ich hatte am 23.2 Kompletträder von meinem damaligen Golf V versteigert. im Mai bekam ich folgende Mail vom Verkäufer: hallo, ich wollte heute die räder montieren lassen auf mein golf5, der atu mensch schloss kategorisch aus, dass die auf m glf 5 montiert waren, mangels zulässigkeit für größe 8 u 48 ET laut GA vom TÜV Mü Nord. zur sicherheit muss ich zum tüv..soll der eintarg bloß 50 euro kosten, wäre es kein Probelem. Sollen die sagen, veränderung an der karosserie ..usw, werden Sie die Räder bei mir abholen kommen, da ich mich sonst zu einer strafanzeige gezwungen wäre...Sie hatte versichert, dass sie auf m golf5 passen, worauf sie auch montiert waren..s. unten ich antwortete darauf das ein Gutachten mitgeliefert wurde und das Fahrzeug aufgeführt ist. Ich sendete dem Käufer nochmals das Gutachten per Mail heute bekam ich wieder Post: Hallo Sven, ich war nun beim TÜV- München Süd vorher ging s leider nicht- Ich hab's jetzt schwarz auf weiss vom Gutachter dort - Die Eintagung ist nicht möglich ohne Veränderung am Radkasten, da ET 54 und nicht 48 sein müsste, damit die räder am Golf 5 ohne Karosserieveränderung montiert sein dürfen. hab's mir schriftlich geben lassen. Nun ganz höflich und ohne Unterstellungen...usw denn Sie hatten auf mich einen netten Eindruck, also keiner der bescheißt...usw : Sie holen sich Ihre Räder bei mir nach Terminvereinabrung ab. Bringen Sie zeugen mit u n Messstab, damit Sie feststellen können, dass das Profil unverändert ist. Räder bei mir in der Tiefgarage optimal gelagert! NUN ZUM UNsympathischen Teil: Ich werde sonst anhand der TÜV bestätigung- Die Räder konnten nicht legal am Golf 5 montiert gewesen sein, da sie rausragen würden u das Fahrverhalten des kfz verkehrsunsicher wäre...usw - eine Strafanzeige gegen Sie erstatte u durch einen befreudetn Anwalt einen Antrag beim Amtgericht auf Vertragsrückabwicklung- Gerichtsosten 221 Euro- übernimmt die unterlegene Partei. Lassen wir es nicht eskalieren, wenn doch kurz Bescheid geben, sonst gehe von einer Esklalation aus u gehe die Sache bereits am nächsten Montag an. meine Antwort: Guten Tag, Sie hatten die Räder am 23.02.2013 ersteigert und schrieben mich am 23.05. bezgl. Problemen mit der Eintragung an. Ich antwortete Ihnen unverzüglich per E-Mail das wir die Räder über 5 oder 6 Jahre auf unserem Golf montiert hatten ohne jegliche Probleme mit dem TÜV. In der E-Mail fanden Sie im Anhang nochmals das Gutachten für dieses Fahrzeug und diese Rad/Reifenkombination. Die ABE bzg. das Gutachten wurde Ihnen beim Kauf ausgehändigt. Jetzt kontaktieren Sie mich nochmals 2 Monate später bezgl. Problemen mit den Rädern und drohen mir mit einem Anwalt. In der Artikelbeschreibung ist der Golf aufgeführt wie auch im Gutachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen auf der Herstellerseite sich bezgl. Freigaben etc rückzuversichern (Bitte vor dem bieten auf der Herstellerhompage checken). Es wird ausdrücklich in der Artikelbeschreibung auf keine Garantie und Rücknahme hingewiesen. Ich kann Ihnen nur mitteilen das die Räder über mehrere Jahre problemlos auf unserem Golf V gefahren wurden , ein Gutachten bzw. ABE vorliegt und ich die Räder nach 5 Monaten nicht mehr zurücknehmen werde. Ich werde in Zukunft ihre E-Mails nicht mehr beantworten da ich mir nichts vorzuwerfen habe. Ich bin sicherlich nicht auf Streit aus (siehe meinen Bewertungen) aber hier ist jetzt Schluß für mich. jetzt die Frage was ich machen soll? Artikelnummer 200898008243 Danke für die Antworten Grüße
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