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Wie und wo kann ich als Verkäufer in Einspruch gegen eine Entscheidung von Ebay vorgehen

 und wo kann ic gegen eine Entscheidung von Ebay in einem geschlossenen Fall als Verkäufer angehen? 

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@nimmmeins  schrieb:

 und wo kann ic gegen eine Entscheidung von Ebay in einem geschlossenen Fall als Verkäufer angehen? 


Servus @nimmmeins

 

Nur mal so zur Information:
Auch ein Versand via DHL-Paket hätte Dir aller Voraussicht nichts genützt.

Der Käufer aus China dürfte einen Fall eröffnet haben,

der dann über Ebay.com bzw. nach den Regeln von PP.com "eingetütet" wird.

 

Auch wenn PP.com hier je nach Warenwert unterschiedliche Zustellarten als "regelkonform" ansieht,

scheint Ebay.com stets nach den Kriterien zu entscheiden,

dass unter .com-Regeln ein "proof of delivery" zu erfolgen hat.

Dieser setzt aber eine Möglichkeit voraus,

dass online die Unterschrift und die Daten des "Entgegennehmers" eingesehen werden können.

Das geht praktisch nur bei FedEx und UPS in einer Form,

die denen auch "genehm" ist.

 

Ebay.de bzw. PP.de werden von den Entscheidungen der Abteilungen mit dem .com am Ende stets "überstimmt".

Insofern ist der Einspruch vergeblich und wird vergeblich bleiben, schätze ich.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder