- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 17:39
@retromigo schrieb:Aber da steht doch unmissverständlich "Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024"
Wenn ich darüber liege, verstoße ich gegen das Gesetz, richtig?
nein , du verstösst damit nicht gegen "das Gesetz"
deine Aktivitäten werden nur ab einer bestimmten Grenze an das Finanzamt gemeldet.
Die prüfen das und gleichen das mit deinen sonstigen Einkünften ab ...
Wenn du ordentlich hinzuverdient hat, musst du halt Steuern zahlen, ist doch nur fair, oder ?
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 17:49
Ich bewahre fast immer die Rechnung/Quittung ( wegen der Garantie/Gewährleistung ) von etwas teureren Artikeln auf.
Beim Verkauf mache ich nie Gewinn.
Also mich juckt es nicht,wenn die Behörden mal nachfragen.
Ich weise dann halt meine Verluste nach.
Ich denke, Plattformen ausserhalb der EU werden Zulauf erhalten.
Es ist direkt wohltuend, wenn jemand das mal realistisch sieht und auch so handelt und einen kühlen Kopf behält.
Danke @christoph10779
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 17:59
@dmary56
Was ist daran "fair"? Wieso muss ich als kleiner Bürger dem Staat gegenüber über alles Rechenschaft ablegen? Irgendwann reicht es auch. Ihr tut ja so, als ob Euch das Spaß macht für alle Sachen Belege aufzubewahren. Außerdem: Ich bin Sammler von alten Sachen und trenne mich hin und wieder von einzelnen Stücken. Darüber gibt es aber keine Belege, da ich die Sachen ja selbst irgendwann mal privat gekauft habe. Schon bin ich in Erklärungsnot...
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:04
@retromigo Wenn du Sachen über eBay gekauft haben solltest, dann brauchst du dir nur alle Mails von eBay aufzuheben und schon hast du Nachweise.
Und zu diesem Gesetz gibt es für mich nur eines zu sagen: an Dingen, an denen man nichts ändern kann, muß man sich nicht abarbeiten, sondern das beste für sich rausholen.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:14
@retromigo schrieb:Aber da steht doch unmissverständlich "Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024"
Wenn ich darüber liege, verstoße ich gegen das Gesetz, richtig?
Nein!
Lesen und verstehen = 6, setzen!
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:16
Nun`ja, Ebay als Kauf,- Verkaufsplattfrom, wird jetzt natürlich deutlich an "Attraktivität" verlieren.
Das betrifft alle,- Käufer / Verkäufer - vollkommen egal ob privat / gewerblich / priverblich.
Ich mag mich täuschen, aber ein wahrscheinlich geringeres Angebot in den nächsten Monaten, wird zwangsläufig zu weniger Kunden führen,- und die Folgen dürften jedem klar sein.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:20 - bearbeitet 06-01-2023 18:21
Du hast mich falsch verstanden @retromigo
Wenn jemand nur sein normales Gehalt versteuert, aber nebenbei regelmäßige Einkünfte
in einer erklecklichen Höhe hat, die er aber nicht angibt, ist das ein Unrecht gegenüber allen,
die brav jeden Euro versteuern und ihrer Staatsbürgerpflicht nachkommen...jawoll, du liest richtig, Bürger haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten !!!
Ich finde es nur fair, daß es nun etwas einfacher sein wird, solche Typen nun zum zahlen heranzuziehen....
das meinte ich damit.....
Und nochmal, es geht hier nicht um Omas und alleinerziehende Mütter, es geht auch nicht um dich und
deinen Hausrat, für den du keine Belege mehr hast und die auch garantiert keiner von dir einfordern wird!
Es geht um Leute, die jahrelang auf diversen Platformen mit Gewinnabsicht verkaufen.
Auch Artikel, wo du dich frägst, wo die ein privater eigentlich herbekommt.
Verkäufer, die sich um die Gewährleistungsrechte ihrer Käufer einen Dreck scheren, die Preise
rechtmäßig angemeldeter Gewerbetreibender unterlaufen, weil sie deren Ausgaben nicht haben und und und....
mach was dir hier schon von einem anderen Fori empfohlen wurde.... einfach mal lesen lesen lesen ..
aber bitte auf seriösen Seiten...
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:23
@sunrise1605
Ich habe es verstanden, Kollege. Es wird bei Verkauf über 30 Artikel sofort an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet:
Und schon bin ich unter Beobachtung. Was soll das??
Merkt Ihr alle nicht, dass wir gläsern und gläserner werden? Guckt Euch die ganzen Science-Fiction Filme an. Einige wurden schon teilweise zur Realität. Und wie gesagt: Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht...QR-Codes...Gesundheitspässe etc. pp.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:29
@retromigo schrieb:@dmary56
Was ist daran "fair"? Wieso muss ich als kleiner Bürger dem Staat gegenüber über alles Rechenschaft ablegen? Irgendwann reicht es auch. Ihr tut ja so, als ob Euch das Spaß macht für alle Sachen Belege aufzubewahren. Außerdem: Ich bin Sammler von alten Sachen und trenne mich hin und wieder von einzelnen Stücken. Darüber gibt es aber keine Belege, da ich die Sachen ja selbst irgendwann mal privat gekauft habe. Schon bin ich in Erklärungsnot...
Ja, Gesetzestexte sind nicht besonders eingängig, aber es ist möglich, sie sich einfach mal anzusehen und zu analysieren.
Im Netz und in Zeitungen scheint es nur noch um die Klicks zu gehen. Je reißerischer die Darstellung desto mehr Klicks.
Darstellungen sind stark verkürzt, werden zum Teil falsch dargestellt und am Ende regen sich viele Leute für nichts und wieder nichts auf.
Erst einmal werden die Daten ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Dieses hat eine Abteilung zu Fragen des Umsatzsteuerbetruges. DIESEN zu verhindern, ist dann auch das erste Ziel.
In dem Gesetz ist von relevanter Tätigkeit die Rede.
Zitat: "1Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der [...] im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat."
Quelle: https://www.buzer.de/PStTG.htm
In § 10 werden dann noch die Regeln für die Erteilung von Auskünften auf Angrag festgelegt.
Der normale Gelegenheitsverkäufer ist nicht das Ziel.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:29
Daß vieles insgesamt gläsener wird, das werden viele auch nicht absprechen.
Aber um dem zu entgehen, müßtest du dann auf eine einsame Insel auswandern.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:30 - bearbeitet 06-01-2023 18:31
ich sags doch...du bist eindeutig auf den falschen Social Media Kanälen unterwegs
also ich gebe meine Erklärungen dir gegenüber jetzt auf....
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:31
@retromigo schrieb:@dmary56
Was ist daran "fair"? Wieso muss ich als kleiner Bürger dem Staat gegenüber über alles Rechenschaft ablegen? Irgendwann reicht es auch. Ihr tut ja so, als ob Euch das Spaß macht für alle Sachen Belege aufzubewahren. Außerdem: Ich bin Sammler von alten Sachen und trenne mich hin und wieder von einzelnen Stücken. Darüber gibt es aber keine Belege, da ich die Sachen ja selbst irgendwann mal privat gekauft habe. Schon bin ich in Erklärungsnot...
Mein Gott, ihr tut so, als wenn jetzt die Welt zusammenbricht.
Ist man mittlerweile so dünnhäutig in Deutschland geworden, dass man es als lästig empfindet, wenn Steuerhinterzieher, Schwarzhändler am Zwickel gepackt werden.
Schau dich doch mal um auf der Plattform, was hier teils abgeht.
Das sind doch keine armen Leute, die ihr Zeugs verscherbeln müssen, um überleben zu können.
Wenn jemand massenweise Neuware anbieten kann, dann stellt sich zB die Frage, wo er die her hat oder?
Wenn du hin und wieder Sammlerstücke in moderatem Umfang verkaufst, sagt doch niemand was dagegen.
Und selbst wenn du mal über die 30 Artikel kommst, wird das Finanzamt auch erstmal schauen, oder fragen, was das war.
Man kann mit denen auch reden.
Und ein paar Zettel für eventuelle Nachweise aufzubewahren, ist ja nun kein großes Ding.
Dafür braucht man keine Halle anmieten und keinen Container, das passt doch in eine Schuhschachtel (oder man speichert entsprechende Mails, dann brauchts gar keinen Platz).
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:34
@dmary56
Ich habe Dich schon verstanden! Wo etwas nicht rechtens ist -und das habe ich auch bereits angeführt- soll ja der Staat eingreifen. Aber bitte doch nicht ALLE Privatverkäufer per se unter Generalverdacht stellen! Damit werden nämlich Leute verschreckt...und zwar gewaltig. Das ganze funktioniert nicht, besonders auf ebay.de gibt es etliche Stolpersteine:
1. Wenn ich bereits für 1.800 € verkauft habe, muss ich darum fast schon "bangen", dass meine fünf 1 €-Auktionen nicht den Gesamtwert über 2.000 € katapulitieren. Ihr alle wisst ja, wie unterschiedlich Auktionen verlaufen können...
2. Nochmal: Ich habe nicht für alles Belege. Kein Mensch weiß, wie das Finanzamt auf meine Aussage "Haushaltsauflösung meiner verstorbenen Eltern" reagieren wird...
Und nochmal: Jede Plattform kann per Suchfunktionen solche privaten Powerseller IM NU ausfindig machen.
Hier, bei dem neuen Gesetz, geht es meiner Meinung nach wieder nur ums Durchleuchten der Menschen.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:41
In sehr vielen technisierten Gesellschaften sind die Leute dünnhäutig oder geneigt, einfach mal in Panik oder eine Weltuntergangsstimmung zu verfallen.
Früher hatte geschriebenes Wort noch eine gewisse Zuverlässigkeit. Panik und Scheinempörung wurden nur von wenigen Blättern betrieben. Die Leserschaft war begrenzt, man quatschte mit wenigen Leuten darüber, wenn überhaupt.
Heute haben wir jeden Dreck in verschriftlichter Form irgendwo im Netz, alle schreiben voneinander ab, in den eigenen Social Media **Autsch** werden einmal geklickte Schlagwörter immer wieder bestätigt... und schon ist es wahr. Muss doch wahr sein... steht doch da. Oft.
War es Shahak Shapira, der gesagt hat, der neue Gott wäre der Algorithmus? Ist was Wahres dran.
Social Media hat ein paar nette Aspekte, aber ich habe nicht den Eindruck, dass sie die Welt besser machen. Eher das Gegenteil.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 18:46
Ich habe mich die letzten Tage mal versucht von fachkundigen Anwalts- und Steuerberaterbeiträgen im Netz kundig zu machen.
Was ich spannend finde, hier aber noch nicht zu lesen war (habe ich es überlesen?), dass die Meldung nur von Plattformen mit automatischer Zahlungsabwicklung erfolgen kann/muss(?). Heißt eBay mit seiner Umstellung in vollem Umfang. Die Plattform der ehemals kreiselnder Kleider hat einen "Gelbeutel" über den man automatisch abwickeln kann und dann am "Gelbeutel" vorbei. Im Grunde wie bei den kleinen Anzeigen des Namensvetters. Dort scheint (erstmal) kein Hahn danach zu krähen.
Ich mag die kleinen Anzeigen des Namensvetters und habe dort letztes Jahr 890 Artikel verkauft (der Zahlennerd führt Minimalismustagebuch über alles, das aus- oder einzieht), fast alle zu einem "Obolus" von einem Euro. Von der Anzahlhöchstgrenze läge ich demnach künftig deutlich drüber. Von der Einnahmenhöchstgrenze läge ich hingegen dennoch drunter. Da es eine ODER-Verknüpfung ist, wäre da natürlich egal. Daher habe ich bislang noch keinen 100%-igen gedanklichen Frieden mit der Sache gehabt. Bis vorhin!
Vielleicht Interessant, aber nicht wegweisend noch rechtsgültig:
In meiner Straße wohnt eine Mitarbeiterin des lokalen Finanzamts. Sie ist zwar nicht "meine" Finanzbeamtin, aber was solls. Jedenfalls folgt sie mir - wie viele Nachbarn - bei den kleinen Anzeigen. Die Minimalistin in mir reduziert seit Jahren den Hausstand und meine Nachbarn sind dankende Abnehmer. Ist eine win-win-Situation für alle: ich habe es schnell und unkompliziert los, sie machen ein Schnäppchen und das Zeug findet weiter Verwendung.
Heute haben wir uns auf der Straße getoffen, die Neujahrshöflichkeiten ausgetauscht und ich habe scherzhaft gefragt, ob es nun klug für mich wäre, sie zu bitten, mir nicht mehr bei den kleinen Anzeigen zu folgen. Da hat sie gelacht. Ein paar erklärende Sätze später kann ich folgende "individuelle Glaskugelweisheit" in den Raum stellen: meine 890 Artikel sollten (auch für meinen Finanzbeamten hoffentlich) weiter kein Problem sein (fraglich, ob wir überhaupt noch so viel zum Ausmisten im Haus haben. 😅). Bei dem obligatorischen Obolus in Höhe von 1 Euro ist das Einstellen mehr Aufwand, als der "Gewinn", der mich tatsächlich 0,0 interessiert, sondern viel mehr der Nachhaltigkeitsgedanke. Die Dame sieht hier daher keine Gewinnabsicht und alles ist gebraucht, aus unserem Privathaushalt. Wer also weiter den Dachboden, das Haus und/oder Keller aufräumt, der hat möglicherweise auch beim signifikaten Sprengen der Artikelzahlen ganz und gar kein Problem. Ich bin beruhigt und frage am Montag auch mal offiziell beim FA meines Vertrauens an, die werden das dann schon kommunizieren.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 19:10
Und wenn du über die 2000€ kommst, heißt doch noch lange nicht, dass du dann gleich Steuern darauf zahlen musst.
Nur mal zur Info:
Die Finanzämter haben schon lange eine Software, mit der Plattformen durchleuchtet werden können.
Mit der neuen Vorschrift haben sie die Arbeit nur auf die Plattformen verlagert.
Und nochmal:
man kann mit dem Finanzamt auch reden und sich im Vorfeld zB bei einer Haushaltsauflösung die Bestätigung holen, möglichst schriftlich, dass das unter privater Veräußerung läuft.
Den Umfang, Menge usw. kann man dann mit denen abklären.
Das machen Sammler teils auch.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 19:23
Ich bin beruhigt und frage am Montag auch mal offiziell beim FA meines Vertrauens an, die werden das dann schon kommunizieren.
Das ist sicher eine gute Idee, kommt aber scheints für einige hier nicht in Frage, weil man dann nicht mehr in Weltuntergangsfantasien schwelgen kann 😊
Wer also weiter den Dachboden, das Haus und/oder Keller aufräumt, der hat möglicherweise auch beim signifikaten Sprengen der Artikelzahlen ganz und gar kein Problem.
Genau das ist auch meine Vermutung.
So jemand gehört nicht zur Zielgruppe des Finanzamtes.
Da gibt es hier auf der Plattform noch ganz andere Kaliber.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 19:36
"Das ist sicher eine gute Idee, kommt aber scheints für einige hier nicht in Frage, weil man dann nicht mehr in Weltuntergangsfantasien schwelgen kann "
und eine willkommene Gelegenheit für Staats- und Politiker- Bashing....Verschwörungstheorien... usw.....
was da teilweise wieder im Netz abgeht...gruselig ...
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 19:43
und eine willkommene Gelegenheit für Staats- und Politiker- Bashing....Verschwörungstheorien... usw.....
was da teilweise wieder im Netz abgeht...gruselig ...
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06-01-2023 20:00
Also das Finanzamt wird mit Sicherheit erst mal alle in die Schublade werfen, dann Schütteln und dann wird ausgesiebt!
nach dem ersten sieben fallen erst einmal alle die die sagen wir mal in ihrer steuererklärung z.b.100000 € abgeben aber eigendlich 300000€ verkauft haben. ist eine art kontrolle ob das was angegeben wurde auch stimmt.
2 ) nach dem 2 sieben kommen die eines auf den Rüssel die meinen sie sind privat und massen an neuware verkaufen ohne gewerbe und ohne irgendwas
3) nach dem 3 sieben sind die fällig die sich z.b. in einem bereich bewegen wo eine schnelle Mark( €) zu machen ist. insbesondere Antiquitäten/ Schmuck usw.
4) zum Schluss kommen die ausgebeuten Harzer äh Bürgergeldbezieher die von der allgemeinheit leben es aber nicht angeben.
Und hat der Staat dann nicht genug Geld lässt er sich noch etwas einfallen , denn Heizkostenzuschuss, Renten, Krankenkassen und wer noch alles Geld und Unterstützung braucht .... muss ja irgendwo herkommen. Aber wichtig ist das solche Firmen wie der Große Fluss und egay kaum Steuern in diesem Land zahlen.
