02-09-2017 12:32
wenn ich als verkäufer sowohl im beschreibungstext, als auch durch die auswahl des drop down von ebay, im angebot eine rücknahme ausschliesse, bin ich dann trotzdem gezwungen einen verkauften artikel zurück zu nehmen?
ich weise darauf hin das ich keine garantie gebe, kein geld erstatte, keinen artikel zurück nehme und ebenfalls nicht für transportbeschädigung oder verlust verantwortlich bin.
ich biete im angebot selber immer die günstigste versandart an und weisse im text darauf hin das diese aber auf wunsch geändert werden kann (zB: käufer kann also selber entscheiden auf ein versichertes paket umzuändern wenn ihm päckchen nicht reicht)
die ware wurde von mir mit viel packpapier und dicken luftpolstern in einem päckchen verschickt.
käufer macht rückgabefall auf, schreibt das ware beschädigt ankam, angeblich schlecht verpackt gewesen sei und er nun sein geld wieder will.
ich sehe nicht ein warum ich das tun sollte...
ich habe geantwortet und nochmal auf alles was ich oben beschrieben habe hingewiesen. bisher keine weitere antwort.
wie kann ich die rücknahme ablehnen? ich finde dazu keine möglichkeit/schaltfläche.
oder bin ich tatsächlich dazu gezwungen die rückerstattung des kaufbetrags auszuführen?
Servus @sandeexgirl
Ein Blick auf Deine beendeten Angebote zeigte mir
82 neue Artikel zu neun gebrauchten Artikeln.
Und Du möchest dennoch Rückgabe bzw. Widerruf wegen privaten Verkaufs ausschließen ?
Wirklich ???
wieso hafte ich für transportschäden? darauf habe ich doch gar keinen einfluss?
der käufer hat keinen versicherten versand gewünscht, also liegt das risiko bei ihm.
was heiss TE?
es gab keinerlei mängel, daher stand auch nichts weiter in der beschreibung, weil der artikel eben top in ordnung war.
und ja ich schliesse das aus weil ich privatverkäufer bin.
die tatsache das es sich um neuware handelt spielt gar keine rolle. ich bin keine firma oder sowas.
ich habe lediglich durch überraschungsboxen jede menge artikel erhalten die ich schlichtweg nicht sammele, bzw. nicht schön finde. das darf ich doch weiterverkaufen.
Das ist schön.
Du wirst Dich an mich erinnern,
wenn der erste Abmahner Dich für sich entdeckt hat.
Wer Überraschungsboxen kauft,
um sich die gefälligen Artikel rauszusuchen
und den Rest weiterzuverkaufen,
kauft auf.
Wenn Du dafür ein anderes Wort findest
und im Streitfall begründen kannst,
ist das doch super für Dich.
Was die Verpackung angeht:
Entweder man hat sich an die Verpackungshinweise gehalten oder nicht.
Das kannst Du einfach nachsehen.
Das Rechtgebeforum wurde hier übrigens wohl abgeschafft.