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09-10-2024 10:50
Hallo liebe Community
Ich blicke noch immer nicht durch, wieviel ich in Ebay als privater Verkäufer verkaufen kann oder darf.
Ich bin Rentner, muss bald von einem Haus in eine Wohnung umziehen und habe dieses Jahr angefangen, mich von vielen Hobby Sachen zu trennen, wegen Platzmangel und natürlich auch Geldbedarf.
Im Frühjahr diesen Jahres veräusserte ich in Ebay Hobby/Sammler Sachen für ca. 4500€.
Es waren alles Produkte mit denen ich Miese gemacht habe, als keinen Gewinn, wie Elektronik, Amateurfunk, Schallplattensammlung, H0 Modelleisenbahn, usw., usw. Ich musste Ebay daraufhin meine Steuernummer melden.
Es kann doch nicht sein, wenn ich private Dinge verkaufe und ca. 20-30% Verlust einfahre, dann auch noch Steuern zahlen zu müssen oder?
Man darf doch auch ein gebrauchtes Auto für einige tausend Euro verkaufen. ohne dass man Steuer zahlen muss. Hier sind es halt mehr Produkte.
Ich hätte heuer noch einiges zu veräußern, Modelleisenbahn, Elektronik, Bücher usw., habe aber jetzt Angst belangt zu werden.
Habe alle meine Produkte die ich verkauft habe, gelistet, wo auch die Verluste zu ersehen sind.
Kann mich vielleicht jemand aufklären. Wäre echt toll. wenn ich mal Klarheit bekommen könnte.
Viele Grüße
Werner
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Betreff: Wieviel darf ich in Ebay als privater Verkäufer verkaufen?

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10-10-2024 16:04
@werner58
Frage doch einfach einen Fachmann, der kann es genau sagen. Also Steuerberater, Hilfeverein, Finanzamt oder vergleichbare. Nur die können eine rechtssichere Auskunft geben, auch hinsichtlich Umpfang und Menge des Verkaufs. Das sollte man sich in Schriftform dokumentieren lassen. Hier sind es Ratschläge und nicht verbindlich. Jeder Fall ist anders.
Ich verkaufe beispielsweise Artikel zu einem geringeren Preis als sie ursprünglich gekostet haben, mache damit dennoch Gewinn und zahle darauf Steuern. Jedoch kaufe ich die auch ein und bin so von vornherein gewerblich.
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09-10-2024 10:54
Eigentlich kann man verkaufen soviel man will solange einen ebay nicht auffordert ein Gewerbe anzumelden wenn die Verkäufe darauf hindeuten.
Allerdings muss ebay ab 30 Verkäufen oder ab 2000 € pro Jahr an die Finanzbehörden melden und was die daraus machen weiß hier niemand.
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09-10-2024 10:55
Tagchen @werner58 du darfst soviel verkaufen, wie ebay dir mit einem Limit gestattet. Sollte ebay meinen, dass du dich gewerblich anmelden müsstest, kannst du das tun oder dann nicht weiter verkaufen.
Was Steuern und Meldungen angeht, kannst du hier nachlesen
und ggfs. möchte ebay deine Steuer ID, was die Meldepflicht angeht.
Alles weitere kannst du bitte genauestens bei einem Steuerberater deiner Wahl erfragen.
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09-10-2024 11:11
Ich danke euch für eure Antworten.
Also Ebay hat ja schon mal meine Steuer ID verlangt. Das war im April, seitdem nichts mehr gehört.
Also seitens von Ebay könnte ich weiter verkaufen.
Aber die Steuer, wie immer das leidige Übel.
Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass wenn man keine Gewinne bei seinen Verkäufen macht, sondern nur Verluste, man dafür Steuern zahlen muss.
Ich habe leider keinen Steuerberater, vielleicht finde ich trotzdem noch Antworten bez. der Steuer im Netz.
Eventuell rufe ich mal direkt im Finanzamt an.
Es reicht ja schon, dass ich meine Rente, Rentenversicherung, usw. versteuern muss, nun vielleicht auch noch meine Verluste .
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09-10-2024 11:14
Viel Spass, mich hat die Entscheidung von EBay meinen Sammlungsverkauf als Gewerblich zu sehen viele tausend Euro gekostet. Hoffe du verkaufst langsam und wenig dann kannst du es laenger machen, bei mir war nach 6 Monaten nichts mehr moeglich.
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09-10-2024 11:22
Also Ebay hat diese Entscheidung gefällt, nicht das Finanzamt?
Also ich glaube, ich lasse weitere Verkäufe sein.
Habe keine Lust meinen eh schon vorhandenen Verlust noch zu Vergrößern.
Wenn einer eine private Hobby Sammlung veräussert, dies als gewerblich anzusehen, ist in meinen Augen einfach eine Frechheit.
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09-10-2024 13:23
Hallo Lothar
Was sagst du zu diesem Urteil:
Der Gewinn aus dem Verkauf einer über Jahre zusammengetragenen privaten Sammlung ist nicht einkommensteuerpflichtig. So hat es der Bundesfinanzhof (die höchste deutsche Gerichtsinstanz auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020[1] deutlich gesagt.
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09-10-2024 13:57 - bearbeitet 09-10-2024 14:00
Hi werner58
Die Gewinne aus über Jahre zusammengetragenen Sammlungsgegenständen können schon deshalb nicht einkommensteuerpflichtig sein, weil hier eine sog. Veräußerungsfrist von einem Jahr besteht, ab der alle solche Gewinne steuerfrei sind.
Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, ob Deine Verkäufe ggf. als gewerblich eingestuft werden.
Ob Du mit Deinen Verkäufen evtl gewerblich handelst, hat mit den erzielten Gewinnen oder Verlusten zunächst überhaupt nichts zu tun.
Gewerblich wird es erst, wenn bestimmte (ziemlich schwammige) Bedingungen erfüllt sind:
- Regelmäßiger Verkauf über einen längeren Zeitraum hinweg (Nachhaltigkeit)
- An- und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht. Wohl gemerkt, gemeint ist die Absicht Gewinne zu erzielen.
Wenns nicht klappt und Du erzielst nur Verluste, bist Du trotzdem gewerblich.
- Teilnahme am wirtschaftliche Verkehr. Gemeint ist damit, dass Du irgendwie in die Öffentlichkeit wirkst,
um Deine Sachen zu verkaufen.
Eine genauere Definition gibt es leider nicht.
Dass die Gewerblichkeit völlig unabhängig von der Höhe der Einnahmen ist zeigt folgendes Beispiel:
Angenommen, Du verkaufst einen Van Gogh für 80 Mio, den Du vor 2 Jahren für 60 Mio gekauft hast
dann hast Du zwar 20 Mio Gewinn gemacht, aber bezahlst keinen Cent Steuer,
denn das ist ein dann ein "privater Veräußerungsgewinn" und hierfür gilt eine Veräußerungsfrist von einem Jahr, ab der der Verkauf steuerfrei ist. Hättest Du den Van Gogh nach einem halben Jahr verkauft, wären 20 Mio mit der Einkommensteuer zu versteuern gewesen.
Und natürlich ist es auch keine gewerbliche Tätigkeit wenn Du ein einziges Mal einen Gegenstand aus Deinem Privatvermögen verkaufst.
Wenn Du das aber regelmäßig zweimal pro Jahr machst, wird das Finanzamt sofort sagen, Sie betreiben einen hochprovitablen Kunsthandel, und das ist dann natürlich gewerblich.
Die Gesetzeslage ist so ungenau definiert, dass die Frage der Gewerblichkeit sehr häufig von Gerichten
entschieden werden muß.
Und ebay lebt ohnhin in einer eigenen Blase, was die entscheiden hat in der Regel wenig mit deutschen Gesetzen zu tun.
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09-10-2024 14:29
Sorry, langsam schwirrt mir der Kopf
Wie schon in meinem Eingangsposting gesagt, ich veräussere ausschliesslich private Hobbysachen, mit denen ich ausschliesslich Verluste einfahre, ohne jeglichen Gewinn.
Ob ich jetzt ein Fahrzeug ( Einkaufspreis 15000) zu 12000€ veräussere oder 100 Modelleisenbahnen ( Einkaufspreis 15000€) zu 12000€ bleibt sich doch gleich. In jedem Fall mache ich 20% Verlust.
Erstens ist das nicht gewerblich und zweitens mache ich keinen Gewinn.
Vielleicht kann ich ja Infos direkt vom Finanzamt bekommen.
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09-10-2024 14:45
Und ich habe gesagt, dass die Gewerblichkeit völlig unabhängig von Gewinn oder Verlust ist.
Und deshalb ist es auch nicht egal, ob Du nun einen Verkauf für 15.000 Euro machst oder
100 Verkäufe zu 150 Euro.
Es kommt eben auf die Art und die Häufigkeit der Verkäufe an.
In Deinem Fall würde ich sagen, wenn Du Deinen ganzen Bestand an privaten Sammlergegenständen
in ganz wenigen Auktionen einstellst und damit dann in ein paar Wochen fertig bist, dann wird Dir
niemand gewerblichen Verkauf vorhalten können (nur meine Meinung).
Und privat hast Du natürlich auch nichts zu versteuern, selbst wenn Du einen Riesengewinn einfahren würdest, denn die Veräußerungsfrist (früher Spekulationsfrist) ist längst vorbei, und damit alles steuerfrei.
Wenn Du das aber über Jahre und Jahre betreiben willst, dann kann schon mal ein gewerblicher Händler auf die Idee kommen, Dich abzumahnen, weil Du im Grunde nichts anderes machst als er - nur eben "privat".
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09-10-2024 14:47
Ups, Hab wieder vergessen aus meinem Ankaufsaccount umzustöpseln, weil ich gerade beim Einkaufen (bieten) war.
frankmarken = lenker.de 'LOL'
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09-10-2024 14:49
Danke, das gibt mir eigentlich wieder Mut 9 N Spur Lokomotiven einzustellen, obwohl ich halt im April ( innerhalb von 10 Tagen ) Hobbysachen im Wert von ca. 4000e veräussert habe...mit (erheblichem) Verlust natürlich
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09-10-2024 15:05
Wie gesagt Hobbysachen für 4000,- Euro sind kein Problem
(denk an Deinen Van Gogh für 80 Mio - der ist auch kein Problem 'g')
9 gleichartige Lokomotiven vielleicht schon wieder.
Braucht man nur für sein Hobby 9 gleichartige Lokomotiven?
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09-10-2024 15:09
Ich hab doch nichts von 9 gleichartigen gesagt. Es sind natürlich verschiedene, Dampf, Elektro, Diesel usw.
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09-10-2024 15:27
Ach so,
ich bin ja grundsätzlich der Meinung, dass echte Privatsammler irgendwann auch verkaufen dürfen,
egal in welcher Höhe. Schließlich handelt es sich um reines Privateigentum, das mit bereits versteuertem Geld gekauft wurde.
Wenn sie es nicht selbst machen, dann machen es halt ihre Erben, und die
müssen auch ihre Erbschaft verkaufen dürfen, ohne dass sie gleich ein Gewerbe anmelden.
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09-10-2024 15:49
Vollkommen richtig
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09-10-2024 17:33
@werner58 schrieb:Hallo Lothar
Was sagst du zu diesem Urteil:
Der Gewinn aus dem Verkauf einer über Jahre zusammengetragenen privaten Sammlung ist nicht einkommensteuerpflichtig. So hat es der Bundesfinanzhof (die höchste deutsche Gerichtsinstanz auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020[1] deutlich gesagt.
Eben und du machst doch aber gar kein Gewinn, also trifft das so oder so nicht auf dich zu.
Du solltest halt schauen, dass es nicht zu viele einzelne Angebote werden.
Vielleicht kannst du einige Artikel im Konvolut verkaufen.
Wobei es hier private Verkäufer mit angeblichen Sammlungsauflösungen gibt, die tausende!!! Angebote online haben und das schon viele Jahre, völlig unbehelligt. Oft Briefmarken- Postkartensammler, also Artikel, wo der einzelne nicht unbedingt arg wertvoll ist.
Das Problem mit den Sammlern wird in den nächsten Jahren noch stärker werden, kommen die doch alle in ein gewisses Alter.
Die Jungen sammeln ja nur Likes.
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09-10-2024 18:12
Eigentlich ist es ja keine Sammlung. Es sind Lokomotiven, bzw. Wagons , die man für den Betrieb einer Eisenbahnanlage genutzt hat.
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10-10-2024 16:04
@werner58
Frage doch einfach einen Fachmann, der kann es genau sagen. Also Steuerberater, Hilfeverein, Finanzamt oder vergleichbare. Nur die können eine rechtssichere Auskunft geben, auch hinsichtlich Umpfang und Menge des Verkaufs. Das sollte man sich in Schriftform dokumentieren lassen. Hier sind es Ratschläge und nicht verbindlich. Jeder Fall ist anders.
Ich verkaufe beispielsweise Artikel zu einem geringeren Preis als sie ursprünglich gekostet haben, mache damit dennoch Gewinn und zahle darauf Steuern. Jedoch kaufe ich die auch ein und bin so von vornherein gewerblich.
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13-10-2024 21:17
1231 Angebote als Privatperson ist schon ganz schön ordentlich.
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