05-08-2017 14:21
Hallo,
Ich habe über die Option "Problem klären" einen Artikel an den Verkäufer zurück gesendet, in der Nachricht von Ebay steht, das ich bis zum 08.08.17 Zeit hätte um alle Versanddaten zu übermitteln. Heute am 05.08. bekam ich eine Nachricht, das der Fall geschlossen wurde, da ich die Daten nicht fristgerecht übermittelt habe. Ich bekomme kein Geld, dürfe aber den Artikel behalten. Den Artikel habe ich vor 3 tagen an den Verkäufer versand. Leider finde ich keine Option einen einspruch zu erheben. Auch der Fragenkatalog bevor man dem Ebey Service eine Nachricht schreiben kann treibt mich zum Wahnsinn.
Was habe ich nun für möglichkeiten, ebay auf diesen Fehler hinzuweisen, ist ein ähnlicher fall bekannt?
@blim1985 schrieb:Hallo,
Ich habe über die Option "Problem klären" einen Artikel an den Verkäufer zurück gesendet, in der Nachricht von Ebay steht, das ich bis zum 08.08.17 Zeit hätte um alle Versanddaten zu übermitteln. Heute am 05.08. bekam ich eine Nachricht, das der Fall geschlossen wurde, da ich die Daten nicht fristgerecht übermittelt habe. Ich bekomme kein Geld, dürfe aber den Artikel behalten. Den Artikel habe ich vor 3 tagen an den Verkäufer versand. Leider finde ich keine Option einen einspruch zu erheben. Auch der Fragenkatalog bevor man dem Ebey Service eine Nachricht schreiben kann treibt mich zum Wahnsinn.
Was habe ich nun für möglichkeiten, ebay auf diesen Fehler hinzuweisen, ist ein ähnlicher fall bekannt?
Servus @blim1985
Typisch Ebay:
Heute hüh, morgen hott.
Wenn Du Dich nicht verguckt hast,
war einfach mal wieder Willkürtag.
Laß Ebay einfach aus der Sache raus.
Bringt nur Ärger über den Murks.
Ist die Sache mangelhaft,
verlang jetzt schriftlich direkt an den Verkäufer Nacherfüllung
oder Erstattung.
Vorausgesetzt Du hast den Nachweis der Zustellung beim Verkäufer.
Setz eine datierte Frist.
Ist der Verkäufer gewerblich ist das relativ einfach.
Ist er privat,
mußt Du vermutlich mit etwas mehr Schwung ins Geschirr gehen.
Geht es um einen Widerruf,
auch Frist setzen oder warten,
bis der gesetzliche Verzug eintritt.
Wenn der Verkäufer Ware und Geld hat,
hast Du einen Anspruch gegen ihn.
Daran ändert die Tranigkeit des Plattformbetreibers nichts.
WO steht denn, das @2017maha behauptet, dem Einspruch würde stattgegeben?
Richtig, nirgends! Maha hat lediglich angegeben, was TE machen und versuchen kann.
@bootyooty: Hör endlich auf hier rum zu pöbeln, außer von dir, kam hier von jedem was produktives. Sone Spammer wie dich hat man früher aus foren rausgeschmissen.
Ich sehe an der Frage nichts schlechtes und du machst ein Fass auf... naja, wieder ein Post mehr nicht war? irgendwie muss man ja die Knapp 9000 pro Jahr zusammenkriegen 😉