23-05-2017 18:10
Ich bin privater Verkäufer, nun möchte ein Kunde von mir, der etwas gekauft hat, dass ich eine Rechnung beifüge. Wie kann ich eine Rzum verkauften Produkt ausdrucken?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß
@Anonymous schrieb:Ich bin privater Verkäufer, nun möchte ein Kunde von mir, der etwas gekauft hat, dass ich eine Rechnung beifüge. Wie kann ich eine Rzum verkauften Produkt ausdrucken?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß
@Anonymous
Ich sags mal etwas drastischer:
Als privater Verkäufer darfst Du keine Rechnung ausstellen, erst recht nicht mit ausgewiesener MWSt.
Eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt., da renne ich zum Finanzamt und Du hast ein echtes Problem. Wer sowas macht, dem wird sang- und klanglos gewerbliches Handeln unterstellt!
Die Mehrwertsteuer darfst Du nur ausweisen, wenn Du selbst gewerblich Waren herstellst bzw. an einen Endverbraucher gewerblich weiterveräußerst.
Jo, wohl eine sog. Privatrechnung. Volksmündlich und rechtlich wohl eine "Quittung"?
In jedem Fall darf aber eine Mehrwertsteuer weder ausgewiesen noch als im Preis enthaltend benannt sein. Das bezieht sich auf den Titel der Fragestellung des TE
"Wir kann ich eine Rechnung zum verkauften Produkt mit MWSt ausdrucken?".
Laut wikipedia vereinfacht ist die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) "eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden".
Weiter heißt es da noch:
"Dagegen wird die Mehrwertsteuer, wie sie in der Europäischen Union ausgestaltet ist, zwar auch bei jedem Verkauf auf den gesamten Umsatz erhoben, jedem Verkäufer wird die von ihm selbst an den Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer aber als Vorsteuer erstattet oder auf die eigene Umsatzsteuerschuld angerechnet, so dass er selbst nur mit der Steuer auf die Differenz zwischen seinen mit Umsatzsteuer belasteten Kosten und dem Verkaufspreis belastet ist, also dem von ihm geschaffenen Mehrwert."
Und ein privater Verkäufer ohne auf die Verkaufstätigkeit bezogene Gewerbeanmeldung ist eben nicht vorsteuer-abzugsberechtigt und schafft daher auch keinen Mehrwert im Sinne des UStG.