25-01-2013 17:52
Hallo,
es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:
Was meint Ihr dazu?
Gruß
der Schmalspurbahner
@ete
Es sind fast alle Urteile Einzelurteile, abhängig von vielen für genau diesen Fall wichtigen Bedingungen.
Nur die Urteile des BGH haben eine Rechtsbindung und man darf sich in vergleichbaren Fällen mit besten Chancen auf sie berufen.
Und es ist eine Sache, dieses Urteil hier zur Diskussion einzustellen - aber eine ganz andere, sie einem völlig unbedarften TE und Neuling hier als Ratschlag anzubieten. Das kann ganz böse in die Hose gehn.
Die bösen User, die ausnutzen - in Einzelfällen schreibe ich zumindest Vk schon mal über Frage an den Vk an, damit etwas nicht öffentlich lesbar ist. B-)