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Eine grundsätzliche Frage

Wie lange hat ein Käufer Zeit, die von ihm ersteigerte Ware zu bezahlen?

Wann gerät er in Zahlungsverzug?

Wann ist es opportun, ihn zu kontaktieren?

Man möchte ja niemanden ungerechtfertigt mahnen oder vor den Kopf stoßen.

Leider konnte ich keine diesbezüglichen Angaben finden.

Falls es noch keine Regelung in ....Tagen gibt, sollte sie gut sichtbar für jeden eingeführt werden.

Ungefähr so...Ihre Ware wurde verkauft, der Käufer hat ....Tage Zeit, zu bezahlen.

Akzeptiert Lösungen (5)

Akzeptiert Lösungen (5)

@zanderut

 

Hallo -

 

das Beste ist, bereits in seine  Angebotsbeschreibung ein Zahlungsziel aufzunehmen.

Ich schreibe jetzt 5 Werktage nach Kaufdatum/Auktionsende rein,

das sollte ja wohl ausreichen.

Mein Geduldsfaden ist im Lauf der Jahre hier etwas kürzer geworden... 😉

 

Doch sollte mich jemand kontaktieren und aus triftigem Grund um etwas Aufschub bitten,

habe ich erstmal auch kein Problem.


@zanderut schrieb:

Wie lange hat ein Käufer Zeit, die von ihm ersteigerte Ware zu bezahlen?

Wann gerät er in Zahlungsverzug?

Wann ist es opportun, ihn zu kontaktieren?

Man möchte ja niemanden ungerechtfertigt mahnen oder vor den Kopf stoßen.

Leider konnte ich keine diesbezüglichen Angaben finden.

Falls es noch keine Regelung in ....Tagen gibt, sollte sie gut sichtbar für jeden eingeführt werden.

Ungefähr so...Ihre Ware wurde verkauft, der Käufer hat ....Tage Zeit, zu bezahlen.


Servus @zanderut

 

Auch wenn Du eine grundsätzliche Frage stellst,

mal ein Rat bezüglich Deiner Verkäufe:

Da Du bewertet worden bist

bzw. bewertet hast,

bleibt dieser Artikel,

der noch nicht bezahlt sein könnte:

https://www.ebay.de/itm/192427043857?_trksid=p2471758.m4704

 

Verkauf gestern am Abend.

Sollte Dein Käufer seine Überweisung noch nicht online anweisen,

sondern brav etwas ausfüllt und bei seiner Filiale abgibt,

kann er frühestens heute dahin dackeln.

Macht er das am Nachmittag

und ist die Filiale womöglich klein,

würde das Geld erst morgen von der Hauptstelle starten.

Sollte Deine Bank dann noch die Ruhe weg haben,

ist Dein Geld erst Mittwoch oder gar Donnerstag auf Deinen Auszügen.

Da wären die vier Tage schon rum,

Du könntest einen Fall öffnen.

 

Überflüssig.

Halten kannst Du Dich an § 271 BGB.

Aber selbst da ist von "kann verlangen" die Rede.

Das müsstest Du dann erst einmal tun.

 

 


@zanderut schrieb:

Wie lange hat ein Käufer Zeit, die von ihm ersteigerte Ware zu bezahlen?

Wann gerät er in Zahlungsverzug?

Wann ist es opportun, ihn zu kontaktieren?

Man möchte ja niemanden ungerechtfertigt mahnen oder vor den Kopf stoßen.

Leider konnte ich keine diesbezüglichen Angaben finden.

Falls es noch keine Regelung in ....Tagen gibt, sollte sie gut sichtbar für jeden eingeführt werden.

Ungefähr so...Ihre Ware wurde verkauft, der Käufer hat ....Tage Zeit, zu bezahlen.


@zanderut

 

die Ebay-Informationen sind zweitrangig - in Görmähny gilt immer noch das BGB

-

grundsätzlich sind alle Ebay-Käufe sofort zu bezahlen - es sei denn der VK hat eine entsprechende Zahlungsfrist angegeben

-

erst wenn diese Frist verstrichen ist einen "nicht-bezahlten-Artikel" melden

-

die Fallschließung inkl. Verwarnung für den Nichtzahler kann frühestens nach 4 Tagen erfolgen.

 

Dieses Prozedere dient lediglich der Gebührenstornierung - den Kaufvertrag musst Du separat unter Fristsetzung kündigen

("in Verzug setzen").

 

ERST dann wieder Neueinstellen......

Moin, @zanderut

 

§ 6. Absatz 9 der ebay-AGB sagt folgendes:

https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

9.

Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

 

Ich halte es folgendermaßen: In meinen Auktionen habe ich ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Kauf mit der Bitte um Überweisung auf das Konto in der Kaufabwicklung.

Nach ca. 10 Tagen hake ich nach.

Nach spätestens 14 Tagen eröffne ich einen Nichtzahlerfall.

@zanderut

 

 

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, sollte die Zahlung sofort nach dem Kauf erfolgen !

 

 

Du kannst   4 Tage nach dem Kauf einen Fall eröffnen über ebay :

 

Wichtige Fristen:
 
  • Öffnen Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels frühestens 4 Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende.

  • Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen. Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen. Sie sollten dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist einräumen.

  • Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen, um die Verkaufsprovision gegebenenfalls zu erhalten.

    Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision. In diesem Fall wird im eBay-Konto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.

  • Ein einmal geschlossener Fall (egal ob durch Sie oder von uns) kann nicht wieder geöffnet werden.

     

    https://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

 

Antworten (1)

Antworten (1)

Die ebay-Hinweise haben keine besondere rechtlich bindende Relevanz. Ebay kann das BGB-Recht nicht ändern. Dort findest Du alle Hinweise, die Du brauchst.

Selbst wenn ebay den Handel wg. Nicht(rechtzeitiger) Zahlung beendet und dem Verkäufer die Provision gutschreibt, besteht der

Kaufvertrag immer noch fort. Du mußt selbst tätig werden, um den zu beenden. Sonst kann der Käufer in 2 Jahren noch zahlen und Du mußt liefern.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder