Hallo, liebe Community! Ich habe in letzter Zeit mehrere Jahrgänge Bravo-Zeitschriften verkauft, so auch am Sonntag den 05.08. Zwei dieser Jahrgänge wurden vom selben Käufer ersteigert, für insgesamt 108 € (54 € pro Jahrgang) plus 16,49 € Versand. Am Tag nach der Auktion bat mich der Käufer um den Gesamtbetrag, den ich ihm umgehend mitteilte. Als am Freitag den 10.08. noch kein Geld auf meinem Konto eingegangen war, fragte ich nach, ob der Käufer schon überwiesen habe, worauf er antwortete, er habe "heute überwiesen". Der Geldeingang erfolgte am Montag den 13.08. auf meinem Konto, eine gute Woche nach Auktionsende. Ich habe in meinen Angeboten eine Bearbeitungszeit von vier Tagen angegeben und so verschickte ich das Paket am Freitag den 17.08., zugestellt wurde es am Folgetag. Noch am selben Tag wurde ich von eBay darüber informiert, dass der Käufer mit dem erhaltenen Artikel nicht zufrieden sei und ihn zurückgeben wolle. Die Begründung: >>Ich habe heute die Bravos erhalten. Die Bravos sind absolut nicht in dem Zustand wie beschrieben. Sie haben den Zustand als Top Zustand/hervorragend ohne nennenswerte Beschädigungen beschrieben. Auf eine Anfrage der Vollständigkeit von mir haben Sie wie folgt geantwortet: "Hallo! Das weiß ich leider nicht. Ich habe gerade in ein paar Zeitschriften pro Jahrgang reingeguckt, da waren alle Poster und sonstige Extras noch drin. Aber alle Hefte aus den Klarsichthüllen zu nehmen und durchzublättern, ist mir ehrlich gesagt zu viel Aufwand. Ich gebe daher keine Gewähr auf die Vollständigkeit aller Extras." Ich habe gerade die ersten 30 Hefte durchgeblättert. In keinem Heft waren die Poster und sonstigen Beilagen entahalten,d.h. Ihre Angaben waren absolut falsch und ich hätte bei richtiger Beschreibung nicht geboten. Die Hefte sind für mich absolut wertlos.Daher werde ich die Hefte an Sie zurücksenden. Der von mir überwiesene Betrag in Höhe von 124,98 Euro zzgl. 16,98 Euro für den Rückversand ist bis spätestens 22.8. auf folgendes Konto zu überweisen: xxxxxxxxxxxxxx Rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Freundliche Grüße<< Ich suchte nach der oben zitierten Mail von mir an den Käufer und konnte sie zunächst nicht finden. Erst nach einer Weile wurde mir klar, warum: Nicht der Käufer hatte mich - noch während der laufenden Auktion - nach der Vollständigkeit der Hefte gefragt, sondern ein anderes eBay-Mitglied. Dieses Mitglied und der Käufer gehören aber offensichtlich zusammen, wie aus den Onlineshops der beiden eBay-Konten hervorgeht (gleicher Familienname, gleiche Adresse laut Impressen und auch gemeinsames Bankkonto). Es war tatsächlich so, dass ich keine Lust hatte, mehrere hundert Bravo-Zeitschriften durchzublättern (denn der damalige Interessent wollte wissen, ob *alle* meine zum Verkauf stehenden Bravo-Jahrgänge komplett mit Postern und Extras seien) und ich die Hefte aus diesem Grund nur stichprobenartig auf Vollständigkeit prüfte. Das bedeutet, ich habe pro Jahrgang in 1-2 Hefte geguckt, dort Beilagen gefunden und das war's. Dementsprechend fiel ja auch meine Antwort aus, siehe oben: "... Ich gebe daher keine Gewähr auf die Vollständigkeit aller Extras." Nun schreibt aber der Käufer, er habe die ersten 30 (von 104!) Zeitschriften durchgeblättert und dort keine Poster/Extras gefunden, wodurch meine Aussage automatisch eine Lüge sei. Fakt ist jedoch, dass ich keine genaue Anzahl genannt, sondern lediglich gesagt habe, dass ich in "ein paar Ausgaben" reingeguckt und dort Poster/Extras gefunden habe. Offensichtlich haben der Käufer und ich eine andere Definition von "ein paar" - aber selbst wenn er in nur drei oder vier Zeitschriften Poster bzw. Extras findet, dann war meine Aussage doch durchaus legitim und kein Grund für eine Rückgabe, oder? Abgesehen davon würde mich interessieren, ob diese Aussage von mir überhaupt von Belang ist; denn wie oben bereits erwähnt, tätigte ich diese ja nicht gegenüber dem Käufer, sondern einem anderen Interessenten - der nur eben "zufällig" mit dem Käufer zusammenlebt. Besitzt also eine Aussage, die einem einzelnen Interessenten gegenüber in einer privaten Mail getätigt wird, Gemeingültigkeit? Oder gilt hier eher das Argument, dass der Käufer mich selbst hätte fragen müssen, wenn er entsprechende Auskunft haben wollte? Denn ihm gegenüber habe ich mich ja nie zur Vollständigkeit der Bravo-Zeitschriften geäußert - er nagelt mich stattdessen auf eine Aussage fest, die er nur "durch Dritte" erfahren hat. (Dass die beiden eBayer, um die es hier geht, sich übrigens auch schon gegenseitig positive Bewertungen zugeschoben haben, wie mir bei Durchsicht der Bewertungsprofile aufgefallen ist, sei hier nur mal so am Rande erwähnt ...) Ich bin nicht gewillt, den Artikel zurückzunehmen, weil ich bei mir keinen Fehler sehe. Wie schon gesagt, habe ich in den paar Bravo-Zeitschriften, die ich stichprobenartig durchgesehen habe, Beilagen gefunden und so, und nicht anders, habe ich mich auch dazu geäußert. Ich habe nie davon gesprochen, dass noch ein gewisser Prozentsatz oder eine gewisse Anzahl an Extras vorhanden sei. Kann der Käufer mich tatsächlich anzeigen, falls ich seinem Wunsch nach Rückgabe nicht nachkomme? Ich bedanke mich bereits im Voraus! Sonnige Grüße
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