20-01-2013 16:58
Ein Käufer pocht auf sein angebliches im BGB verbrieftes Recht auf eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Er meint, er als ebay-Käufer müßte als "König" auf Händen getragen werden ...
Hallo,
ja der Käufer ist hier bei ebay leider immer im Vorteil.
Will spät zahlen, aber den Artikel dann auch sofort bekommen.
Zudem hat er auch noch immer das Druckmittel der Bewertung,insbesonders bei den Sternchen.