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Hallo,

es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:

 

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bonn&Datum=05.06.2012&Aktenzeichen=...

 

Was meint Ihr dazu?

 

Gruß

der Schmalspurbahner

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Hallo,

 

das ist ein Urteil eines Gerichts in gerade mal zweiter von vier Instanzen. Also nichts mit direkter Auswirkung auf ähnliche Fälle.

 

Noch dazu geht es um einen Artikel (Auto), der technisch hoch kompliziert ist, von dem nicht viele Leute wirklich viel Ahnung haben.

 

Es gibt sehr viele verschiedene Artikel, bei denen der Vk sich nur vor dem Einstellen durch eine selbst durchgeführte Überprüfung von der Funktionsfähigkeit überzeugen kann - ob's ein Radio ist, ein Kleidungsstück oder von mir aus ein Koffer.

 

Ich denke, dass in den allermeisten Fällen "oh, plötzlich habe ich Mängel entdeckt" aus der Panik von Vk entsteht, die zwei Tage vor Auktionsende anhand - noch - ausbleibender Gebote plötzlich feststellen müssen, dass der Tanz um das goldene Kalb ihren gebrauchten Krempel doch nicht so vehement ausfällt.

 

Meiner Erfahrung nach besonders beliebt bei Angeboten mit dem Textbestandteil "hat neu mal XXXX Euro gekostet!"

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