Steuertransparenzgesetz - klartext für private

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
14-12-2023 23:29
Heißt, ich kann von meinen gebrauchten Sachen, insbesondere den Spielzeugen meiner Kinder, so viel verkaufen, wie ich möchte. Wenn bei einer Auktion mehr erzielt wird ist es ein Glücksfall.
Jetzt zu meiner Frage: Zählen Sammelsachen zu Antiquitäten? Ich sammel Videospiele und Konsolen und will mich von einigen Sachen trennen. Habe die schon mehrere Jahre, also nix in den letzten 3 Jahren gekauft. Ist aber i.d.R. Nicht älter als 10 Jahre (nur selten älteres). Dazu hab ich noch einige Playstation 2 Spiele, die ich aufgrund der Masse einfsch nie gezockt habe und darum noch verschweißt sind,also im Prinzip Fabrikneu, aber halt vor Jahren mal bei real gekauft in den abverkaufen von Pyramiden-Titel und so. Sind noch alles wie gekauft aber hätte ich jahrelang im Regal. Ist das Neu, Gebraucht oder Antiquität?
Und wenn ich die Sachen der kinder aus 12 Jahren und die Sammelsachen aus 36 jahren verkaufen will, ist ebay als Privatverkaufer die richtige Plattform?
Theoretisch kann ich ja auch ein Angebot für hundert gebrauchte Spiele machen oder eben hundert einzelne Angebote mit den einzelnen Videospielen. Ich weiss nicht was besser wäre. Möchte mich auch von dvds trennen, die ich teilweise durch die bluray Version ersetzt habe. Dazu hab ich noch VHS Kassette aus meiner Kindheit.
Wie würdet ihr das verkaufen? Als "Paket" oder alles einzeln damit jeder potenziell das kaufen kann was er auch will/sucht?!
Danke für eure Meinungen.
Betreff: Steuertransparenzgesetz - klartext für private
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
15-12-2023 18:29
@alter-kram schrieb:
...
Jetzt zu meiner Frage: Zählen Sammelsachen zu Antiquitäten?
Kommt auf den Einzelfall an. 10 Jahre alte Videospiele ud Konsolen z.B. werden nicht als "Antiquitäten" bezeichnet.
... noch verschweißt sind,also im Prinzip Fabrikneu, aber halt vor Jahren mal bei real gekauft in den abverkaufen von Pyramiden-Titel und so. Sind noch alles wie gekauft aber hätte ich jahrelang im Regal. Ist das Neu, Gebraucht oder Antiquität?
Eigenschaft: "gebraucht".
Erklärungen wie "neuwertig" oder "unbenutzt", "in OVP" etc. gibt man dann im Erklärungstext und der Artikelbeschreibung an.
Und wenn ich die Sachen der kinder aus 12 Jahren und die Sammelsachen aus 36 jahren verkaufen will, ist ebay als Privatverkaufer die richtige Plattform?
Kommt auf Einzelheiten wie Wert, Art der Ware und andere Eigenschaften an.
Du liest doch hier im Forum mit und solltest die möglichen Probleme kennen, die auf einen VK zukommen können.
Theoretisch kann ich ja auch ein Angebot für hundert gebrauchte Spiele machen oder eben hundert einzelne Angebote mit den einzelnen Videospielen. Ich weiss nicht was besser wäre. ...
... Wie würdet ihr das verkaufen? Als "Paket" oder alles einzeln damit jeder potenziell das kaufen kann was er auch will/sucht?!
Auch das ist eine Frage der eigenen Abwägung von jeweiligem Aufwand mit erwartbarem Erlös. Und am Ende auch wieder von der Art der Ware, die man ggf. in Konvoluten zusammenzufassen gedenkt.
Den geringsten Aufwand (u.a. zeitlich) bietet der Verkauf in Konvoluten, aber auch möglicherweise einen etwas geringeren Ertrag in Relation zum Einzelverkauf.
Ich staune etwas, diese Art der Fragestellungen hier von Dir zu lesen, nachdem Du doch hier im Forum schon einige Male zu verschiedenen Themen sehr ...meinungsstark aufgetreten bist, für Deine eigenen, relativ simpel zu beantwortenden Fragen aber Feedback erfragst. Das aber nur nebenbei. Und gern geschehen.
Betreff: Steuertransparenzgesetz - klartext für private
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
15-12-2023 19:02
Was genau ein Antiquität bezeichnet, lässt sich sicher im Internet herausfinden, @alter-kram .
Rechtsberatung kann und darf dir hier Niemand geben.
Wenn du Bammel beim Verkaufen hast, dann lass es sein oder verkaufe maximal 29 Artikel mit einem Gesamtpreis unter 2000 Euro im Jahr.
Betreff: Steuertransparenzgesetz - klartext für private

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
18-12-2023 17:24 - bearbeitet 06-09-2024 12:01
Hallo @alter-kram! Zwar dürfen auch wir von eBay dir keine Rechtsberatung geben. In unserem Verkäuferportal gibt es jedoch die Möglichkeit, sich weiter zu informieren 🙂.
[Update 06.09.2024: Beratungstermine derzeit nicht verfügbar, daher Inhalt entfernt.]
Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG)
Liebe Grüße
Miriam
