20-08-2012 21:33
Hallo,leider wurde ich vom verkauf ausgeschlossen von ebay.bin damit aber nicht einverstanden.leider zählen meine argumente nicht.der ausschluß beruht auf die lange versandzeit.in meiner beschreibung stand 7tage und versand zum we.dann waren es viele warensendungen-diese können bis zu 10 tage dauern.da kamen schon mal 14 tage zusammen und ich bekam in der detaillierten sternebewertung nur 1-2sterne.dann auf einmal als ich alle meine sachen reingestellt hatte wurden sie 5min später von ebay geschlossen.es gab von ebay vorher kein hinweis das es passieren könnte.auch in meinem nachrichten war laut ebay alles ok.
leider nimmt ebay diese sache nicht zurück. hat jemand ein tip und kann mir helfen?
allein dieser Text, provoziert zu vielem
Bei problemen bitte ich um Kontaktaufnahme und nicht neg.bewerten!!!!-kommt leider immer wieder vor-finde ich aber unfair und ich denke man kann immer einen weg und lösung finden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
leider habe ich keinen Einfluß auf die lieferzeiten und finde es unfair bei der Bewertung dann dafür bestraft zu werden!!!!!! Kommt leider immer öfter vor und böse Mails wegen versenden!
++++++++++++ BITTE BEACHTEN*************** Aus dienstl.gründen komme ich in der WO selten zur POST und deshalb versende ich immer zum WE! +++++++++++Dadurch längere zeit bis der artikel da ist.bei früherer versandzeit.zb.als geschenk bitte ich um Kontaktaufnahme******************************+ ++++++++++++++bitte nur bieten wenn ihr damit einverstanden seid+++++++++++
----BESCHREIBUNG AUFMERKSAM LESEN;DANN KEIN IRRTUM ODER BEANSTANDUNG!---- Bei Fragen bitte anmailen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
dazu die nicht-grünen 😞
http://toolhaus.org/cgi-bin/negs-de?User=randy144+&Dirn=Erhaltene
WS und dazu "nur" zum WE versenden, ist auch in meinen Augen eine herbeigeführte Verschleppung des Versandes
da brauchst du dich über die Sperre nicht wundern
einmal vollständig vom Verkauf ausgeschlossen, ist das endgültig, da bringt dir kein jammern, mailen und telefonieren was
der Hausherr nutzt hier sein Hausrecht