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=400820492579&aid=h***2&eu=&bidti...
Auf über 25 Mäntel geboten? Echt jetzt...
Was macht das mit einem Käufer, wenn man ihm bei jedem Fehlgriff Puder auf den Allerschönsten pustet??
Wie wird er sich dann beim nächsten Fehlgriff aufführen?
Wenn Dir die 5,10 € weniger im Portemonaie wehtun :
- Aussitzen
- Rote Bewertung und Mangel im Verkäufer-Cockpit akzeptieren
Alternativ :
- Transaktionsabbruch einleiten
Gehen Sie zu Mein eBay.
Klicken Sie auf die Ansicht Verkauft.
Im Drop-Down-Menü Aktion wählen Sie "Problem klären" aus.
Wählen Sie als Grund für den Abbruch „Der Käufer hat den Artikel zurückgeschickt“ ( nur diesen Grund !!! ) aus und klicken Sie dann auf Weiter.
Eine Rückzahlung von 5,10 € über PayPal an die Käuferin leisten an ihre eMail-Adresse bei eBay -
im Betreff der Zahlung die Artikelnummer von eBay angeben.
Käuferin positiv bewerten.
Hi,
5 Euro und zehn Cent, bei Deinem Transaktiosvolumen. Eigentlich ein Kulanzpups, oder?
Ich würde ihr den einen Euro mit den VSk zurückerstatten, auf Rücksendung verzichten und fertig.
Ehrlich: ich würde mich da wirklich nicht groß aufhalten wollen, ob was und wie rechtens ist.
karla
Hm. "Lieder aus CD nicht gefallen" und "Mantel kratzt" ist zwar ein Unterschied an Mangel würde ich meinen. Würde mir jedoch ein K mit einem solchen Mangelbekunden wie Du schreibst kommen, würde ich ihm auch die 3 EUR bei einer CD erstatten, auch gerade wegen über 2200 VK-Transaktionen. Fällt zwar vlt umso schwerer wie der K einem kommt. Aber 3 EUR +/- sind doch eigtl. sowas von nicht der Rede wert, oder?
Es gibt keinen Grund, dass der K ungrün bewertet. Ansonsten kann man immer noch überarbeiten lassen oder kommentieren. Die BW sollte auch kein Entsch.kriterium für Lösung sein. Daher gilt für mich nicht ein bereits erfolgter Mangeleintrag, den man "so oder so" hat. Ich kann es mir auch nicht ganz vorstellen, dass der K die Rückabwicklungsforderung ganz unbegründet bringt...
die Käuferin hat von ebay keinen Käuferschutz da Paypal außen vor ist...
du mußt wissen ob du die Rücknahme gewährst oder nicht......ob der Mantel innen kratzig ist wissen wir nicht und ob er ausreichend wärmt ist sowieso eine subjektive Wahrnehmung.....
zu deinen Maßen.....ich finds ja schon mal gut das du sie angibst, nur sind sie für mich persönlich ungenau.....die Breite, Länge und Ärmellänge sollten die Meßposition beeinhalten....also z.B. Ärmelinnen-oder Außenlänge, Breite als Brustweite von Achsel zu Achsel gemessen, und die Länge ab Schulter oder Kragen.......
mit ihrer Drohung verstößt sie schon gegen die Grundsätze aber das wird ebay wenig tangieren.....abgesehen davon finde ich die formulierte Androhung einer schlechten Bewertung ziemlich überflüssig weil jeder Vk weiß das es wahrscheinlich darauf rausläuft wenn der Käufer seinen Willen nicht bekommt...
Und weißt du sicher ob die BW positiv ausfällt wenn du zurück nimmst?...oder ob sie nicht trotzdem fett Sterne abzieht?
Ich würde ihr folgendes schreiben......das du bedauerst das sie mit dem Mantel nicht zufrieden ist, du aber den Fehler nicht bei dir siehst. Du würdest die Bewertungserpressung abspeichern und ggfs. an ebay weiterleiten. Sie soll doch bitte den Mantel selber einstellen wenn sie ihn nicht tragen möchte.
Hallo @dickes.huhn
Müssen musst Du in dem Fall gar nichts. Nur wenn der Mantel Mängel hätte, die von Dir nicht benannt wurden, müsstest Du zurück nehmen.
Das das Teil kratzt ist zwar unangenehm, aber für mich nun nicht unbedingt ein Mangel.
Deine Möglichkeiten:
Du lässt Dich erpressen und nimmst das Teil zurück.
Du lässt Dich nicht erpressen und nimmst das Teil nicht zurück.
Im ersten Fall wird Dir dann die negative BW sicher sein. Im zweiten Fall schützt Dich auch eine Rücknahme nicht unbedingt vor einer roten oder grauen...
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Du bist ein ehrfahrener ebayer. Hast Du noch nie die Übersichtsseiten mit vielen interessanten und wichtigen Informationen gelesen?
Schau hier mal nach: http://pages.ebay.de/help/buy/report-trading.html
Stichwort: Bewertungserpressung