28-02-2016 23:45
Ich weiß nicht was vorgefallen ist - jedenfalls sollte er als Käufer erstmal mit Dir über den Defekt und eine mögliche Rückgabe sprechen - ohne Drohung mit dem Anwalt.
Ich würde mich nicht darauf einlassen, wenn ich ein reines Gewissen hätte.
Er wird Dich zwar negativ bewerten, aber die einzige Möglichkeit wäre, dass er die Rücksendung vornimmt und Du erstmal den Schaden begutachten bzw. beheben kannst.
Erst danach mußt Du die Rücksendekosten und Kaufpreis u. Porto bezahlen - wenn dem so ist.
Anhand der Bietchronik kann man auch sehen, dass er mehrere Handy ersteigert hat. Womöglich hat er sich Deine WLAN-Karte ausgebaut und gegen eine defekte ausgetauscht ???