20-01-2013 16:58
Ein Käufer pocht auf sein angebliches im BGB verbrieftes Recht auf eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Er meint, er als ebay-Käufer müßte als "König" auf Händen getragen werden ...
Er meint, er als ebay-Käufer müßte als "König" auf Händen getragen werden ...
Aber auch nur, wenn er sich wie ein Kaiser benimmt. X-(