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09-12-2024 12:12
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09-12-2024 12:17
Ich würde empfehlen hier ganz normal zu schrieben wie andere Nutzer auch und keine Links zu setzen. Dann könnte man auch lesen um was es geht und vielleicht sogar helfen.
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11-12-2024 18:35
Hallo perfect-sally ,
ich bitte um Entschuldigung, wenn meine Beschwerde einen etwas unglücklichen Stil hatt.
Die Enttäuschung über eine dreiste Masche beschummelt zu werden war groß.
Und daraus reflektiert auch mein Schreibstil.
Unvollstänmdige Ware (da hier ein Accu verbaut wurdem gehört sich auch ein Ladekabel).
Bietet mir ein Rückerstattung von 3,00 € an.
Nach ernetuer Forderung zur kompletten Rückerstattung bietet er 10,00€ an.
Soetwas ist in meinen Augen eine üble Masche, Sorry.
Mit frteundlichem Gruß
powerflsh1
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11-12-2024 18:37
Zuznächst einfach Danke für Ihre Hilfe. Da der Verkäufer eventuell im Ausland sitzt, haben Sie mir unbürokratisch geholfen.
Herzlichen Grüße
powerflash1
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16-12-2024 03:13
@rekl_1170 schrieb:
Unvollstänmdige Ware (da hier ein Accu verbaut wurdem gehört sich auch ein Ladekabel).
Hallo,
nur kurz zur Info, dass Du beim nächsten Kauf nicht wieder enttäuscht bist ....
Die Zeiten ändern sich ... Verkäufer werden jetzt auch "gezwungen" zumindest ohne Ladegerät zu verkaufen. Das soll den Elektroschrott vermindern.
Ab dem 28. Dezember 2024 dürfen auf den Märkten der EU und Nordirlands nur noch Geräte mit USB-C-Ladeanschlüssen angeboten bzw. verkauft werden. Außerdem müssen in diesen Angeboten zusätzliche Details angegeben werden. Gewerbliche Verkäufer*innen müssen Käufer*innen wahlweise auch ein elektronisches Geräte ohne Ladegerät zum Kauf anbieten.
Beachten Sie bitte, dass diese neuen Anforderungen nicht für Produkte gelten, die bereits vor dem 28. Dezember 2024 in der EU und in Nordirland angeboten oder verkauft wurden.
