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Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verzeichnen?

Hab nur ich das Gefühl, dass das Einstellen von gebrauchten Artikeln durch gewerbliche Händler rückläufig ist.

Eine Verunsicherung ist wohl zu verzeichnen, schon alleine deshalb, dass bisher sich keine rechtliche Beratung sich konkret dazu äußern möchte, welche konkrete Artikel ohne Hersteller oder Altersnachweis rechtssicher eingestellt werden können. Es gibt nur schwammige Aussagen mit Gesetzesauszügen sowie Aussagen über: 

" Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte in kommender Zeit urteilen werden. " 

Vieler meiner Händlerkollegen beschränken sich auf Antiquitäten Bücher Zeitschriften und Postkarten.

Wenn das der Sinn des Gesetzes war, im großen Stil bei Beräumungen alles wieder in den Container zu schmeißen, dann sehe ich das als Rückschritt.

Wir reden über Nachhaltigkeit und Umweltschutz, erreichen jedoch genau das Gegenteil des Gewollten.

Ich muss überlegen Antiquität, Sammelstück , ist der Hersteller bekannt, Internetseite vorhanden, Produktbegleitschreiben Gebrauchsanweisung vorhanden.... ect.

Da werf ich doch lieber weg oder kauf gar nicht erst ein, um dies alles zu umgehen. 

Die einzigen die es wahrscheinlich wieder freut, werden die Abmahn Anwälte sein, die jetzt schon fleißig die Stifte spitzen.

Festzuhalten ist, das ich derzeit genau so handel, Postkarten und wo man sich bei Artikeln ein wenig sicher fühlt, einzustellen.

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9 ANTWORTEN 9

Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

Moin @19master71 ,

 

ich kann das Thema nur hier bei Ebay beurteilen.

 

Und hier liegt es nicht nur an der rechtlichen Unsicherheit der gesamten Situation, sondern vor allem an der Unfähigkeit oder auch Unwilligkeit Ebays, den Händlern die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben.

 

So sind von vielen Händlern seit Juli vergangenen Jahres etliche Piktogramme und Sicherheitshinweise an Ebay gemeldet wurden, die seitens der Hersteller beim Verkauf älterer Produkte auf der Verpackung angebracht wurden. 

 

Ebay hat es tatsächlich geschafft, die Anzahl der Piktogramme von 2 auf 4 zu erhöhen. Für einen Weltkonzern nicht schlecht 🤣

 

Ich selbst habe zum Beispiel ca 1000 Wiking-Artikel auf Lager, die ich hier nicht anbieten kann, da Wikings eigene Sicherheitshinweise wie folgt sind:

 

- Nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet

- Nicht für Kinder unter 8 Jahren geeignet

 

Da aber Ebay nun fordert, entweder einen Sicherheitshinweis oder ein Piktogramm anzugeben (bei der Einzelbearbeitung) kann ich diese Artikel nicht mehr bei Ebay einstellen.

 

Ob Ebay hier noch einmal die Kurve kriegt, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht mag uns miriam@ebay  mal Informationen teilen, ob in den nächsten Wochen / Monaten noch irgendwelche Änderungen / Erweiterungen seitens Ebay zu erwarten sind.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

Ach ja ich hab ja noch vergessen, dass man sich selbst als Hersteller angeben kann, sollte dieser nicht gegoogelt oder angegeben werden können.

Die rechtlichen Hintergründe diesbezüglich scheinen manche, die das machen, wohl nicht zu kennen.

Meiner Meinung nach hafte ich dann für sämtliche Schäden mit meinem Privatvermögen. 

Das hab ich auch hier bei Ebay als Ratschlag gelesen. Hoffe das kann einer entkräften.

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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

@petersmodellbahnstuebchen 

 

Peter,

 

dafür hatte ich im vergangenen Jahr mal einen Thread, mit Quellen für kostenlose Piktogramme.

Die Grafikabteilung muss die im Zweifel nicht einmal neu erstellen. Alles in einer einfachen Photoshop-Vorlage untergebracht, angepasst und hier den Verkäufern zur Verfügung gestellt.

 

Durch die nationale Normung könnte die Arbeit auch ein Franzose, Spanier, Italiener oder sonst wer im Hause eBay übernehmen.

 

Zur Not, wenn die Arbeitskraft nicht reicht ... einen Externen beauftragen.

 

Ich setze mich einmal mit Cola und Popcorn zu Euch auf die Couch und beobachte, wie der „Film“ weitergeht. Alternativ könnte ich auch Schnee schaufeln gehen. 😞

 

Schöne Gruß an Deine Lieben

 

Thomas

 

 

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

@ttd4it 

 

Moin Thomas,

 

bei uns braucht man zur Zeit zum Glück noch keinen Schnee schaufeln, also eher Popcorn und Flens oder Cola auf der Couch.

 

Deinen Thread im vergangenen Jahr habe ich auch gelesen. Aber wenn Ebay meint, die angebotenen Piktogramme und Sicherheitshinweise reichen aus, dann müssen wir uns damit abfinden und nach Alternativen suchen. Ich halte es so, wenn Ebay diese Artikel nicht will, dann bekommen es halt andere Plattformen. Das ist eine Entscheidung von Ebay und nicht meine. Ob diese Artikel irgendwann zurück kommen oder andere ihne folgen wird die Zukunft zeigen.

 

Liebe Grüße aus Grönwohldshorst nach Helmstedt

 

Dagmar, Mila, Pacco und Peter

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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

@petersmodellbahnstuebchen 

 

Zumindest gehen uns die Themen nicht aus, bei unserem kleinen Stammtisch. 🙂

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

Das Urteil: Herstellerangaben nicht irreführend

Im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 27. September 2024 (Az.: HK O 15/23) wurde entschieden, dass sich ein Unternehmen zurecht als Hersteller bezeichnen darf, wenn es die gesetzlichen Bedingungen, die bisweilen sogar zur Pflicht werden, erfüllt. Die Nennung der Herstellereigenschaft stellt keine irreführende geschäftliche Handlung dar, wenn das Unternehmen das betreffende Produkt nicht selbst herstellt, sondern nur vertreibt.

Grundlage war folgender Fall: Ein Unternehmen bezeichnete sich in der Werbung und auf dem Produkt als „Hersteller“, obwohl die Firma den Artikel nicht im wortwörtlichen Sinne hergestellt hat, sondern dies durch einen Dritten anfertigen ließ. Das Gericht sah jedoch keine Irreführung darin, auch wenn das Unternehmen tatsächlich keine Produktion durchführt. Wer sich also an die rechtlichen Vorgaben hält, und sich aufgrund dessen als Hersteller angeben muss, macht sich nicht angreifbar.

Das Urteil verdeutlicht aber auch, dass Händler sich dem Ernst der Lage bewusst sein müssen, die eine Zuordnung als Hersteller noch auslöst. Als reine Vertreiber müssen Unternehmen die Pflichten eines Herstellers übernehmen. Dazu gehören Produkthaftung, die Bereitstellung technischer Dokumentationen und das Einhalten von Sicherheitsstandards. Für den Online-Handel bedeutet das: Eine gründliche Prüfung der eigenen Rollen und klare Kennzeichnung sind unerlässlich, um Abmahnungen zu vermeiden.

 

Na dann mal gute Nacht

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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/gpsr-irrefuehrend-mich-hersteller-angebe-obwoh...

 

Hier scheint ja alles in Butter zu sein, bei dieser regen Beteiligung und Wortmeldungen.

Wir kommen also unserer Verantwortung demnächst nach und füllen wieder die Cotainer mit verkaufsfähiger Ware. 

Hoch lebe der deutsche Umweltschutz.

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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

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Betreff: Ist durch GPSR ein Rückgang der Angebote von gebrauchten Artikeln durch Gewerbliche zu verz

Was uns betrifft bezieht sich der Rückgang auch auf "Neue" aber schon länger gelagerte Artikel oder Artikel wo sich die Vertriebswege geändert haben oder gar der Hersteller-Name wurde verkauft......

Diese Waren sind nicht  mehr rechtlich sicher einstellbar.

Davon waren-sind die meisten von uns über Ebay angebotenen Artikel betroffen und wir hatten daher unser Shop-Abo im Dezember beendet.

Solange es bei Ebay keine Möglichkeit gibt zu makieren dass diese Artikel vor inkrafttreten der GPSR auf den Markt gelangt sind und damit nicht diesen Bestimmungen unterliegen wird es auch so bleiben.

Das Risiko einer Abmahnung durch irgendeinen KI-gesteuerten Juri ist einfach zu groß.

 

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