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30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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26-01-2023 00:06 - bearbeitet 26-01-2023 00:09
Erwähnen Sie am besten noch "Minority Report", da kommen Sie schon ins Gefängnis, weil ein Programm voraussagt, dass Sie in Zukunft ein Verbrechen begehen werden!!
Dass kommt dem, was gerade in grossen chinesischen Städten mit ihrer 24-Stunden-Lückenlos-Überwachung passiert schon sehr nahe! Noch ein paar Datenbanken zusammenschalten und schon wird aus der Zukunftsphantasie Realität!
Neben "1984" von George Orwell, den man meist schon in der Schule gelesen hat, kann ich zum Thema noch folgende (SF-)Romane empfehlen, die vermutlich alle hier auf eBay secondhand zu finden sind:
1.) Dave Eggers: Der Circle
2.) Ortwin Ramadan: TROJA Komplott
3.) Marc Elsberg: Zero, sie wissen was sie tun
4.) Yves Grevet: Vront, was ist die Wahrheit?
5.) Andreas Eschenbach: NSA - Nationales Sicherheits Amt
6.) Iliya Trojanow: Angriff auf die Freiheit
7.) Dirk Köppe: Tribes Das Heim
8.) Theresa Hannig: Die Optimierer
9.) Eva Siegmund: Pandora - wovon träumst du?
10.) Christina Reetz: Frei im Kopf
(Erinnert etwas an Matrix mit Keanu Reeves)
Nach der Lektüre dieser Romane wird man vielleicht mal darüber nachdenken, was man preisgibt und was besser nicht!
Viel Spass! 😎
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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26-01-2023 00:47
Wobei die Straßen, Plätze und Bahnhöfe in China aber schön sauber sind in bestimmten Großstädten.
Dafür ist die Luft dann dreckig, na ja.
Aber ein gewisser Prozentsatz ist glücklich damit.
Ei was eine Umstellung für alle die Übergewichtigen, die mir so täglich überall von jung bis alt auffallen.
Wo man vor 30 Jahren über die entsprechenden Amis noch gelächelt hat, erscheint es nun wie ein Spiegel der vergangenen TV-Journalismus-Jahre auf unseren Straßen. Soviele dralle unbewegliche Kinder!
Da könnte so ein Punkte-Programm für Einkauf, Ernährung, Bewegung und tägliches Wiegen doch echt was bewirken, finden Sie nicht auch? Zumindest die Energiekosten für Fortbewegungsmittel auch in den Öffentlichen viel gerechter verteilen.
Die Pokalsammlung können Sie übrigens auch bequem erweitern auf 72 Stunden oder eine ganze Woche.
Stehen beide schon in meinem Schrank.
Und es gibt bestimmt noch größere Exemplare.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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26-01-2023 01:57
Und Rolex am Handgelenk?
Da müssen Sie wahrlich bald mit dem SEK des örtlichen FA rechnen!
Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume!
Vermutlich auch der näheren Verwandtschaft und der Freundin.
Ich hoffe, Sie haben für jeden Stein eine Einkaufsquittung und Herkunftsnachweis?
Und bei den Umsätzen wird vermutlich eine ganze Hundertschaft Polizei mit eingeschaltet, die keinen Stein auf dem anderen lassen! 😆
(Ironie off)
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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26-01-2023 06:48
"Fröhliches weiterdiskutieren! "
Diskussion mit Schwurblern? Ganz sicher nicht.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 10:58
Für interessierte Leser.
Gerade entdeckt, eBay hat zu dem Thema PStTG jetzt was veröffentlicht. Link ganz unten.
Identität bestätigen
Um bei eBay verkaufen zu können, müssen wir bei der Anmeldung Ihre Identität bestätigen. Außerdem kann es sein, dass wir Ihre Identität gelegentlich erneut bestätigen müssen. Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer angemeldet sind, müssen wir Informationen zu Ihrem Unternehmen sowie zu wirtschaftlich Berechtigten oder Geschäftsführern bestätigen.
eBay ist nach Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG) verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Wenn Sie in einem anderen EU-Land steuerlich gemeldet sind, geben die deutschen Steuerbehörden Ihre Daten an die zuständigen Steuerbehörden Ihres Landes weiter.
Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, wird eBay folgende Informationen übertragen:
- Gesamtumsatz aus allen Ihren Transaktionen des letzten Geschäftsjahres, hiervon werden abgezogen:
- An eBay gezahlte Verkaufsgebühren
- Jegliche Rückerstattung innerhalb des Berichtszeitraums
- Von eBay eingezogene Umsatzsteuer
Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben.
Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt:
Natürliche Personen (einschließlich Einzelunternehmer)
- Vor- und Nachname
- Anschrift des Wohnsitzes
- Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
- Geburtsdatum
- Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
- Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
- Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
- Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder gutgeschrieben wurden
- IdNr. (steuerliche Identifikationsnummer)
- Ihre steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern. Sie finden sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, auf Ihren Steuererklärungen oder in dem Brief der Finanzbehörde, in dem Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt wurde. Wenn Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
- USt-IdNr., falls vorhanden
Juristische Personen - Personengesellschaften
- Eingetragener Firmenname
- Anschrift des Firmensitzes
- Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
- Steuernummer (in einigen Ländern)
- Ihre Steuernummer besteht aus 10-13 Ziffern. Sie finden sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, auf Ihren Steuererklärungen oder in dem Brief der Finanzbehörde, in dem Ihnen die Steuernummer mitgeteilt wurde. Wenn Sie Ihre Steuernummer nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- Handelsregisternummer (falls vorhanden)
- Sofern vorhanden jede Betriebsstätte, durch die relevante Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union getätigt werden, wobei der jeweilige Mitgliedstaat anzugeben ist, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet
- Eine Betriebsstätte ist im Allgemeinen ein fester Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (d.h. der Verwaltungssitz, Filialen, Büros, Lager, Fertigungsstätten oder Werkstätten, Beschaffungszentren oder Verkaufsstätten), an dem Sie oder Ihr Vertreter Artikel bei eBay verkaufen. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
- Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Berichtszeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
- Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
- Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
- Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder gutgeschrieben wurden
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/als-verkufer-registrieren?id=4792
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 11:46
Sehr nett!
Ärgerlich nur, dass ich nirgendwo privat jetzt schon meine steuerliche Identifikationsnummer in mein bestehendes privates Verkäuferkonto einfügen kann.
Ich habe nicht nur eben schon überall gesucht und nichts gefunden. Hier kann ich nur gewerblich meine USt-Id einfügen: Mein eBay: Kontoeinstellungen
Unter "Personenbezogene Daten" existiert kein solches Feld:
War das nicht zu Beginn der Zahlungsabwicklung möglich?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Außerdem sähe ich da schon wieder eine ganze Reihe Probleme auf ebay und die privaten Verkäufer zukommen,
wenn man erst das Überschreiten gewisser Rahmenbedingungen dazu abwarten muss,
im Anschluss daran eventuell von ebay unter vorübergehender Verkaufssperre dazu aufgefordert wird,
und sich dann aufgrund einer nicht ganz unerwartet möglichen Fehlprogrammierung erst wieder wochenlang im Kreis dreht.
Vielleicht mag sich ja miriam@ebay oder patrick@ebay dazu äußern, ob und wann ebay auch den privaten Verkäufern schon im Vorfeld ermöglicht, diese dort aufgeführte IdNr (steuerliche Identifikationsnummer) nachtragen zu können.
Weil:
Ich habe ebay und meinem FA ggü. nichts zu verbergen und möchte das gerne schon im Voraus bewerkstelligen,
so wie ich mit der Erstellung neuer Angebote erst die komplett abgeschlossene Verifizierung zur ebay Zahlungsabwicklung abgewartet habe.
Da ich aus anderen privaten Gründen derzeit sowieso pausiere, kann ich mit neuen Angeboten auch gerne noch 2-6 Monate warten, bis die Möglichkeit zur Nachtragung der Steuernummer geschaffen ist. 😁
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 12:00
Also man kann sich gut vorstellen, daß dieses Feld IdNr. für PVK noch geschaffen wird. Das Gesetz ist knapp vier Wochen alt.
Evtl. dauert so ein Programmierprozeß etwas?
Und dann müßte eBay wirklich alle PVK dazu informieren und auch über die Konsequenzen, wenn jemand das nicht eintragen möchte.
Denn wenn dann vielleicht Gelder nicht ausgezahlt und Konten gesperrt werden, dann gibt es hier einen sprichwörtlichen Tsunami.
Dem sollte man vielleicht vorbeugen.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 13:00
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 13:47
Na ich bin gespannt, wie das hier weiter geht.
Glatte und vor allem zeitige und funktionierende Implemetierung eines Feldes für die ID, ich denke da auch an die App oder Tsunami am Ende des Jahres, weil alle aus allen Wolken fallen (samt Ebay 😎).
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 14:02
@sunrise1605 schrieb:
Na ich bin gespannt, wie das hier weiter geht.
Glatte und vor allem zeitige und funktionierende Implemetierung eines Feldes für die ID, ich denke da auch an die App oder Tsunami am Ende des Jahres, weil alle aus allen Wolken fallen (samt Ebay 😎).
Da ich mir sicher bin, daß man diesem Thread Aufmerksamkeit schenkt, werden sie das umsetzen.
Sie würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn plötzlich x-Verkäufer nicht mehr verkaufen könnten.
Das wäre dann ein sichtbarer Provisionsverlust für eBay. Das kann nicht im Sinn eines Unternehmens sein.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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27-01-2023 15:39
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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29-01-2023 10:50
@non-soli-cedit schrieb:
Haben die im Amiland auch so gehandhabt:)
Was genau?
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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29-01-2023 14:11
eine Steuerindendifikationsnummer hat jeder Bürger
bitte nicht mit der Umsatzsteuerindendifikationsnummer verwechseln 😉
im eBay Link steht es :
- USt-IdNr., falls vorhanden
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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29-01-2023 15:18
@ara_6549 schrieb:
Schon klar, wurde jedem Mensch mal zugeschickt. Aber findet er es auch wieder, wenn er es nie braucht?
kommt wohl darauf an, wie ordentlich derjenige ist...diese Nummer ist im übrigen auf jedem
Bescheid vom Finanzamt zu finden oder kann dort erfragt werden... und zumindest bei mir ist sie auf jeder Bezügemitteilung zu finden..... also doch wohl kein Problem....
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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29-01-2023 16:58
@ara_6549 schrieb:
Schon klar, wurde jedem Mensch mal zugeschickt. Aber findet er es auch wieder, wenn er es nie braucht?
Über das BZSt bekommt man es auch raus.
Und das hier finde ich interessant. Die FÄ oder das BZSt werden jeden ausfindig machen, der seine IdNr bei eBay vielleicht nicht angeben will.
Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern oder per Brief erneut anfordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann. Der Versand der IdNr an eine Anschrift, die nicht Ihrer Meldeanschrift entspricht, kann nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht (per Brief und mit einer Kopie Ihres Personaldokuments) erfolgen.
Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Diese ist Ihrem Finanzamt bekannt oder kann ermittelt werden.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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30-01-2023 03:45 - bearbeitet 30-01-2023 03:46
Es heißt "steuerliche Identifikationsnummer" und nicht Steueridentifikationsnummer!!
Und "indendifikations..." schon gar nicht!! Mit "id" am Anfang und mit "t" danach und nicht mit zweitem "d"!
Und es heißt auch "umsatzsteuerliche Identifikationsnummer" und nicht ...
Und beides heißt beim FA einfach nur "Steuernummer"!
Bitte erst lesen, dann lernen und dann weiter zum Besten geben!
Merke: so verbreiten sich Fehler!!
Genauso, wie es KEINE SMS oder SMSe gibt, den wofür steht SMS?
SMS steht für "Short Message Service" und über diesen werden "Short Messages" versendet.
In Deutsch: Kurznachricht oder Kurznachrichten!!
Also wenn schon Abkürzungen, dann entweder SM oder KN!
Oder hat da etwa jemand Hintergedanken!! 😁
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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30-01-2023 03:53
(Ironie off!)
George Orwell hätte seine helle Freude an 2023 gehabt!
Wenn er das geahnt hätte, hätte er seinen Roman "2023" genannt, aber weil es knackiger klingt vermutlich "2024". 😎
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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30-01-2023 09:20
Schreibfehler sind mir deutlich lieber als Schwurbelsammlungen besonderer Art. Die Schwurbelköpfe sind leider ein Fehler in sich und damit definitv gefährlich. Man sollte auch, wenn man schon Literatur und ähnliches hier zum Besten gibt, schon den genauen Kontext dazu benennen können und die besonderen Zustände genau in den Filmen und Büchern. Leider wird einfach nur irgendein herausgerissenes Zitat oder Buch oder Film in als Pseudobeispiel in die Runde geworfen und damit "Haaa, genauso ist es oder wird es" als Zustandsbild in der Runde zu fabulieren. Meister, da fehlt es bei Dir aber gehörig. Im Übrigen kenne ich Deine vielzitierten Filme und Bücher. Also erzähle nicht so viel Quark.
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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30-01-2023 09:27 - bearbeitet 30-01-2023 09:28
Na @collpar_de
wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen - allein der Murks mit der Grundsteuer zeigt doch schon, wie gläsern der Bürger wirklich ist - nämlich etwa so blickdicht wie zwei Meter massiver Stahlbeton.
Denn alles, was die Behörde im Grundsteuer-Formular abfragt, ist in verschiedenen Behörden an Daten schon gespeichert. Aber dank des digitalen Entwicklungslandes Deutschland und dem dazu gehörigen Datenschutz dürfen die Daten nicht untereinander ausgetauscht werden, selbst wenn sie es könnten, was aber eben auch nicht der Fall ist. Selbst länderintern verwenden Behörden der selben Abteilung immer noch inkompatible Software, die normale Polizei verwendet andere Programme als das LKA im gleichen Bundesland, ganz zu schweigen von der Bundespolizei oder anderen Bundesländern. Bei der Polizei Hamburg verwenden sogar die die jeweiligen Asservatenkammern andere Software als die Kriminalpolizei oder die Bereitschaftspolizei. Ganz modern werden schon Strichcodes dort verwendet, die aber im Protokollsystem der sonstigen Polizei nicht eingelesen werden können, da muss der bearbeitende Polizist tatsächlich dann in seinen Bericht die 32stellige Identifikationsnummer manuell eintippen.
Aber klar, George Orwell lässt grüßen, Big Brother is watching you..... da frage ich mich ehrlich, wie es dann sein kann, dass wir mittlerweile fast jeden Tag Nachrichten über irgendwelche Messerstechereien lesen müssen, aber nur in einem Drittel der Fälle überhaut die Täter gefasst werden - in der Regel weil Augenzeugen diese festhalten und die Täter sich selbst stellen. Aber ich vergaß ja, der angebliche Überwachungsstaat richtet sich nur gegen die eigenen, gesetzestreuen Bürger. Zugereiste geniessen da ja Narrenfreiheit.....🙄
Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
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30-01-2023 10:34
Faszinierend, welch ein Aufstand um ein Gesetz gemacht wird, was im Endeffekt nur eine langjährige Gesetzgebung zu mehr Effektivität verhelfen soll - gäbe es in D eine Steuerehrlichkeit von annähernd 100 Prozent, wäre so eine Maßnahme wohl nie vom Parlament verabschiedet worden.
Ob die beschlossenen Grenzwerte realistisch sind, lasse ich mal dahin gestellt - doch Mitleid mit den richtigen Hardcore-Priwerblichen empfinde ich in diesem Fall überhaupt nicht !
