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Abmahnung von sogenannten, Privatverkäufer , Warum macht eBay bei diesem Steuerbetrug mit?

Meine Chefin ist ziemlich abgefressen, das eBay in kleinster Weise auf Hinweise von Missbrauch durch Privatpersonen reagiert. Sie beabsichtigt, Abmahnung von Privatperson die sehr offensichtlich gewerblich handeln. Wie bekommt man eBay dazu, ganz offensichtliche Missstände im Bereich von Privatpersonen, schneller konsequenter zu riegelagieren und jeweilige entsprechenden Angebote oder Verkäufer zu sperren?

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44 ANTWORTEN 44

Abmahnung von sogenannten, Privatverkäufer , Warum macht eBay bei diesem Steuerbetrug mit?

Was sacht denn nu die (ehemalige) Chefin von @ab82yz dazu ?

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Nachricht 41 von 45
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Abmahnung von sogenannten, Privatverkäufer , Warum macht eBay bei diesem Steuerbetrug mit?


@ha-ha-hatschi  schrieb:Ich hIch hatte mich einigeabe mir mal

Ja meine altere Chefin hatte mir nur mitgeteilt dass sie beabsichtigt Privatperson abzumahnen und mich hat dann nur beschäftigt, inwieweit eBay Vorsorge trifft, die Verstöße zu unterbinden. Zwischenzeitlich weiß ich auch warum der Button wohl abgeschafft wurde. EBay möchte nämlich keine verbindlichen Aufzeichnung über mögliche unterlassene Rechtsverstöße dokumentiert haben. Die Abgrenzung Privatverkauf oder gewerblich, dokumentieren Sie ja selbst auf ihrer Seite.  Also kennen Sie die möglichen Rechtsverstöße sehr genau! EBay ist nach Rechtsprechung Drittanbieter, der ebenfalls belangt werden kann, wenn er wissentlich und darauf hingewiesen wurde, dass  Rechtsverstöße praktiziert werden, in der Verantwortung kann eBay selbst als Störer belangt werden oder auf Unterlassung mit Abmahnung rechtlich angegangen werden.

Ich hab mal ein paar Urteile höchstrichterliche Rechtsprechung nach recherchiert.

Diensteanbieters, wie im vorliegenden Fall die Beklagte(EBay), im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen. Gemäß § 11 Satz 1 Nr. 2 TDG ist ein Diensteanbieter dazu verpflichtet, bei Kenntnis einer klaren Rechtsverletzung nicht nur das konkrete rechtswidrige Angebot unverzüglich zu sperren, sondern auch Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um weitere ähnliche zu verhindern.

Die  Entscheidung (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung) unterstreicht die Verpflichtung des Diensteanbieters, aktiv tätig zu werden, um die Wiederholung von Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Prüfungspflicht des Diensteanbieters gemäß § 11 TDG wird demnach erst durch die Kenntnis von rechtsverletzenden Fremdinformationen ausgelöst, die in der Regel durch Stellungnahmen des Rechtsinhabers erfolgt.


Das die Störerhaftung des Diensteanbieters gemäß § 11 TDG nur im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entsteht, die nach einer klaren Rechtsverletzung erfolgen, von der der Diensteanbieter Kenntnis erlangt hat. Dieser Grundsatz wird auch in der zitierten Quelle von Hacker/Ströbele (MarkenG, 8. Aufl., § 14, Rdn. 216) bestätigt.

Die vorgebrachten rechtlichen Prinzipien verdeutlichen die Pflichten eines Diensteanbieters im Umgang mit rechtsverletzenden Inhalten und legen den zeitlichen Rahmen fest, innerhalb dessen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Störerhaftung zu vermeiden.

Zusammenfassend würde ich da mal behaupten, wenn eBay nicht aktiv wird auch nicht auf Hinweise reagiert, sollte man eBay direkt in Haftung nehmen.
Da scheint mir wohl der Hase begraben zu sein, warum dem Treiben fleißig zugeschaut wird. Erst wenn jemannd entsprechend auf die Störerhaftung durch eBay hinweist, wird wohl eBay reagieren müssen.

So wird wohl eine Beschleunigung des reagieren erreicht werden können.

 

Also als Gewerbetreibende eine gute E-Mail-Adresse von eBay verwenden und die entsprechenden Listen dranhängt. Mit entsprechender Fristsetzung, nicht an die Privatperson selbst, Sondern direkt an eBay. Spart man sich viele einzelne Auseinandersetzungen. Ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur vermutlich nicht abschließende Recherche eines alten Rentners 🙂 mit zu viel Freizeit. 

Denn früher war eBay mit dem Button in dem Punkte deutlich Konsequenter. 

 

In dem Sinne sage ich danke, für die anregende Unterhaltung

 

 



 




Nachricht 42 von 45
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Abmahnung von sogenannten, Privatverkäufer , Warum macht eBay bei diesem Steuerbetrug mit?


@voli-maus  schrieb:

Was sacht denn nu die (ehemalige) Chefin von @ab82yz dazu ?

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Keinne Ahnung, werde ich Ihr Montag meine Recherche mitteilen und vielleicht hat sie ja Interesse.

Nachricht 43 von 45
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Abmahnung von sogenannten, Privatverkäufer , Warum macht eBay bei diesem Steuerbetrug mit?

Den Link habe ich aus eigenem Erkenntnisstand verlinkt. Ich erkenne mit einem Blick bei diesen Produkten ob es ein Handelsvertreter von AMC ist oder mit dem Wissen, dass diese Produkte nicht frei am Markt verfügbar sind. Diese nur gewerblich angeschafft worden sein kann. Denn egal wo sie herkommen, sie stammen aus gewerbliche Aktivität. Und somit niemals privat egal, wer ein Ersatzteil verkauft und dahinter neu schreibt, ist schon beim ersten Teil, was mehrmals verkauft wird gewerblich. So ist die aktuelle Rechtslage. Gewinnerzielungsabsicht! Anschaffung zum Zwecke des Verkaufs! Eigenbedarf bei 20 Dichtringe für Schnellkochtopfdeckel die 500 € kosten? Ich weiß ja nicht, könnte ja sein das jemand privat 20 solche Deckel zu Hause verwendet. Und nun der Ersatz nicht mehr benötigt wird. Aber diese einfachen Gedankengänge schafft jeder sogar selbst, gibt in die Suche AMC ein und schon kannst du schnell herausfinden wer mehrere Produkte, über einen längeren Zeitraum, als neu verkauft, schon hast du jene herausgefiltert, die mit diesen Produkten gewerblich aktiv sind. Diese Art und Weise der Recherche kannst du auf jedes Produkt ausdenen.Hat aber aktuell mit meiner Chefin wenig zu tun, sie ist mit ein paar anderen Produkten ziemlich angepisst. Für mich war AMC das einfache Mittel um darzulegen was gemeint ist

Komme ich erkläre es dir, ich wollte einer Familie eine Freude machen, die sich nie hätte, sich so ein Topfset leisten können. Daraus ergab sich für Weihnachten 2022 eine konkrete Zusammenstellung von fünf kompletten. Die habe ich je nach Bedarf ersteigert, gekauft oder über Vertretern von AMC bezogen. Ich hatte eine ganze Garage voll davon. Im Anschluss habe ich natürlich wunderbar aufgearbeitet (elektropoliert) und habe den Überbestand verkauft und keine Angst, ich kannte die Tragweite, denn ich habe aus meinem Kenntnisstand heraus , mich mit eBay und meinem Sachbearbeiter im Finanzamt ausgetauscht. Und nachdem ich die Grenze eines Kleingewerbes im Umsatz erreicht hatte, habe ich das natürlich beendet. Beachte bitte Umsatz und Gewinn. Denn so war die Aussage des Finanzbeamten und fast gleichlautend von eBay dass dann wohl gewerblich anzunehmen ist. Also ich halte nichts davon mich unbedingt gesetzwidrig zu bewegen. Alles was dann noch an Ersatzteilen oder Töpfen übrig war hat der junge Frau, die sich im Februar selbständig gemacht hat, von mir erhalten, denn es ist die Tochter meines alten Chefs, die nun das Unternehmen von ihrem alten Herrn 🙂 weiterführt. Und mein Interesse am Onlinehandel ist noch nicht eingeschlafen. Da interessiert mich gewisse Sachen rein aus Interesse. Aber ich komm nicht auf die Idee mir eine Lizenz für Müllentsorgung von Papier und Pappe, oder eine Weee für Elektroschrott oder der Batterieverordnung zuzulegen. Für mich ist das selber Handeln erledigt. Aber ab und zu dort zu helfen oder mal etwas Unterstützung zu gewähren gern. Zum Sitzenbleiben bin ich aber auch noch zu jung.  So nun dürfte auch die restlichen Fragen geklärt sein. 

Und für Gewerbetreibenden bedeutet das im Klartext etwa im geringsten Ausmaß 1500 € kosten im Jahr je nach Menge und Sorte von Pappe und Elektroschrott zuzüglich eBay Gebühren und der abzuführende Mehrwertsteuer. Da wurde ich schon von eBay erwarten dass sie ihre Gewerbetreibenden zu mindestens in der Hinsicht des fairen Wettbewerbs nicht benachteiligen. Ich habe mich da wohl geirrt. Das war so mein Interesse heute, mit viel Freizeit eines alten Rentners. Am Montag werde ich der jungen Frau mal berichten, was ich so raus gefunden habe. Sie ist eigentlich nur zu dedauern, wie eBay Ihren zahlenden Geschäftspartner umgeht.

Zwischenzeitlich habe ich ja ein Weg gefunden, wie man eBay etwas auf die Sprünge helfen kann. Und warum der alte Button -vermutlich gewerblich tätig- verschwunden ist, ist da wohl drin begründet.
Man muss nicht mal einzelne Privatperson abmahnen, das geht vermutlich sehr direkter an eBay selbst.
In dem Sinne auch die ein schönes Restwochenende

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Abmahnung von sogenannten, Privatverkäufer , Warum macht eBay bei diesem Steuerbetrug mit?

Sorry für die späte Antwort


anna_s@ebay  schrieb:

Hallo @ab82yz

 

es tut mir leid, dass deine Chefin verärgert ist. Ich kann dir versichern, dass wir regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer privaten Verkäufer überprüfen. Ob private oder gewerbliche Handelsaktivitäten vorliegen, kann immer nur auf der Basis des konkreten Einzelfalls entschieden werden. Häufig reichen die über den eBay-Marktplatz verfügbaren Informationen nicht aus, um eine endgültige Bewertung vorzunehmen. Wir arbeiten aber selbstverständlich mit den Behörden zusammen und unterstützt bei diesbezüglichen Untersuchungen.

 

Ich wünsche dir einen schönen Samstag. 

 

Ganz liebe Grüße

 

Anna


Hallo Anna

Mein Verständnis vorausgeschickt, Supportarbeit und dann diese Texte, sind eine Beleidigung der Intelligenz von eBay Verkäufer. Wer baut eigentlich diese Textbausteine? Da tut mir jeder Support Mitarbeiter leid! Da wir auch weiterhin die Betroffenen im Auge haben, kann ich Ihnen garantieren, dass eBay nichts unternimmt.  Wenn eBay selbst nur ihre eigenen Standards einhält, wäre für vielen Verkäufern diese (Gewerblichen)Privatverkäufer kein Problem.

EBay musste nur konsequent das hier auch wirklich zu tragen bringen.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Bisher war jeder Meldung an eBay ein Schuss in den Ofen. Sind nun kostenpflichtig, mit Anwalt, Auskunftsbegehren gegen eBay erforderlich. 

Ist eigentlich schade, dass man erst einen Anwalt braucht, um die Plattform zum Einhalten rechtlichen Vorgaben aufzufordern. 

 

 

 

 

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