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Ware nicht erhalten, Verkäufer hat keinen Versandnachweis. Was tun?

Hallo Ebay-Gemeinde,

 

ich habe am 24. 11. einen gebrauchten Artikel via Preisvorschlag erworben. Die angegebene Versandart war DHL-Paket (4,99 €), die einzige Zahlart Überweisung. Leider ist der Artikel seit Versand am 29.11. überfällig. Die private Verkäuferin hat nach eigenen Angaben als Päckchen statt als Paket verschickt und mir dessen Rechnungsnummer gegeben.

Nachverfolgen konnte ich damit freilich nichts und bin, auch wenn es nur um 24 Euro inkl. Versand ging, gefrustet.

 

Ich gehe davon aus, dass die Sendung inzwischen zu ihr zurückgeschickt worden wäre, wenn mich einfach nur keine Abhol-Benachrichtigung erreicht hätte. Damit der Frust ein Ende hat, habe ihr jetzt angeboten, dass sie mir wenigstens die Hälfte des Geldes zurücküberweisen sollte.

 

Was meint ihr?

 

 

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)


mobilfisch666  schrieb:

Hallo Ebay-Gemeinde,

 

ich habe am 24. 11. einen gebrauchten Artikel via Preisvorschlag erworben. Die angegebene Versandart war DHL-Paket (4,99 €), die einzige Zahlart Überweisung. Leider ist der Artikel seit Versand am 29.11. überfällig. Die private Verkäuferin hat nach eigenen Angaben als Päckchen statt als Paket verschickt und mir dessen Rechnungsnummer gegeben.

Nachverfolgen konnte ich damit freilich nichts und bin, auch wenn es nur um 24 Euro inkl. Versand ging, gefrustet.

 

Ich gehe davon aus, dass die Sendung inzwischen zu ihr zurückgeschickt worden wäre, wenn mich einfach nur keine Abhol-Benachrichtigung erreicht hätte. Damit der Frust ein Ende hat, habe ihr jetzt angeboten, dass sie mir wenigstens die Hälfte des Geldes zurücküberweisen sollte.

 

Was meint ihr?

 


@mobilfisch666 

 

auch wenn die Verkäuferin jetzt einfach per Päckchen verschickt hat, würde ich erstmal noch abwarten - der Artikel kann durchaus noch eintreffen, die Sendungen stapeln sich bei DHL vermutlich gerade bis zur Decke ... sehe ich aktuell bei gekauften und verschickten Artikeln, die per Paket wurden, die legen gerade Ruhephasen auf dem Versandweg ein ...

 

so oder so geht die Versandartabweichung natürlich gar nicht  - und leider sehen diverse private Verkäufer dann bei einem Sendungsverlust dann nicht ein, dass sie dadurch das Versandrisiko tragen und erstatten müssen

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @mobilfisch666 

 

Unter den Umständen wäre mir die Hälfte zu wenig.

 

Ein Verkäufer hat so zu versenden wie es im Angbot steht.

 

Die Quittung für das Päckchen sagt garnichts.

 

Zumindest nicht das sie was an dich verendet hat.

 

Gruß

Antworten (5)

Antworten (5)

Gefrusted ? Dann mach mal der VKin etwas Feuer unter dem ... 

 

Mal an einen nett formulierten roten Einlauf gedacht ?

Hallo @mobilfisch666 

 

 

nein... nicht die Hälfte.... alles und zwar pronto !

Auch die Versandkosten die du ja verauslagt hast und das ist das A und O.

 

Du hast für einen versicherten Versand bezahlt, der VK hat einfach einseitig eine andere Versandart gewählt die zudem unversichert war.

 

Ergo gibt das eine rote Bewertung und zwar sachlich.

 

Versichert bezahlt, unversichert verschickt, Ware nicht angekommen.


@mobilfisch666  schrieb:

Hallo Ebay-Gemeinde,

 

ich habe am 24. 11. einen gebrauchten Artikel via Preisvorschlag erworben. Die angegebene Versandart war DHL-Paket (4,99 €), die einzige Zahlart Überweisung. Leider ist der Artikel seit Versand am 29.11. überfällig. Die private Verkäuferin hat nach eigenen Angaben als Päckchen statt als Paket verschickt und mir dessen Rechnungsnummer gegeben.

Nachverfolgen konnte ich damit freilich nichts und bin, auch wenn es nur um 24 Euro inkl. Versand ging, gefrustet.

 

Ich gehe davon aus, dass die Sendung inzwischen zu ihr zurückgeschickt worden wäre, wenn mich einfach nur keine Abhol-Benachrichtigung erreicht hätte. Damit der Frust ein Ende hat, habe ihr jetzt angeboten, dass sie mir wenigstens die Hälfte des Geldes zurücküberweisen sollte.

 

Was meint ihr?

 

 


 

Du hast Recht auf komplette Erstattung wenn vertraglich "Paket" vereinbart war!

 

Wieso kommst Du der Verkäuferin entgegen? Von der Versandart abzuweichen ist ein Verstoss gegen den Kaufvertrag, der versicherten Versand als Päckchen vorsieht. Also hat die Verkäuferin Dir den kompletten Betrag zurückzuerstatten. Allerdings würde ich jetzt noch nicht darauf bestehen, sondern erstmal das Ergebnis des Nachforschungsantrags abwarten, dass kann bis zu 6 Wochen dauern. Wenn DHL dann den Verlust bestätigt, muss die Verkäuferin die Kosten tragen.

Ich hoffe, der Nachforschungsantrag ist bereits raus. Wenn nicht, mache der Verkäuferin Feuer unterm Hintern, denn als Auftraggeber bei DHL ist es ihre Pflicht, sich um den Nachforschungsantrag zu kümmern. Du als Empfänger kannst das nicht.

 

Ohne PayPal ist die Durchsetzung Deiner Ansprüche natürlich umständlich, d.h. es geht nur auf zivilrechtlichem Weg, aber Du solltest auf keinen Fall darauf verzichten - so wird Betrügern Tür und Tor geöffnet. Und in Zukunft besser darauf achten, dass Du auch PayPal-Käuferschutz hast....


@mobilfisch666  schrieb:

Hallo Ebay-Gemeinde,

 

ich habe am 24. 11. einen gebrauchten Artikel via Preisvorschlag erworben. Die angegebene Versandart war DHL-Paket (4,99 €), die einzige Zahlart Überweisung. Leider ist der Artikel seit Versand am 29.11. überfällig. Die private Verkäuferin hat nach eigenen Angaben als Päckchen statt als Paket verschickt und mir dessen Rechnungsnummer gegeben.

Nachverfolgen konnte ich damit freilich nichts und bin, auch wenn es nur um 24 Euro inkl. Versand ging, gefrustet.

 

Ich gehe davon aus, dass die Sendung inzwischen zu ihr zurückgeschickt worden wäre, wenn mich einfach nur keine Abhol-Benachrichtigung erreicht hätte. Damit der Frust ein Ende hat, habe ihr jetzt angeboten, dass sie mir wenigstens die Hälfte des Geldes zurücküberweisen sollte.

 

Was meint ihr?

 

 


Wenn im Angebot Paket stand und die Veräuferin als Päckchen versendet hat, dann muss sie alles erstatten, wenn das Päckchen verloren geht.

 

Durchsetzen musst Du das allerdings selbst. Ebay hilft Dir dabei nicht, weil du bei Zahlung per Überweisung keinen Käuferschutz hast.

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