25-04-2013 13:01
ich habe ein Schmuck konvolut im Auftrag einer Freundin verkauft,als Modeschmuck....die Sachen wurden nicht geprüft ! Ein Käufer fragte nach Gewicht und so weiter ,habe mehrmals darauf hin gewiesen warum sie es wissen möchte,es ist doch nur Modeschmuck! Nun hab ich das Problem Freundin weg....und ich hab ein Fall an der Backe wegen Betrug..... wie soll ich mich jetzt verhalten....sie droht mir mit Polizei und ob ich nicht was von Autobahngold gehört gelesen habe....habe ich nun erst heut....es war doch Modeschmuck und so auch eingestellt......Bitte helft mir weiter ! Kommt sie damit durch.....
ganz egal, ob Du irgendwo "Modeschmuck" einstreust.... sobald irgendetwas von wegen "Stempel", egal ob "kann ich nicht genau lesen" oder ungeprüft oder etc... steht in weitester Verbindung mit den Zahlen 750, 585, 333 oder 18c....hat das Teil offiziell u richtig gestempelt zu sein!! alles andere ist Bauernfängerei!!!
und zumindest ich würde Dir mit meinder Advocard das Fell über die Ohren ziehn bis 750er Perlenohringe rauspurzeln!!
nette Seite: http://www.autobahngold.de/
die Nachhaltigkeit (Wikipedia) ist noch ein weiteres Thema...
mir egal, denn Du kommst so oder so nicht weit mit solchen Dingen!!
Grundsatz zum Ausschluss der Echtheitsgarantie
http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html
"Das EU-Recht sieht ..."
Am besten, du berufst dich darauf. 🙂
Und wenn du den entsprechenden Passus nicht finden kannst, dann wird man dir sicher auch sagen warum.
ER GIBT KEIN EU-RECHT!
Du verkaufst nach deutschen Gesetzen.
Auch hier was abgekupfert, ohne Ahnung.
oha!!!!.... meine freundin ist schon ganz heiß....
und sagt immerzus: biete auf das armband!!!!!!!
ich glaub zwar nicht, dass das echt ist aber es könnte ja spannend werden!!! immerhin ist eine rubrik ja echtschmuck ohne steine!!
werde aber ersteinmal mal meinen gold-türken fragen was 39g bruchgold, sagen wir mal vorsichtshalber 333er so wert wäre!
aber andererseits..
Ich stelle einfach mal nur 2 Fragen B-)
Was suggeriert es wohl einem Interessenten, wenn er in einer Artikelüberschrift die Begriffe "Altgold?,Schmelzgold?,Bruchgold?" liest?
Und was könnte der Gesetzgeber denn wohl damit gemeint haben, wenn er davon spricht durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum zu erregen ?
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Kennst du die Antworten, legdaline ?
"ungeprüft/ ungereinigt!! "
Ferkel
Die Freundin interessiert nicht.
DU hast verkauft - und DU hast das zu liefern, was du angeboten und verkauft hast.
Kein Artikel ist einmalig. Du kannst sicher einen entsprechenden Ersatz besorgen und liefern
Kann ja alles sein, aber leider verfolgt das kein Mensch!
In manchen Bundesländern ist die Zuständigkeit noch gar nicht geklärt. Und selbst da, wo sie geklärt ist - bei der dünnen Personaldecke kloppt sich doch keiner um solche Aufgaben.
Das ist ja das Ärgernis. Inzwischen wird doch sogar schon mit Silberschmuck reichlich betuppt.
Da kannste auch die gewerbl. VK ruhig anschreiben, die wissen ganz genau, dass ihnen in den seltensten Fällen was passiert.
Geht man damit zur Polizei, dann sind die für das Feingehaltsgesetz nicht zuständig und müssen wg. Betruges ermitteln.
Dazu braucht es aber dann schon eine genaue Begutachtung des Schmuckstücks. Und wer zahlt das?
Und hier ein weiterer völlig ahnungsloser Account:
Gibt sicherlich noch ein paar mehr, oder ?
Die in # 11 verlinkte Auktion ist nicht uninteressant, vor allem die Gebotsübersicht mit dem Rückzieher.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=130892821920
Bei diesem nämlich finden wir jede Menge gleicher Angebote ...
... und ähnliche Gebotsstrategien
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=221207129736
wobei dieses Mal TE den Rückzieher spielt.
Also ganz naiv, unwissend, unschuldig und ahnungslos ein bisschen Klimbin von der Freundin eingestellt ? Na denn.
Um welches Angebot handelt es sich denn nun genau? Kommt darauf an, was du geschrieben hast und wo du es eingestellt hast.
Wenn hier jeder, der Modeschmuck bzw. plattierten Schmuck unter Echtschmuck einstellt, gleich die Polizei an den Hacken hätte, dann hätten die aber viel zu tun.
Du solltest schon
1. die Artikelnummer bekannt geben,
2. mitteilen, worüber ihr euch exakt gestritten habt (D. gesamte Schmuck, Einzelteile), ohne hier eMails zu veröffentlichen und
3. dir nichts aus dem Gehaue und Gekeile hier machen - die meinen es gar nicht so böse, wie sie immer tun.
Übrigens: Was Du da treibst nennt sich gewerblicher Handel.
Du kaufst massenhaft Schmuck an und verkaufst den wieder.
Das könnte Dir von anderer Stelle teuer erklärt werden.
Eingestellt unter Armbänder- Edelmetall....
Kann also aus Gold,Silber usw.. sein. Modeschmuck muss der Käufer da aber nicht erwarten.
Da wirst dann auch Ärger bekommen...
Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten): 9
Auktionsrückzieher
Ich hoffe der Käufer haut dir ordentlich auf die FingerX-(
Tja...
Spaßbieter "FINGER WEG" ,hier müßt Ihr mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen!
§ 339 BGB Verwirkung der Vertragsstrafe
Und jetzt wurde der Spieß mal umgedreht! ]:)
Wenn ich schon diese Fragezeichen Auktionen sehe ,wird mir übel.
Entweder weiss ich was ich anbiete oder ich schreibe einfach Modeschmuck.
Das hast du dir doch selbst gelegt das Ei.
Moin...
Welches Deiner zahlreichen Schmuckangebote war es denn? Artikelnummer?
Hallo,
welches deiner Angebote war es denn?
Der Käufer fordert die Rücknahme?