01-03-2013 14:06
Hallo, ich habe am 03.02.2013 einen Spiegel verkauft. Der Käufer hat diesen für 1 Euro ersteigert. Die erste Mail danach war sehr unverschämt, obwohl ich gleich nach der Ersteigerung eine Mail zwecks Abstimmung stermin schrieb drohte er er würde Ebay einschalten weil ich angeblich nicht reagiert habe.
Dann wieder keine Reaktion auf meine Nachrichten, nach mehrmaligem Rückfragen zwecks Abholtermin kam ein ANruf "er müsse erst noch was anderes in der Nähe ersteigern damit sich die Fahrt zu mir rentiert". Seit dem keinerle Reaktion auf meine Anfragen mehr, trotz Fristsetzung für die Abholung. Wie lange muss ich den Artikel reservieren?
"Ewig" brauchst du den Artikel natürlich nicht aufzubewahren. Der Kaufvertrag ist ohne weitere Aktion der Beteiligten allerdings verbindlich bis einschließlich 31.12.2016.
Durch die Fristsetzung und - bei erfolglosem Verstreichen derselben - eine anschließende Vertragskündigung kommst du eben schneller raus.
Bitte bei Fristsetzung beachten, sie zur Zahlung und Abholung zu setzen.
Wenn der K den Euro überweist, kommst du nicht mehr vorab aus dem Vertrag ...