08-08-2013 22:07
Ich habae ein Leuchtenfachgeschäft in Österreich, auch einen Ebay-Shop und möchte gerne (wieder) meinen Ebay-Shop
mit Angeboten füllen. Auf was muß ich achten um nicht von einem Advokat "abgemahnt" zu werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pflicht zu einer GÜLTIGEN Widerrufsbelehrung in AT
wesentlich von den Vorschriften in D abweicht