09-06-2017 14:22
Die Verkäufer sind bei Ebay wie Hühnchen auf freiem Land, Jeder kann sie jagen. Wo gibt es Schutzmaßnahme für Verkäufer bei Ebay?
Fakt: Ein Käufer hat LED-Birne gekauft. Nach Erhalt behauptet er, dass die LED-Birne defekt ist. Nachdem der Käufer Birne zurückgeschickt hat, habe ich die Birne mehrmals getestet. Die Birne funktioniert. Um zu beweisen, habe ich Birne in 3 verschiedene Fassung eingesteckt und ein Video von der leuchtenden Birne aufgenommen. Den Link zum Video von der funktionalen Birne habe ich in der Rückgabe-Anfrage gepostet. Dazu habe ich noch einige Screenshots als Fotos gepostet. In den nächsten 3 Wochen schweigt der Käufer zu meinem Beweis. Er meldet sich gar nicht mehr. Vor einem Tag hat er eine negative Bewertung abgegeben, mit der Aussage, dass die Ware defekt ist. Wahrscheinlich bekommt er Erinnerungsmail von Ebay. Er denkt, dass er eine Bewertung geben kann.
Dann ist es wie in Hölle: Ich habe Ebay-Service paar mal angerufen. Drei Ebay-Mitarbeiter sagen, dass sie die negative Bewertung aus Grund der Grundrichtlinien nicht entfernen. Sie können die Aussage "Ware defekt" nicht beurteilen, weil Sie Video und Fotos in Rückgabe-Anfrage nicht sehen können, oder wollen. Ein Mitarbeiter sagt, nur gegen ein fachliches Gutachen oder gegen einen Kostenvoranschlag oder gegen eine Polizeianzeige können Sie die Bewertung entfernen.
Ich frage mich:
1. Wie kann ein Verkäufer sich wehren, wenn Streit passiert?
2. In der Rückgabe-Anfrage kann man Fotos posten. Man kann Link zum Video zur Verfügung stellen. Per Mail kann man Fotos und weitere Dokumente senden. Aber wenn Ebay solche Beweise ignoriert, wozu lädt man solche Dinge hoch? Aus Spaß?
3. Ein Ebay-Service-Mitarbeiter sagt, die Käufer sind Grundlage für Ebay-Geschäft. Ich frage mcih, wenn es keinen Verkäufer gibt, der irgende eine Ware über Ebay verkauft, besucht jemand Ebay-Webseite?
4. Bei anderen Plattformen wie Amazon kann ein Sachverhalt sehr effizient geklärt werden. Innerhalb einer Stunde bekommt ich auf jeden Fall eine konkrete Rückmeldung. Ich habe den Eindruck, dass Amazon-Mitarbeiter sich Mühe geben, die Fälle zu überprüfen. Aber hier bei Ebay, eine Bewertung mit ungerechter Aussage kann nicht entfernt werden. Beweise werden nicht wahrgenommen. Der Käufer kann seine Kaufserfahrung in einer unsachlichen Weise ausdrücken. Aber der Verkäufer kann sich nicht wehren.
Ein Freund von mir, welcher 5 Millionen Umsatz pro Jahr macht, hat mich vor 2 Jahre gewarnt, mehr Wert woanders zu legen, da Ebay-Plattform längst vergiftet ist. Sein Geschäftsschwerpunkt liegt seit Jahren bei Amazon. Ebay wird seiner Meinung nach langsam schrumpfen, weil das System nicht mehr effizient und modern ist.
@Anonymous
Sag mal...als Gewerblicher Verkäufer kommst du aber ziemlich "weinerlich" rüber...
..und wenn du der Meinung bist, dass andere Plattformen besser sind, was machst du dann noch hier ?!
Und deine Terminologie empfinde ich mehr als peinlich :
Die Verkäufer sind bei Ebay wie Hühnchen auf freiem Land, Jeder kann sie jagen
Dann ist es wie in Hölle
Ein Freund von mir, welcher 5 Millionen Umsatz pro Jahr macht, hat mich vor 2 Jahre gewarnt, mehr Wert woanders zu legen, da Ebay-Plattform längst vergiftet ist.
Ganz ehrlich, wenn du wegen einer dusseligen Glühbirne SO einen Zirkus mit einem Kunden machst, dann ist deine Rote durchaus verdient.
@Anonymous
Was den Wertersatz betrifft, so formulierst du allerdings in deiner Widerrufsbelehrung die Voraussetzungen dafür folgendermaßen:
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist".
Das Öffnen der Verpackung ist aber zwingend notwendig zur Prüfung ! ! ! ! !
Woraus also leitest du hier irgendwelche Ansprüche gegenüber deinem Kunden ab ???
Auf einen Wertersatz für eine geöffnete Verpackung muss man den Verbraucher übrigens vorab konkret hinweisen !
Finde ich bei aber dir irgendwie nicht !
Und was solche Ausschluss-Klauseln wie die folgende betrifft:
"Vom Widerruf ausgeschlossen ist Ware, die geöffnet oder beschädigt wurde (nicht mehr verschweißt / versiegelt)."
Soweit ich informiert bin sind derartige Einschränkungen des Rückgaberechtes nicht nur unwirksam, sondern auch wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden
http://www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-originalverpackung.htm
Das LG Düsseldorf beispielsweise erkennt in einem Urteil eine unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts
http://shopbetreiber-blog.de/2006/11/15/lg-duesseldorf-unzulaessige-einschraenkungen-des-widerrufsrechts/
Hier noch ein zweites Urteil dazu:
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/widerrufs-rueckgaberecht-beim-verkauf-von-kontaktlinsen-beschraenkung-auf-ungeoeffnete-original-umverpackungen-hanseatisches-oberlandesgericht-urteil-vom-20122006-az-5-u-10506.html
Und hier ein drittes:
https://rucksendung-nur-in-originalverpackung/