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Fehlerhafte Lieferung, und inakzeptales Angebot seitens des Verkäufers.

4 ANTWORTEN 4

Fehlerhafte Lieferung, und inakzeptales Angebot seitens des Verkäufers.

Ich würde empfehlen hier ganz normal zu schrieben wie andere Nutzer auch und keine Links zu setzen. Dann könnte man auch lesen um was es geht und vielleicht sogar helfen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 5
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Fehlerhafte Lieferung, und inakzeptales Angebot seitens des Verkäufers.

Hallo  perfect-sally ,

ich bitte um Entschuldigung, wenn meine Beschwerde einen etwas unglücklichen Stil hatt.

Die Enttäuschung über eine dreiste Masche beschummelt zu werden war groß.

Und daraus reflektiert auch mein Schreibstil.

Unvollstänmdige Ware (da hier ein Accu verbaut wurdem gehört sich auch ein Ladekabel).

 Bietet mir ein Rückerstattung von 3,00 € an.

 Nach ernetuer Forderung zur kompletten Rückerstattung bietet er 10,00€ an.

Soetwas ist in meinen Augen eine üble Masche, Sorry.

 

Mit frteundlichem Gruß

powerflsh1

Nachricht 3 von 5
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Fehlerhafte Lieferung, und inakzeptales Angebot seitens des Verkäufers.

Zuznächst einfach Danke für Ihre Hilfe. Da der Verkäufer eventuell im Ausland sitzt, haben Sie mir unbürokratisch geholfen.

Herzlichen Grüße

powerflash1

 

Nachricht 4 von 5
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Fehlerhafte Lieferung, und inakzeptales Angebot seitens des Verkäufers.


@rekl_1170  schrieb:

 

Unvollstänmdige Ware (da hier ein Accu verbaut wurdem gehört sich auch ein Ladekabel).

 


Hallo,

nur kurz zur Info, dass Du beim nächsten Kauf nicht wieder enttäuscht bist ....

Die Zeiten ändern sich ... Verkäufer werden jetzt auch "gezwungen" zumindest ohne Ladegerät zu verkaufen. Das soll den Elektroschrott vermindern.

 

Ab dem 28. Dezember 2024 dürfen auf den Märkten der EU und Nordirlands nur noch Geräte mit USB-C-Ladeanschlüssen angeboten bzw. verkauft werden. Außerdem müssen in diesen Angeboten zusätzliche Details angegeben werden. Gewerbliche Verkäufer*innen müssen Käufer*innen wahlweise auch ein elektronisches Geräte ohne Ladegerät zum Kauf anbieten. 

 

Beachten Sie bitte, dass diese neuen Anforderungen nicht für Produkte gelten, die bereits vor dem 28. Dezember 2024 in der EU und in Nordirland angeboten oder verkauft wurden.

Nachricht 5 von 5
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