20-01-2013 16:58
Ein Käufer pocht auf sein angebliches im BGB verbrieftes Recht auf eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Er meint, er als ebay-Käufer müßte als "König" auf Händen getragen werden ...
Naja, das BGB gibt keine Zahlungsfristen vor.
Allerdings gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist - die liegt bei verlängerten drei Jahren. Meint, Kaufverträge aus dem Jahr 2013 sind mit dem ersten Neujahrsböller 2017 verjährt.
Wenn du keinen Zahlungstermin im Angebot hattest und dem K nun eine Frist zur Zahlung setzen möchtest, solltest du für Gerichtsfestigkeit nicht unter 10 Werktagen rechnen und am besten das Datum angeben.