Hallo, habe eine Ware (ältere Carrera Tribüne) erworben, die als zerlegbar angeboten worden ist. Das Besondere an diesem Artikel ist, dass diese tatsächich nicht geklebt werden, sondern nur gesteckt werden müssen. Wie sich herausgestellt hat, ist die Ware aber tlw. geklebt, woraufhin ich den Verkäufer kontaktiert habe. Diese bestreitet eine fehlerhafte Artikelbeschreibung. Der Verkäufer weist darauf hin, dass er keine Rücknahme akzeptiert. Stattdessen hat er mir angeboten, die betroffenen Teile auszutauschen, wobei ich mich an den Rücksendekosten der fehlerhaften Teile beteiligen soll. Ich habe darauf verwiesen, dass ich keine Kostenübernahme akzeptiere, da ich für die fehlerhafte Beschreibung nicht verantwortlich bin und folglich auch nicht dafür zu zahlen habe. Ein Nachlass beim Kaufpreis wird seitens der Verkäufers nicht akzeptiert, obwohl m.E. ein Mangel und Wertverlust vorliegt. Nun hat der Verkäufer nach seiner Auskunft versehentlich die Rücknahme doch akzeptiert, mir aber anschließend geschrieben, diese zu widerrufen. Ein Rücksendeetikett habe ich nicht erhalten. Ich kann den Fall nicht an Ebay weiterleiten, da Ebay davon ausgeht, dass die Rückabwicklung erfolgt. Der Verkäufer wiederum hat mir geschrieben, dass er keine weiteren Schritte veranlassen wird. Ich könne machen, was ich wolle. Was soll ich jetzt machen. Zwar gibt es keinen Käuferschutz, aber es kann doch nicht sein, dass ein Verkäufer auf der Ebay-Plattform einen Artikel falsch beschreibt, eine eingeleitete Rücknahme mir gegenüber widerruft und nicht weiter tätig wird. Wie kann ich Ebay nun einschalten, oder macht das keinen Sinn? Grüße und Dank im Voraus! Kowalski68
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