abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Also, ich habe inzwischen die Bausteine in den Artikelbeschreibungen gefunden.

Jedoch habe ich diesbezüglich auch noch Fragen.

Ja. Die Angaben gebündelt in den Artikelbeschreibungen hinterlegen.

Das wäre definitiv von Vorteil.

Man sitzt sonst bei 400 Angeboten 14 Tage an der Umsetzung.

Was ist mit Auftraggebern? Zum Beispiel:

Max Mustermann erteilt einen Auftrag, außerhalb der EU,

zur Produktion von irgendwelchen Produkten, die

dann innerhalb der EU in den Verkauf kommen sollen. 

Welche Person ist Max Mustermann denn dann, und

kann er als EU verantwortliche Person angegeben werden?

Nachricht 1 von 54
Neueste Antwort
53 ANTWORTEN 53

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Noch nicht einmal die simpelsten Fragen werden einem hier beantwortet.

Ich sehe schon kommen: Ab Dezember wird die Hälfte der Angebote hier gesperrt.

Nur noch die Großunternehmen werden hier präsent sein.

Weil man hier keine Antworten bekommt.

Nachricht 2 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Das ist hier nicht meine Plattform.

Deshalb sollte man hier auch eine kostenlose Rechtsberatung erhalten.

Nicht immer nur kassieren, sondern auch einmal um seine Schäfchen kümmern.

Bald sind die nämlich sonst alle gesperrt!

Nachricht 3 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Ich kann meinen Kram auch aufm Trödelmarkt verkaufen.

Da stellt mir niemand dumme Fragen über irgendwelche Produktsicherheiten.

Nachricht 4 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Hallo @vinland-discount 

Informationen zur Produktsicherheit gebündelt hinzufügen:

  1. Erstellen Sie mehrere neue Angebote oder wählen Sie eine Gruppe vorhandener Angebote aus, um Sie zu bearbeiten.
  2. Markieren Sie die Kontrollkästchen auf der rechten Seite für die Angebote, denen Sie Angaben zur Produktsicherheit hinzufügen möchten.
  3. Wählen Sie im Dropdown-Menü Gebündelt bearbeiten die Option Produkthinweise.
  4. Wählen Sie im Bereich Produkthinweise die Option Produktsicherheit aus.
  5. Wählen Sie das Optionsfeld neben Ändern in.
  6. Wählen Sie bis zu 4 Bildsymbole und bis zu 8 Hinweise.
  7. Sie können auch unter Ergänzende Angaben weitere Angaben hinzufügen (bis zu 120 Zeichen). Das Textfeld unterstützt keine URLs. Wenn Sie einen Link zu weiteren Details hinzufügen möchten, müssen Sie Ihre Artikelbeschreibung entsprechend aktualisieren.
  8. Falls mehr Piktogramme oder Hinweise erforderlich sind, können Sie Ihrem Angebot ein Bild hinzufügen, um die entsprechenden Angaben zu Gefahrstoffen (Gefahrenpiktogramme und Hinweise) anzuzeigen.
  9. Sobald das Angebot eingestellt ist, werden die Sicherheitsinformationen auf der Artikel anzeigen-Seite unter der Artikelbeschreibung und über den Verkäuferinformationen angezeigt.

Es wird entweder der Hersteller genannt oder die EU verantwortliche Person, das kann z.b. der Importeur sein. Bereitstellung von Kontaktdaten und Benennung von Verantwortlichen gemäß internationalen Vorschrifte... 


Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) 

Eine Rechtsberatung können wir dir nicht ermöglichen. Da würden wir deinen Anwalt des Vertrauens empfehlen. 

 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 23.03 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 5 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Hallo @vinland-discount 

 

etwas vergessen, was gerade wohl nicht geht, ist mehrere Dokumente gebündelt hinzufügen. 
Sprich, wenn du 10 bearbeitest, geht wohl nur 1, das wurde schon intern geflaggt. 

 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 23.03 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 6 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Was für Dokumente?

Man braucht wohl kaum ein Dokument um sich eine

Mütze aufm Kopf zu setzen oder sich einen Schal umzuhängen.

Ich importiere meine Waren selbst.

Muss ich jetzt mich als Importeuer angeben weil die Hersteller nicht in der EU präsent sind?

Nachricht 7 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Ich verstehe bloß chinesisch. Wozu braucht jemand ein Dokument?

Kann doch nicht sein, dass niemand weiß wie man sich eine Mütze aufm Kopf setzt.

Nachricht 8 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Was die Hersteller in der EU betrifft. Das ist alles kein Problem.

Wie soll man jedoch Hersteller außerhalb der EU ermitteln?

Die kann man ja nicht einmal angeben weil die hier nicht präsent sind.

Dokumente. Wozu Dokumente? Es kauft doch niemand eine Mütze

und weiß anschließend nicht wie er sie sich aufsetzen soll. 

Nachricht 9 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Es wird entweder der Hersteller genannt oder die EU verantwortliche Person, das kann z.b. der Importeur sein. Bereitstellung von Kontaktdaten und Benennung von Verantwortlichen gemäß internationalen Vorschrifte... 

 

Ich importiere meine Waren selbst. Es gibt keine Dritten und auch sonst niemanden in der EU

Es gibt nur mich und meine Partner bzw. Hersteller außerhalb der EU

Nachricht 10 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Ich werde Annalena in Berlin als EU verantwortliche Person angeben.

Die hat sich diesen Unsinn immerhin ausgedacht und dann soll sie Verantwortung übernehmen

Nachricht 11 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Du bist dann die Importeurin und damit der "Ersatz-"Hersteller, weil du die Waren erstmalig zum Verkauf in der EU anbietest.

Anleitungen/Hinweise können z.B. ein Waschetikett sein, Plastiktüten Erstickungsgefahr, Spielzeug/Plüschtiere benötigen CE usw.

 

Zwischenzeitlich sind wir bei einem Niveau angekommen, wo man davon ausgehen kann, dass wer diese Hinweise braucht, nicht in der Lage ist diese Hinweise überhaupt zu lesen.

 

Nein, das hat sich die EU ausgedacht, die wollten wohl die Flut an Billigprodukten von Ali und eBay eindämmen und haben das Gegenteil erreicht: den EU-Handel torpediert.

 

Bring schonmal dein Privatvermögen in Sicherheit, Abmahnanwälte werden das bei jedem Händler ausschlachten.

 

Wie immer persönliche Meinung, keine Rechtsberatung!

Nachricht 12 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Das ist genau das was ich meinte: "Welche Dokumente" 

Da bekommt man dann keine Antwort.

Soll ich meine Kontoauszüge hochladen, oder welche Dokumente?

 

Nachricht 13 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

und weshalb soll ich, derjenige der die Waren selbst importiert hat,

meine Kontaktdaten nochmals bei eBay hinterlegen?

Die stehen doch alle schon im Impressum.

Bei 60 bis 75% muss ich jetzt erneut meine Kontaktdaten hinterlegen?

Das ist doch alles Humbug! Wenn ein Kunde sich wegen irgendetwas

beschwert dann telefoniert der Kunde doch nicht durch ganz Europa,

sondern wendet sich zuerst an die Person, bei der man gekauft hat.

Das ganze Gesetz ist Humbug! 

Nachricht 14 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Das ist kein Produktsicherheitsgesetz, sondern ein Gesetz

mit Sicherheit gegen Produkte und gegen den Inverkehrbringer!

Nachricht 15 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung


@vinland-discount  schrieb:

und weshalb soll ich, derjenige der die Waren selbst importiert hat,

meine Kontaktdaten nochmals bei eBay hinterlegen?

Die stehen doch alle schon im Impressum.


Hallo,

der Kunde sieht zwar Dein Impressum, aber damit weiß er auch nicht, dass Du der Hersteller/Importeur bist.

Er sieht ja quasi nur, dass Du den Artikel verkaufst und nicht mehr.

 

Und Du must dann halt dafür gerade stehen, dass Deine importierten Artikel halt den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und das auch nachweisen können.

Wer nunmal mit Billigartikeln aus Fernost (oder sonst wo ausserhalb der EU) was verdienen will, hat nun dafür auch gerade zu stehen.

Nichts gegen Dich, aber ich finde das nicht schlecht, vielleicht trennt sich so endlich die Spreu vom Weizen. 

 

 

 

Nachricht 16 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung


@vinland-discount  schrieb:

Das ist kein Produktsicherheitsgesetz, sondern ein Gesetz

mit Sicherheit gegen Produkte und gegen den Inverkehrbringer!


Warum?

Traust Du Deinen eigenen Artikeln nicht?

 

Nachricht 17 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung


@vinland-discount  schrieb:

Das ist genau das was ich meinte: "Welche Dokumente" 

Da bekommt man dann keine Antwort.

Soll ich meine Kontoauszüge hochladen, oder welche Dokumente?

 


Hallo @vinland-discount ,

 

Natürlich nicht. Was haben deine Kontoauszüge mit der jeweiligen Produktsicherheit zu tun?
Das war nur ein allgemeiner Hinweis. Mit Dokumenten ist alles rund um der Produktsicherheit gemeint, für den Artikel z.b. Zertifikate usw. Du musst halt sicherstellen, dass alle deine Angebote eben GPSR konform sind. 

 

Beste Grüße

Patrick

P.S. Am Wochenende arbeiten wir nicht. 

Leider in Abwesenheit bis 23.03 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 18 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Guten Morgen patrick@ebay 

am 11.09.2024 bekamen wir gewerblichen folgende nachricht von Ebay ,wo unter anderem folgendes mit drin stand.

 

Das bedeutet für Sie: Wenn Sie als gewerbliche Verkäuferin oder als gewerblicher Verkäufer neue oder gebrauchte Artikel einstellen, die unter diese Verordnung in der EU und in Nordirland fallen, müssen Sie folgende Informationen, die zum Produkt gehören, in der Landessprache des Landes angeben, in dem Ihr Produkt verkauft wird.

 

Wie soll ich bei 120 Zeichen etwas in 24 verschiedene Landessprachen übersetzen und eintragen ?

 

Lieben Gruß und einen schönen Start in die neue Woche

Nachricht 19 von 54
Neueste Antwort

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Hallo @mmstore74 ,

 

du hast doch bereits in einem anderen Thema eine Antwort dazu erhalten: Betreff: Sommernews ! Vorbereitung auf die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.  

 

Mehr kann ich dazu auch nicht beantworten. Wenn dein Produkt z.b. ein Benutzerhandbuch hat, stehen meistens einige Sprachen mit drin. Sowas wäre dann wichtig, wenn du in Spanien verkaufst. Du würdest so gesehen, nur ein Dokument hochladen, wo alle Sprachen inbegriffen sind. 

 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 23.03 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 20 von 54
Neueste Antwort