12-03-2018 11:03
hallo ich habe eine deckenlampe gekauft und die ist nach cirka 6 wochen kaputt, ich will das geld wieder haben und keine neue lampe, ich hätte immer die kaputte im kopf, verkäufer sagt ich krieg kein geld sondern ne neue lampe, ausserdem wäre der einspruch vorbei !! ICH BIN KEIN HELLSEHER, wenn ich geahnt hätte das die kaputt geht hätte ich die nicht gekauft, ich finde das unverschämt, wer kennt sich aus mit so einer situation, wäre schön für eine antwort, ob ich eine neue lampe akzeptieren muss,
40W LED Decken-Leuchte Alu Beleuchtung
Servus @kaymann0221
Wenn ich es richtig deute,
hast Du die Leuchte am 30.01.2018 gekauft.
Der Händler hat seinen Sitz in Deutschland
und sollte eigentlich einen Widerruf nicht mit einer Sachmangelrüge verwechseln.
Hier geht es auch nicht um einen "Einspruch"...
Was immer...
Du hast in der Tat "nur" einen Anspruch auf Nacherfüllung
in Form einer neuen Lampe.
Für alle dafür anfallenden Kosten,
muss der VK aufkommen.
Auch verlängert sich die "Gewährleistungszeit" nicht...
also nicht "neues Spiel - neues Glück" mit Zusendung einer neuen Lampe.
Es ist meines Erachtens immer falsch,
wenn man man so viel Geld für eine Beleuchtung ausgibt,
bei der sich das Leuchtmittel nicht austauschen lässt.
Davon einmal abgesehen,
dass es ökologisch viel zu kurz gedacht ist.
Leider ist das vom Gesetzgeber so vorgesehen,
dass an Verträgen möglichst lange festgehalten werden soll.
Bei dieser Art Produkten habe ich mit dieser Regelung ein Problem.
Willst Du das anders haben,
musst Du auf der anderen großen Plattform kaufen.
Langer Rede, kurzer Sinn:
Ja, Du musst eine neue Lampe akzeptieren.
Streiten kannst Du über den Ablauf des Austauschs der Lampe.
@kaymann0221schrieb:hallo ich habe eine deckenlampe gekauft und die ist nach cirka 6 wochen kaputt, ich will das geld wieder haben und keine neue lampe, ich hätte immer die kaputte im kopf, verkäufer sagt ich krieg kein geld sondern ne neue lampe, ausserdem wäre der einspruch vorbei !! ICH BIN KEIN HELLSEHER, wenn ich geahnt hätte das die kaputt geht hätte ich die nicht gekauft, ich finde das unverschämt, wer kennt sich aus mit so einer situation, wäre schön für eine antwort, ob ich eine neue lampe akzeptieren muss,
40W LED Decken-Leuchte Alu Beleuchtung
Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt spätestens mit Übergabe des Gebrauchsgutes an den Käufer. Der Gesetzgeber nennt dies auch den Gefahrenübergang, also der Moment wo der Fernseher, die Waschmaschine, der Mixer usw. dem Käufer ausgehändigt wird.
Ab diesem Moment beginnt die Gewährleistung zu laufen und endet 24 Monate später. Dieser Zeitraum ist allerdings kein Freibrief, dass alle Mängel die in diesen 24 Monaten auftreten auch kostenlos beseitigt werden
Hier besagt das Gesetz nur, dass der Händler verpflichtet ist die Mängel, welche innerhalb der ersten sechs Monate auftreten, zu beheben.
Der Gesetzgeber unterstellt in diesem Moment, dass die Ware schon bei Gefahrenübergang den Mangel hatte.
Dies Beseitigung kann durch Instandsetzung oder Umtausch geschehen.
Eine Verpflichtung grundsätzlich die Ware umzutauschen besteht jedoch nicht. Erst nach zweimaliger Reparatur kann der Kunde wählen zwischen: einem Umtausch, einem Nachlass oder er kann vom Kauf zurücktreten.
Nach dem Ablauf der ersten sechs Monate muß der Kunde/Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war und erst jetzt zum Vorschein gekommen ist.
In den meisten Fällen ist dies nicht ganz einfach und der Kunde ist auf die Kulanz seines Händlers angewiesen. Es hilft gut vorbereitet und sachlich an ein solches Gespräch heranzugehen.
Man kommt mit einem vernünftigen Gespräch oft weiter als mit Drohungen.
Wird ein Artikel vom Verkäfer ausgetauscht beginnt die Gewährleistung nicht wieder von vorne, sondern läuft normal weiter.
http://www.ebay.de/gds/Gewaehrleistung-und-Garantie-der-kleine-Unterschied-/10000000003223909/g.html