Ich habe eine Lederjacke (321095152064) ersteigert und umgehend per Überweisung am Automaten bezahlt. Als ich kurz darauf den Artikel als bezahlt markieren wollte, hatte der VK einen Fall eröffnet wegen Abbruch der Transaktion.
Begründung: Es habe sich doch ein Verwandter gefunden, dem die Jacke passt, deshalb sei sie nicht mehr verfügbar. Er habe die Auktion nicht mehr rechtzeitig beenden können... "Nochmals sorry und vielen Dank für Ihr Verständnis."
Ich habe abgelehnt, angemerkt, daß ich für das Verhalten keinerlei Verständnis habe, auf die Mindestgebotoption bei eBay hingewiesen und die Erfüllung des Vertrages gefordert.
Am nächsten Tag habe ich über eBay eine Nachricht geschickt, daß ich denke, sein Verwandter verstünde sicher, daß er Gegenstände, die ihm nicht mehr gehören, nicht veräußern kann. Er solle mir mein Eigentum schicken und die Sendungsnummer über eBay mitteilen.
Am 4.4. antwortete er, daß es nichts zu versenden gäbe und er mir deshalb "leider" keine Sendungsnummer nennen könne.
Meine Erwiderung mit der sachlichen Darstellung der rechtlichen Lage und dem letztens hier geposteten Link mit dem Rübenroder blieb bisher unbeantwortet.
Da mir Verkäufer, die bebotene Auktionen abbrechen oder bei zu niedrigem Erlös mit fadenscheinigen Entschuldigungen den Verkauf verweigern, mächtig auf den Sack gehen, bin ich gewillt die Sache noch eine Weile durchzuziehen.
Daher meine Frage: Was ist der Streitwert? 6,94€; 13,84€ oder der mutmaßliche Wiederbeschaffungswert für eine neuwertige Lederjacke in der Qualität?
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