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artikelrücknahme – pflicht?

hallo community!

ich habe ein kleidungsstück versteigert. im angebot war keine angegeben "Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf."

nun schreibt der käufer die ware hätte einen kleinen weissen fleck und schickt deshalb die jacke zurück.

ich habe das angebot nach bestem gewissen eingestellt und diesen fleck nicht bis dato gesehen.

bin ich verpflichet die jacke anzunehmen und das geld zurückzuzahlen?

danke für eine antwort!

 

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danke für eure hilfe und antworten 🙂

ich werd berichten wie es ausgeht...

fidderallala
Auf Erkundungstour

Die Käuferin ist keine Meckerin.

 

Lass dir ein Foto von dem Fleck schicken oder überweise die Rücksendekosten, um die Ware zu prüfen.

 

Sollte der Fleck existieren, musst du alle anderen angefallenen Kosten erstatten.

 

Wenn nicht, muss die Käuferin nochmal VSK bezahlen, damit du ihr die Ware wieder zuschicken kannst.

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