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PStG Bericht 2023

Guten Morgen,

 

ich bin seit 2024 selbstständig als Händler. Davor habe ich sporadisch, privat auf Ebay verkauft.

 

Nun wollte ich mal nachsehen, was der PStG Bericht 2023 für mein Konto sagt; also, ob ich damals die 30 Verkäufe überschritten und ggf. eine Steuererklärung nachreichen muss, oder nicht. Leider ist der PStG Bericht für 2023 in meinem Konto nicht verfügbar. Der Bericht für 2024 ist jedoch verfügbar.

 

Ich habe auch von jemandem gelesen, der 2023 bereits gewerblich aktiv war und seinen PStG Bericht ebenfalls nicht einsehen kann.

 

Woran liegt das?

 

Vielen Dank vorab

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PStG Bericht 2023

Moin so viel ich weiss, wird erst gemeldet wenn man das ganze Jahr 2023 verkauft hat. Ist der Beginn  des Verkaufs erst im Jahr angelaufen, gibt es keinen Bericht

Nachricht 2 von 8
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PStG Bericht 2023

Guten Morgen @schoene.waren 

 

Auszug aus dem Netz.

 

Die Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern muss dabei jeweils bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres, d.h. für 2023 grundsätzlich bis zum 31. Januar 2024, an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Der Meldung geht die Verpflichtung des Plattformbetreibers voraus, die zu meldenden Anbieter als meldepflichtige Anbieter bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums zu identifizieren. Für zum 1. Januar 2023 bestehende Anbieter sieht das Gesetz insoweit eine Verlängerung auf den 31. Dezember 2024 vor.😁

 

Da hier bei Ebay und vor allem in Deutschland die Mühlen etwas langsamer laufen kann es noch dauern,wir haben ja erst August 2025.

 

Nachricht 3 von 8
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PStG Bericht 2023

Soweit ich weiß gibt es für 2023 keine Berichte! Ich hab auch den Ersten erst für 2024 erhalten als Gewerblicher.

Fragen wir eine ebay MA, sie weiß das ganz sicher und meldet sich hier.

melina@ebay du weißt das ganz sicher. Danke 🙂

 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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PStG Bericht 2023

melina@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Guten Morgen @schoene.waren.

 

Schön, dass du dich zu deinem PStG-Bericht an uns wendest. Wir melden für das Kalenderjahr 2023 nur neu registrierte eBay-Konten, die sich ab oder nach dem 1. Januar 2023 bei eBay registriert haben. Deshalb können wir dir für das Jahr keinen Bericht erstellen. Dein erster verfügbarer Bericht ist daher ab 2024, alle weiteren Berichte folgen entsprechend jährlich.

 

Danke für die Erwähnung @perfect-sally 

 

Liebe Grüße

Melina

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PStG Bericht 2023

Danke für die Rückmeldung. Das heißt nachfolgende Informationen, die mein Vorredner schon genannt hat, sind falsch?

"Die Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern muss dabei jeweils bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres, d.h. für 2023 grundsätzlich bis zum 31. Januar 2024, an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Der Meldung geht die Verpflichtung des Plattformbetreibers voraus, die zu meldenden Anbieter als meldepflichtige Anbieter bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums zu identifizieren. Für zum 1. Januar 2023 bestehende Anbieter sieht das Gesetz insoweit eine Verlängerung auf den 31. Dezember 2024 vor."
https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/11-08-2023/das-neue-plattformen-steuertranspar...

Vielleicht habe ich da auch einen Denk- oder Verständnisfehler, aber das Gesetz ist ja zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Müssten Plattformen das Jahr 2023 dann nicht melden?

Nachricht 6 von 8
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PStG Bericht 2023

Für 2023 hat es scheinbar irgendwelche Probleme gegeben und deshalb muss oder wird erst ab 2024 gemeldet. Auf welcher Seite die Probleme bestanden weiß ich nicht aber so soll scheinbar alles ok sein.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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PStG Bericht 2023

@perfect-sally , @deutschland-import Danke für das Feedback. Um Verwirrungen zu vermeiden, habe ich die Antwort noch einmal aktualisiert 🙂.  

 

Liebe Grüße

Melina

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